Autor Thema: [HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz  (Read 16131 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #15 am: 10.11.2023 22:29 »
Danke für die Info. Kann man das online einsehen?

Edit: hab es gefunden. Danke.


Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #17 am: 12.11.2023 16:02 »
Auf dieser Seite kann eine recht aktuelle "gutachterliche Stellungnahme" zum Besoldungsstrukturgesetz heruntergeladen werden.
Ich sage jetzt nicht, ob ich in der Lage bin, den Text geistig voll zu durchdringen.  8)
https://bdr-hamburg.de/?p=1146

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #18 am: 12.11.2023 16:29 »
Ok ich habe es nun überflogen und das Fazit gelesen. Schlussendlich habe ich dann auch den Namen des Verfassers gelesen. Der Stil kam mir gleich bekannt vor.  :) :D

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #19 am: 12.11.2023 19:25 »
Danke! schöne Lektüre für die Nachtschicht.
Es ist verwunderlich, dass die Politik alles darf und keine Rechtschaffenheit oder Schadensregulierung treffen muss.

Der Obelix

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #20 am: 13.11.2023 09:15 »
Ein Genuss, dieses Gutachten zu lesen. Wäre es ein Tennisspiel, würde ich 6:0, 6:0 und 6:0 sagen.

hier ein paar Zitate (wenn es mir denn erlaubt sei):
- "Denn der erhebliche Verletzungsgrad der Besoldungssystematik im Allgemeinen und der verfas-
sungswidrige Gehalt der gewährten Grundgehaltssätze im Speziellen stehen zweifelsfrei fest, wenn
bereits auf Grundlage der evident sachwidrigen Bemessungen des Gesetzentwurfs indiziell 49 von
104 Tabellenfelder kein zu einer amtsangemessenen Alimentation führendes Grundgehalt gewähren."(S.11)

-"Die vom Senatsentwurf vorgenommene Beschränkung des verfassungswidrigen Gehalts auf „Ein-
zelfälle“ kann auch deshalb sachlich nicht gerechtfertigt werden, weshalb der Gesetzentwurf eine
entsprechende Begründung auch gar nicht erst versucht." (S.12)

-"Im Ergebnis sollen folglich die deutlich gegenüber 2021 gestiegenen Energie- und Strompreise, als
deren Ursache der Senatsentwurf berechtigt Folgen der Corona-Pandemie und den russischen An-
griffskrieg auf die Ukraine mitsamt der 2022 und 2023 hohen Inflationsrate benennt, im Jahre 2023
zu pro Monat über 15,- bis 25,- € günstigeren Heizkosten als in ebenjenem Jahr 2021 geführt haben.
Die Heizkosten sollen 2023 im Durchschnitt um zwischen rund neun und mehr als 13 % niedriger
ausgefallen sein als 2021, obgleich die Begründung zuvor sachlich schlüssig auf die Ursachen für
2023 deutlich höhere durchschnittliche Energie- und Strompreise verwiesen hat. Entsprechend muss
eine solche Prognose aufgrund ihrer inneren Widersprüchlichkeit als nicht sachgerecht betrachtet
werden. Als Folge kommt es zu einer signifikanten Absenkung des Grundsicherungsniveaus, das
der Gesetzentwurf auf monatlich 3.623,54 € beziffert, zwischen 0,4 und 0,7 %, sodass auch diese
evident sachwidrige Betrachtung des Senatsentwurfs mit zu einer nur unzureichenden Höhe der
Mindestalimentation beiträgt.(S.24)." Eines der Highlights! wie ich finde!!!

- "Unter Berücksichtigung dieser Heiz- und der oben genannten offensichtlich re-
alitätsgerechteren kalten Unterkunftskosten in Höhe von monatlich 1.175,- €, kann man für das Jahr
2023 von monatlichen warmen Unterkunftskosten in Höhe von 1.472,01 € für eine vierköpfige Be-
darfsgemeinschaft in Hamburg ausgehen, während der Senatsentwurf die warmen Unterkunftskos-
ten wie gezeigt auf 1.263,61 € beziffert (- 14,2 %)."(S.25)

- Schätzung ins blaue Hinein. Ein nächstes Schmankerl:"Als Folge der auf jeweils sachwidriger Grundlage vorgenommenen Entscheidungen des Senatsent-
wurfs kommt es zu einer deutlichen Absenkung des Grundsicherungsniveaus, sodass sich am Ende
die Höhe der Mindestalimentation offensichtlich nicht mehr als realitätsgerecht erweist. Letztlich
entpuppen sich die für das Jahr 2023 prognostizierten Heizkosten sachlich nur als eine Schätzung
ins Blaue hinein, da sie trotz des berechtigten Verweises darauf, dass sie deutlich höher als noch
2021 liegen müssen, am Ende als signifikant geringer betrachtet werden als die realitätsgerechten
Kosten des Jahres 2021 und die zugrundezulegenden Kosten für 2022, die der Gesetzentwurf um
monatlich knapp 130,- € verfehlt."

