Autor Thema: [HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz  (Read 16194 times)

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #30 am: 14.11.2023 15:37 »
Zeile 6, 3187,54 = A6 (S1) in HH. Die Mindestbesoldung ist ein Nettowert: 4230,29 dachte ich. Alles andere ergibt keinen Sinn. Wie kommt der Autor also auf 3187,54€ als Besoldungshöhe ohne Zuschlagszuschuss

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #31 am: 14.11.2023 16:19 »
Auf den Seiten 45 ff. werden zunächst die Besoldungsniveaus der jeweiligen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis zur Besoldungsgruppe 10 für eine vierköpfige Beamtenfamilie bemessen, wie sie nachträglich ab Januar 2023 gelten, indem die gesetzlichen Grundlagen der Bemessung transparent gemacht werden. Die Tabelle 7 auf den Seiten 46 f. gibt dann die jeweiligen Besoldungsniveaus wieder. Da der Gesetzentwurf davon ausgeht, dass der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsruppe A 6 im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 die niedrigste Besoldung gewährt wird (tatsächlich findet sich das niedrigste Besoldungsniveau in der dritten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 in der ersten Laufbahngruppe, sobald ein Besoldungsergänzungszuschuss gewährt wird, vgl. die Tabelle 7), folgt die Stellungnahme der Gesetzesbegründung, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, und nimmt also ebenfalls die Besoldungsgruppe A 6 im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zum Maßstab.

Ab der S. 58 werden dann die problematischen Ausschlussregelungen betrachtet, die mit den konkreten gesetzlichen Regelungen verbunden sind, und zwar zunächst die verfassungswidrige Verletzung der Rechte von weiblichen Bediensteten. In diesem Kontext ist die Tabelle 9 auf der S. 63 zu betrachten. Sie gibt in der Zeile 8 die Höhe des Besoldungsniveaus mit dem Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 4.229,54 € in einer Vollzeittätigkeit wieder, die in der Tabelle 7 als Resultat der Bemessungen für die genannte Besoldungsgruppe A 6 festgehalten worden ist (vgl. dort). In der Zeile 7 wird in der Tabelle 9 der Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 1.042,- €  aufgeführt, der verheirateten Beamten mit zwei Kindern gewährt wird, sofern der Ehepartner nicht zum Familieneinkommen beiträgt. Subtrahiert man von den 4.229,54 € den Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 1.042,- €, erhält man die Besoldungshöhe ohne den Besoldungsergänzungszuschuss, wie sie die Zeile 6 wiedergibt. 4.229,54 € subtrahiert um 1.042,- € ergibt eine Besoldungshöhe von 3.187,54 €, wie sie in der Zeile 6 festgehalten wird.

Diese Bemessungen sind notwendig, da der Gesetzgeber eine Teilzeittätigkeit wie eine Vollzeittätigkeit betrachtet, was zu einer verzerrten Verdienststruktur in den dargestellten Verdienstmodellen führt (vgl. die Zeile 12 der Tabelle 9). Die Verzerrung benachteiligt nun die in einer Teilzeittätigkeit beschäftigten Bediensteten. Da wiederum weibliche Bedienstete signifikant häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, stellt sich die Regelung, eine Teilzeitbeschäftigung wie eine Vollzeitbeschäftigung zu betrachten, als eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgebots dar, die sich im Zusammenhang mit weiteren Problematiken, die im Anschluss an die Tabelle 9 dargestellt werden, als evidente Verletzung von Art. 3 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 4 GG entpuppt (vgl. S. 81 ff. der Stellungnahme). Es wäre am Gesetzgeber gewesen, eine sachgerechte Regelung einzuführen, um eine amtsangemessene Alimentation seiner Bediensteten zu gewährleisten. Das ist hier nicht geschehen.

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #32 am: 15.11.2023 14:09 »
Ich hab etwas Angst vor dir. Die Frage zu 100% beantwortet und auch noch den gesamten Ausblick eingefangen und auch noch für normale Menschen erklärt.

Danke!!