- Bis A 10 Stufe drei geht der Spaß: "2023 verfehlten indiziell unter Beachtung der jeweils konkret gewährten allgemeinen Stellenzulage
und Angleichungszulage sämtlichen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis einschließlich
der Besoldungsgruppen A 8, die sechste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 und die dritte
Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 10 das Grundgehaltsäquivalent.153 Die erste Erfahrungs-
stufe der Besoldungsgruppe A 11 übersteigt das konkrete Grundgehaltsäquivalent um nur wenige
Euro, was sich unter einer realitätsgerechten Betrachtung des Grundsicherungsniveaus anders dar-
stellen müsste (vgl. oben S. 21 ff.). "

- Steigerung um 250% --> "Die Höhe der familienbezogenen Besoldungskomponenten soll so von derzeit 445,98 € um über 250 % auf 1.577,96 € steigen. Ihr Anteil am Besoldungsniveau würde dadurch von derzeit 14,4 %
auf 37,3 % erhöht werden, um als Resultat nun kein ergänzender Anteil mehr zu sein, sondern zu ei-
nem maßgeblichen Teil der Besoldung zu werden: Die familienbezogenen Besoldungskomponenten
würden in der ersten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 6 in Form und Höhe zu einer Art
„Nebenbesoldung“ werden, die nicht mehr anhand von innerdienstlichen, unmittelbar amtsbezoge-
nen Kriterien gewährt werden und offensichtlich dem geplanten Doppelverdienermodell Rechnung
tragen sollten."(S.46)

- rein offensichliche Proklamation des ach so tollen Doppelverdienermodells:
"Denn das Doppelverdienermodell wird offensichtlich nur proklamiert, um damit eine mathematisch vorgehende
Methodik legitimieren zu wollen, von der der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch
hervorhebt, dass sie die methodische Zielrichtung seiner Besoldungsrechtsprechung verkennen wür-
de, weshalb er sie als ungeeignet zurückweist.258 Nicht umsonst können solch weitgehend mathema-
tischen Methodiken, die mit dem Ziel der Personalkosteneinsparung Teilen der Beamtenschaft fami-
lienbezogene Nebenkomponenten zu den unmittelbar amtsbezogenen Besoldungsbestandteilen ge-
währen will und den deutlich überwiegenden Teilen der Bediensteten von ihnen systematisch aus-
schließt, prinzipiell zu keiner sachgerechten Besoldungssystematik gelangen".

- "Wie bereits die Tabellen 6 und 7 ohne weitere Kontextualisierungen zeigen, plant der Hamburger
Senat derzeit eines Art „Einheitsbesoldung“ für alle vom Besoldungsergänzungszuschuss unmittel-
bar betroffenen Beamten, die weitgehend keine Systematik mehr erkennen lässt und insofern die
Besoldungsstruktur sachlich auflöst, die dem Gesetzentwurf seinen Namen gibt." (S.49)

- Beförderung schmälert Einkommen:
"nnerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens entpuppte sich der Beförderungserfolg für allein-
verdienende verheiratete Beamte mit zwei Kindern bei Einführung von Besoldungsergänzungszu-
schüssen in der jeweils geplanten Höhe insbesondere ab Januar 2023 wiederkehrend als negativ, da
Beförderung bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein zu dem Ergebnis führen müsste, dass ein ge-
ringeres Besoldungsniveau gewährt werden würde als vor der Beförderung"(S.52)

Der Obelix

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #21 am: 13.11.2023 09:54 »
ach ich mache mal weiter damit es den Start in die Woche versüßt:

- "Die systematische Verzerrung nimmt zwar mit einem geringer werdenden Teilzeitfaktor ab (Zeile
12), bleibt aber auch hier prinzipiell bestehen. Zugleich trifft sie Familien, in denen der Beamte ein
Teilzeitmodell unterhalb von 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit wählt, nur umso wahrscheinlicher.
Denn es darf davon ausgegangen werden, dass die Beamtenfamilie die Verzerrung der Verdienst-
struktur ausnahmslos akzeptieren muss, wenn der Teilzeitfaktor des Beamten beispielsweise bei 50
% liegt: In diesem Fall würden die Besoldungshöhe von 1.593,77 € (Zeile 6), der Besoldungsergän-
zungszuschuss in Höhe von 521,- € (Zeile 7) und die mögliche Zuverdiensthöhe des Zweitverdie-
ners von 1.041,62 € (Zeile 4) zu einem Familieneinkommen von 3.156,39 € führen. Damit läge be-
reits das Bruttoeinkommen kaum oberhalb des Grundsicherungsniveaus in Höhe von 3.150,90 €."

- Freiwilligkeit von Teilzeit...Absolut Lesenswert ab Seite 63 des Gutachtens. Zuviel, als dass ich es hier zitieren kann.

- "In Anbetracht der in diesem Abschnitt insgesamt dargelegten Daten ist das Postulat einer ausnahms-
losen „Freiwilligkeit“ der Teilzeittätigkeit insbesondere von Frauen in der sozialen Wirklichkeit des
Hamburger Rechtskreises offensichtlich so sachlich nicht mehr haltbar und bleibt darüber hinaus
mindestens unbegründet."(S.80)

- "Die geplanten rechtlichen Einwirkungen zementieren
mittelbar aber nicht nur ökonomische, finanzielle und partizipative Ungleichheit zwischen den Ge-
schlechtern, sondern dürften ebenso die heute weiterhin hohe Disparität in der unbezahlten Betreu-
ungsarbeit noch weiter zulasten von Frauen verschärfen. Sie sind insofern als mittelbar geschlech-
terdiskriminierend zu betrachten und daher ebenso mit dem Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs.
3 GG nicht zu vereinbaren. Sie können deshalb keine Gesetzeskraft erlangen." (S.99)

- Fazit:
"Wie in diesem Abschnitt und der Bewertung insgesamt gezeigt, atmet auch der vorliegende Gesetz-
entwurf durchgehend den Odem eines gezielt instrumentellen Handels
. Seinen Ausgangspunkt fand
es spätestens in dem im Oktober 2020 vollzogenen Entschluss, die nur wenige Tage zuvor ergange-
nen eindeutigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg zu negieren und ohne stichhalti-
ge sachliche Anhaltspunkte offensichtlich statthafte Rechtsbehelfe negativ zu bescheiden. Damit
zwang man viele tausend Bedienstete zielgerichtet in ein Klageverfahren. Zugleich deutete die be-
stürzende Schnelligkeit, mit dem dieses Handeln nach den genannten verwaltungsgerichtlichen Vor-
lagebeschlüssen in die Tat umgesetzt wurde, darauf hin, dass hier nicht spontan entschieden, son-
dern dass damit eine von langer Hand geplante politische Maßnahme exekutiert worden ist."

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #22 am: 13.11.2023 10:36 »
Ärgerlich ist halt, es hat keine Nachteile für die Entscheidungsträger, obwohl offensichtlich mit Vorsatz Schaden am ganzen Staatssystem betrieben wird. Dann warten wir wieder 10 Jahre und am Ende ändern sie die Gesetze einfach weiter in ihre Richtung.

Interessant ist der Gedanke, dass über die Zuschläge später jeder bis A10-11 Bürgergeldpensionsbezieher wird. Die Löhne steigen nicht, alles läuft über Zuschläge. Nach 20 Jahren sind wir dann am Ziel.

Aber wie Hr. Dressel ja so schön sagte, Wohngeld kann jeder beantragen, dann tun sie es, dafür ist es da.

Eigentlich direkt die Verhandlungen abbrechen, alle Angestellten gehen in den Generalstreik. Nach 2 Wochen wird es dann auch im Rathaus warm und man findet spontan doch noch die 2,5 Mrd. um den Frieden wiederherzustellen.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #23 am: 13.11.2023 11:41 »
Eine Idee wie sich das Gesetz auf Teilzeit und Elternzeit auswirkt? 20 Stundenteilzeit und doch die 4300€ netto wäre witzig.

SwenTanortsch

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #24 am: 13.11.2023 12:31 »
So wird das nicht kommen, Paterlexx: Die Folgen des Gesetzes für in Teilzeit beschäftigte Kolleginnen und Kollegen findest Du in der Tabelle 9 auf der S. 62 für die drei Teilzeitmodelle 25 %, 50 % und 75 %. Teilzeitkräfte werden besonders benachteiligt, da sie hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses wie Vollzeitkräfte betrachtet werden, worin sich die Verletzung des Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 4 GG bricht. Denn der weit überwiegende Teil der in Teilzeit beschäftigten Bediensteten sind Frauen, die so als Gruppe der Beschäftigten systematisch benachteiligt werden. Würde die CSU gemeinsam mit den Freien Wählern solch offen frauenfeindliche Gesetze im Bayerischen Landtag initiieren, wäre der Aufschrei in den Medien - zurecht! - groß. Einem rotgrünen Senat traut man offensichtlich solch Frauen gezielt mittelbar diskriminierenden Gesetzentwürfe nicht zu, so wie man annehmen sollte, dass eine Regierungsfraktion in der Tradition August Bebels, die als Partei in Hamburg früher überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, und eine weitere Regierungsfraktion, die in Hamburg weiterhin überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, sich besser zu helfen weiß, als die Kosten der heutigen Wirtschaftskrise gezielt vor allem auf Frauen abzuwälzen. Die Folgen der gezielten Zementierung und Verschärfung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, die den politischen Muff der 1950er Jahre atmet, werden ab der S. 94 in den Blick genommen.