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #33 am: 15.11.2023 14:30 »
Gern geschehen, Paterlexx - und Angst muss Du vor mir nicht haben, denn ich bin eigentlich ein in der Regel einigermaßen verträglicher Mensch. Zu erklären, gehört zu meinem Beruf: Man lernt das also mit der Zeit, wenn man Glück hat.

OpaJürgen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #34 am: 16.11.2023 07:25 »
Großen Dank an dich, Swen, ich lese mich die Tage mal ein in die gutachterliche Stellungnahme! Was in HH aktuell an der Besoldungsfront geschieht lässt einen doch recht fassungslos zurück.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #35 am: 16.11.2023 10:36 »
Gern geschehen, Jürgen: Die hamburgische Politik ist bundesweit tatsächlich am Weitesten darin gegangen, wissentlich und willentlich, also zielgerichtet eine Besoldungs- und Versorgungspolitik an der Verfassung vorbei zu gestalten. Irgendwelche Einsichten, die in ein anderes Handeln münden könnten, sind von ihr entsprechend nicht zu erwarten, dazu hat sie sich spätestens in den letzten drei Jahren hinsichtlich des Besoldungsrechts viel zu weit entfernt vom Boden des Grundgesetzes gezeigt und sich hier im verfassungsrechtlichen Niemandsland zu bequem eingerichtet, wie spätestens die S. 14 ff. und 99 ff. der Stellungnahme zeigen. Denn die eigene Hauptwählergruppe der Frauen aus den Augen der Adenauerzeit zu betrachten, sie also wieder wie in der Adenauerzeit zu behandeln und entsprechend revisionistisch zu verrechtlichen, zeigt, dass die hamburgische Politik hinsichtlich von Besoldung und Versorgung in erschreckender Art und Weise Maß und Mitte verloren hat; denn die hamburgischen Bündnisgrünen und Sozialdemokraten dürfen damit rechnen, dass ihr Anschlag auf die bundesdeutschen Frauenrechte sich irgendwann gegen sie selbst richten wird: nämlich insbesondere in den nächsten Bürgerschaftswahlen, worin sich zeigt, dass sie ebenfalls beständig am Ast sägen, auf dem sie selbst sitzen und der sie hier weit über das Grundgesetz hat hinaus, also ins verfassungsrechtlich Niemandsland hat hineinwachsen lassen. Denn wieso sollten Frauen Parteien wählen, die ihnen in revisionistischer Art und Weise maßgebliche ihrer Grundrechte nehmen?

Es ist entsprechend richtig und sachlich schlüssig, also notwendig, wenn der Richterverein nun ein weiteres Mal an die hamburgische Politik appelliert, entsprechend auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html Irgendwelche Einsichten sind von ihr allerdings hinsichtlich von Besoldung und Versorgung nicht mehr zu erwarten. Dazu hat man vonseiten des Senats und der Bürgerschaft hinsichtlich des Themas seit spätestens drei Jahren zu beständig ein weitgehend kaputtes Rechtsstaatsverständnis gezeigt; nicht umsonst ist das Gesetz mittlerweile ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen  beschlossen worden (vgl. ab 5:48:15 unter https://mediathek.buergerschaft-hh.de/sitzung/22/76/), was wiederum zeigt, dass in den Bürgerschaftsfraktionen hier einhellig keine Gegenmeinung zu finden ist.

Der Richterverein hat nun die ökonomische Perspektive ebenfalls sachlich auf den Punkt gebracht:

"Bei der Festlegung einer wirklich amtsangemessenen Besoldung
wird der Dienstherr neben der hohen Inflation und den – gerade auch in Hamburg –
weit überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten zudem mit in den Blick zu nehmen
haben, dass Vollzeitbeschäftigte in Hamburg bundesweit durchschnittlich am meisten
verdienen (5.209,00 Euro ohne Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Gratifikationen; vgl.
Buske, So hoch ist das Durchschnittseinkommen in Deutschland, Handelsblatt-Online
vom 12.09.2023, 09:53 Uhr)"
https://www.richterverein.de/fileadmin/Hamburgischer-Richterverein/Dokumente/Pressemeldungen/Unterschriftenliste_Forderungstext__Final_.pdf Der Beitrag im Handelsblatt findet sich hier: https://www.richterverein.de/fileadmin/Hamburgischer-Richterverein/Dokumente/Pressemeldungen/Unterschriftenliste_Forderungstext__Final_.pdf