In Anbetracht dessen, dass 22 der 53 SPD-Abgeordneten und 22 der 33 Abgeordneten der Bündnisgrünen Frauen sind (vgl. die S. 117 unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/4587034/873a5ff929593c72c84e40c7e0cdfa13/data/handbuchabzug.pdf), dass dieses Gesetz also mehrheitlich seine Zustimmung von Frauen gefunden hat, wird die Sache auch nicht besser.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #25 am: 14.11.2023 09:51 »
So wird das nicht kommen, Paterlexx: Die Folgen des Gesetzes für in Teilzeit beschäftigte Kolleginnen und Kollegen findest Du in der Tabelle 9 auf der S. 62 für die drei Teilzeitmodelle 25 %, 50 % und 75 %. Teilzeitkräfte werden besonders benachteiligt, da sie hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses wie Vollzeitkräfte betrachtet werden, worin sich die Verletzung des Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 4 GG bricht. Denn der weit überwiegende Teil der in Teilzeit beschäftigten Bediensteten sind Frauen, die so als Gruppe der Beschäftigten systematisch benachteiligt werden. Würde die CSU gemeinsam mit den Freien Wählern solch offen frauenfeindliche Gesetze im Bayerischen Landtag initiieren, wäre der Aufschrei in den Medien - zurecht! - groß. Einem rotgrünen Senat traut man offensichtlich solch Frauen gezielt mittelbar diskriminierenden Gesetzentwürfe nicht zu, so wie man annehmen sollte, dass eine Regierungsfraktion in der Tradition August Bebels, die als Partei in Hamburg früher überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, und eine weitere Regierungsfraktion, die in Hamburg weiterhin überdurchschnittlich häufig von Frauen gewählt worden ist, sich besser zu helfen weiß, als die Kosten der heutigen Wirtschaftskrise gezielt vor allem auf Frauen abzuwälzen. Die Folgen der gezielten Zementierung und Verschärfung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, die den politischen Muff der 1950er Jahre atmet, werden ab der S. 94 in den Blick genommen.

In Anbetracht dessen, dass 22 der 53 SPD-Abgeordneten und 22 der 33 Abgeordneten der Bündnisgrünen Frauen sind (vgl. die S. 117 unter https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/4587034/873a5ff929593c72c84e40c7e0cdfa13/data/handbuchabzug.pdf), dass dieses Gesetz also mehrheitlich seine Zustimmung von Frauen gefunden hat, wird die Sache auch nicht besser.

Ich komme mal aus der Sonne, ich habe 39Stunden Teilzeit, da mein Turn in der Regel mit 51 Stunden vorgeplant ist, habe ich eine 4 Tage Woche im Schichtdienst und mache jeden Monat noch Stunden. Mich kostet der Spaß 70€ netto im Monat. Dafür halt frei. Ich sehe keinen großen Nachteil für mich, außer sie sagen natürlich, dass 97,5% keine Option mehr ist. Die Idee muss ja eigentlich sein bei dem Gesetz, dass das Gehalt in allen Lebenslagen auf 4300€ aufgefüllt wird.
« Last Edit: 14.11.2023 09:57 von Paterlexx »

Paterlexx

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« Antwort #26 am: 14.11.2023 10:24 »
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.

SwenTanortsch

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #27 am: 14.11.2023 14:13 »
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.

Welche Tabelle meinst Du...?!

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #28 am: 14.11.2023 14:43 »
Der Netto Wert von 3168€ (A6S1) kann nicht hinkommen, in der Tabelle ist wohl ein bisschen was mit Brutto und Netto durcheinander gekommen.

Welche Tabelle meinst Du...?!

Die vom Gutachten Seite 63
https://bdr-hamburg.de/?p=1146

SwenTanortsch

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #29 am: 14.11.2023 14:58 »
In der Tabelle 9 auf der S. 63 wird nirgends von einem Nettobetrag in Höhe von 3.168,- € gesprochen. Sie gibt darüber hinaus an keiner Stelle Nettobeträge wieder, sondern stellt durchgehend Bruttobeträge dar. Was genau meinst Du?