Diese Betrag von 5.209,- €, den ein Vollzeitbeschäftigter in Hamburg bereits 2021 pro Monat erzielte - also zu einer Zeit vor nicht geringen Tarifabschlüssen, die verschiedentlich seitdem vollzogen worde sind (vgl. beispielhaft nur https://www.wsi.de/de/tarifrunde-2023-aktueller-ueberblick-44289.htm) -, lässt sich mit dem kontrastieren, was nun die Hamburgische Bürgerschaft gesetzlich hinsichtlich seiner Bediensteten normiert hat: Das Land gewährt einer vierköpfigen Beamtenfamilie bis zur Besoldungsgruppe A 9/6 bzw. A 10/3, sofern sie über den Anspruch auf einen Besoldungsergänzungszuschuss verfügte, also wenn ein alleinverdienender Bediensteter die Familie ernährt und dieser sich der Antragsstellung unterwirft, regelmäßig rund 4.200,- bis nicht einmal 4.300,- € pro Monat (vgl. die Tabelle 7 auf den S. 45 f.). Das Besoldungsniveau beläuft sich darüber hinaus, sobald ein Zweitverdiener vorhanden ist und also kein Besoldungsergänzungszuschusse gewährt wird, in den genannten Besoldungsgruppen deutlich darunter (vgl. die Tabelle 5 auf den S. 40 f.; sie betrachtet das Besoldungsniveau, bevor neben dem Besoldungsergänzungszuschuss nun weitere familienbezogene Besoldungskomponenten erhöht worden sind, nämlich die Familienzuschläge von 395,58 € auf 485,96 €, sodass die in der Tabelle genannten Beträge um 90,38 € erhöht werden müssen):

A 4/1: 3.109,54 € + 90,38 €      A 4/8: 3.405,53 € + 90,38 €
A 5/1: 3.134,07 € + 90,38 €      A 5/8: 3.492,93 € + 90,38 €
A 6/1: 3.153,20 € + 90,38 €      A 6/8: 3.612,50 € + 90,38 € (Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 6/1: 3.097,16 € + 90,38 €      A 6/8: 3.556,46 € + 90,38 € (Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 7/1: 3.197,50 € + 90,38 €      A 7/8: 3.776,77 € + 90,38 €
A 8/1: 3.345,58 € + 90,38 €      A 8/1: 4.047,81 € + 90,38 €
A 9/1: 3.534,41 € + 90,38 €      A 9/8: 4.287,93 € + 90,38 € (Laufbahngruppe 1)
A 9/1: 3.544,46 € + 90,38 €      A 9/8: 4.297,98 € + 90,38 € (Laufbahngruppe 2)
A 10/1: 3.751,55 € + 90,38 €    A 10/8: 4.730,80 € + 90,38 €

In diesen Beträgen zeigt sich die mangelnde Konkurrenzfähigkeit der Gehälter, da das Besoldungsniveau auch noch in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 10 deutlich unterhalb des Betrags in Höhe von 5.209,- € liegt, den ein Vollzeitbeschäftigter in Hamburg im Jahr 2021 durchschnittlich verdient hat: Denn in Anbetracht dessen, dass mit einer selbst in Hamburg nicht gänzlich geringen Wahrscheinlichkeit Nachwuchskräfte nicht unbedingt in der Erfahrungsstufe 8 ihren Dienst beginnen, sondern eher in den unteren Erfahrungsstufen, stellt sich sowohl die Frage nach einer monetären Konkurrenzfähigkeit nicht mehr - und zwar nicht nur für verheiratete Beamte mit zwei Kindern. Denn der vom Handelsblatt wiedergegebene Durchschnittsverdienst in Höhe von 5.209,- € betrachtet keine Familienverhältnisse, da diese hinsichtlich ihres Einkommens nur bei Beamten eine besondere Rolle spielen. Entsprechend zeigt sich das Besoldungsniveau für unverheiratete hamburgische Beamte ohne Kinder, das der sachgerechte Vergleichsgegenstand zum durchschnittlichen monatlichen Vollzeitverdienst von 5.209,- € darstellt, wie folgt (es setzt sich zusammen aus dem Grundgehaltssatz, der Allgemeinen Stellenzulage, der in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 gewährten Amtszulage sowie der Angleichungszulage; vgl. die S. 39 f. der Stellungnahme, die die maßgeblichen Beträge aufführt, die entsprechend zu addieren sind):

A 4/1: 2.638,40 €      A 4/8: 2.934,39 €
A 5/1: 2.668,04 €      A 5/8: 3.26,90 €
A 6/1: 2.707,62 €      A 6/8: 3.266,92 € (Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 6/1: 2.651,58 €      A 6/8: 3.110,88 € (Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1)
A 7/1: 2.751,92 €      A 7/8: 3.331,19 €
A 8/1: 2.900,00 €      A 8/1: 3.602,23 €
A 9/1: 3.088,83 €      A 9/8: 3.842,35 € (Laufbahngruppe 1)
A 9/1: 3.098,88 €      A 9/8: 3.852,30 € (Laufbahngruppe 2)
A 10/1: 3.305,97 €    A 10/8: 4.285,22 €

Auch wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer ebenfalls in Hamburg Sozialabgaben zu gegenwärtigen hat, die den Bediensteten nicht treffen, bleibt der Unterschied dennoch schlagend, in welchem sich die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des hamburgischen öffentlichen Diensts gegenüber der Privatwirtschaft bricht. Wenn der durchschnittliche Arbeitnehmer in Hamburg mehr als 2.000,- € brutto pro Monat mehr verdient als ein Beamter zu Beginn seiner Tätigkeit im gehobenen Dienst und mehr als 1.900,- € mehr ein ggf. über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügender sowie einen Vorbereitungsdienst absolviert habender Beamter in der Besoldungsgruppe A 10, dann braucht man sich - denke ich - über die Konkurrenzfähigkeit der Gehälter in Hamburg keine weiteren Gedanken mehr zu machen oder noch Worte darüber zu verlieren.

Wenn als nicht anders zu erwartender Folge der nachgewiesenen eklatanten Unteralimentation mehr als jeder sechste Beschäftigte gegen den Beschäftigungsgeber klagt, nachdem jenem zuvor gerichtlich im Detail attestiert worden war, dass die Beschäftigen sich im Recht befinden, dann dürfte man davon ausgehen, dass die Unternehmensleitung eines gesunden Unternehmens in der freien Wirtschaft spätestens in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels über die selbstzerstörerischen Kräfte des eigenen Denkens in Klausur gehen würden, um nicht in nicht allzu ferner Zukunft den Bankrott des Unternehmens bekanntgeben zu müssen - wer das als Dienstherr trotz seiner verfassungsrechtlichen Treue- und darüber hinaus auch im Hinblick auf seine weiteren sich aus der Verfassung ergebenden Pflichten nicht macht, darf zumindest wohl kaum damit rechnen, dass das sowohl bei seinen Beschäftigten als auch gesellschaftlich folgenlos bliebe. Genau hierin zeigt sich der rechtsstaatsgefährdende Gehalt des auf eine Verfassungskrise hinauslaufenden Handelns auch des Hamburger Senats und der Hamburgischen Bürgerschaft, den Ulrich Battis vor einem Jahr im sächsischen Gesetzgebungsverfahren begründet ausgeführt hat, vgl. die S. 13 f. unter https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf Unabhängig von dem für den einzelnen Beamten, Richter und Staatsanwalt verfassungsrechtlich nicht akzeptablen Handeln der hamburgischen Politik ist es gesellschaftlich nicht hinnehmbar, wie hier sehenden Auges Hand an das Rechts- und Staatsgefüge unserer Demokratie gelegt wird. Die Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hat dazu ebenfalls vor mittlerweile mehr als drei Jahren bereits alles gesagt, was notwendig ist:

"Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html)


SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #37 am: 18.11.2023 09:21 »
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article248532642/Mehr-Geld-Richter-und-Staatsanwaelte-wehren-sich-gegen-verfassungswidrige-Besoldung.html

Der letzte Satz des Artikels macht die Bedeutung der Umfrage deutlich, also weshalb der Richterverein ihr eine große Bedeutung beimisst und sie also als einen entsprechenden Erfolg betrachtet, der Senat und Bürgerschaft auf die von ihnen zielgerichtet vollzogenen Probleme hinweist: Es gibt in Hamburg zurzeit 620 Richter (vgl. auch https://www.rechtsstandort-hamburg.de/rechtsstandort/gerichtsbarkeit/) und 210 Staatsanwälte (vgl. auch https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-hamburg): Entsprechend handelt es sich bei den 780 Unterzeichnern um rund 94 % des hier vorhandenen juristischen Personals, das in kurzer Zeit bereits war, auf die eklatante Unteralimentation in Hamburg per Unterschrift hinzuweisen. Auf der S. 18 f. der vom BDR initiierten Stellungnahme findet man weitere so bedenkenswerte wie bedenkliche Werte, die ein weiterer Grund dafür sein dürften, wieso sich nun in Hamburg ein Berufsstand weitgehend geschlossen gegen die fortgesetzte und zielgerichte Rechtsstaatsverletzung zu Wehr setzt; denn die Unterschriftenaktion geht offensichtlich weit über das eigene Interesse an einer amtsangemessenen Alimentation hinaus und unterscheidet sich auch deshalb in ihrer verantwortungsbewussten Zielrichtung vom hier verantwortungslosen Handeln von Senat und Bürgerschaft: https://bdr-hamburg.de/?p=1146

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #38 am: 18.11.2023 14:46 »
Keine 1000 Leute schmeißen hier den Rechtsalltag in der Spitze. Niemand darf das Verfahren vereinfachen und jeder muss sich für jedes Urteil maximal rechtfertigen. Ich vermute die Justiz ist nicht umsonst am Ende.

Unknown

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 413
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #39 am: 18.11.2023 15:26 »
Mir stellt sich die Frage, ob ein Richter der am Protest teilgenommen hat noch im Bereich der Besoldung unabhängiges Recht sprechen kann. Ich finde es super, dass die allesamt auf die eklatanten Missstände hinweisen. Aber kann das bereits in den Bereich der Befangenheit sein?

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #40 am: 18.11.2023 17:40 »
Mir stellt sich die Frage, ob ein Richter der am Protest teilgenommen hat noch im Bereich der Besoldung unabhängiges Recht sprechen kann. Ich finde es super, dass die allesamt auf die eklatanten Missstände hinweisen. Aber kann das bereits in den Bereich der Befangenheit sein?

Das sind die fehlenden 6%, die kommen von den Richtern der Verwaltungsgerichte ;-)

Ich finde es interessant, dass die nicht nach unten schauen. Gerade den hochstudierten müsste die Gesamte Situation auch schon vorher aufgefallen sein, gemacht haben sie dennoch nichts. Läuft ja erst ein paar Jahre. Immerhin bekommen es 96% davon hin, eine Unterschrift zusetzen. Bin schon etwas stolz auf die Damen und Herren.


Chbeer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #42 am: 25.11.2023 14:07 »
Gibt es schon Informationen dazu wann die erhöhten Kinderzuschläge ausgezahlt werden sollen? Wahrscheinlich gestaffelt, oder?

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #43 am: 26.11.2023 18:19 »
? Eigentlich 01.01.24, wenn das Gesetz scharfgeschaltet wird. Die 25 Mio. hat die Stadt noch über. :-)

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 103
Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #44 am: 26.11.2023 18:36 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, tritt das Gesetz mit der Veröffentlichung im Hamburger Anzeiger / Gesetzesblatt in Kraft.
Bisher konnte ich nicht feststellen, dass es dort veröffentlicht wurde. Aber das ist auch eine Materie, in der ich nicht so sicher bin

Wie zügig die verantwortliche Zahlstelle das Gesetz dann umsetzt, weiß ich nicht.
Wäre auch interessant, wann der Rechner hier angepasst wird.