Autor Thema: [NW] Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit  (Read 1777 times)

Goldfisch

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Meine genehmigte Teilzeit (20,5 Wochenstunden bei 39 Wochenstunden Soll) endet am 31.12.23 und ich möchte ab 01.01.24 wieder in Vollzeit arbeiten. Am 31.12.23 werde ich noch 36 Resturlaubstage aus meiner Teilzeit haben und mit ins Jahr 2024 nehmen. Werden die in Teilzeit erworbenen 36 Resturlaubstage in rund 18 "Vollzeit-Urlaubstage" umgewandelt"?

« Last Edit: 05.10.2023 00:30 von Admin2 »

oorschwerbleede

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #1 am: 02.10.2023 16:25 »
Zum einen hat der Anspruch auf Urlaubstage nichts mit den Stunden zu tun, die du in Teilzeit arbeitest, sondern mit den Arbeitstagen pro Woche. Das Bundesurlaubsgesetz sagt in § 3, dass du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf jährlich 24 Tage Urlaub hast (oder umgerechnet auf die übliche 5-Tage-Woche: 20 Tage). Dazu kommt noch der tarifliche Mehrurlaub bei Angestellten oder der per Gesetz (oder Verordnung) geregelte Urlaub bei Beamten, der jeweils insgesamt (also mit dem Mindesturlaub aus dem BUrlG) 30 Tage pro Jahr beträgt. Leistest du deine 20,5 Stunden Teilzeit also an 5 Tagen pro Woche hast du den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitler.

Davon abgesehen werden Urlaubsansprüche in der erworbenen Höhe beibehalten. Erwirbst du den Urlaubsanspruch auf Basis einer 3-Tage-Woche bleibt die Anzahl der Tage bestehen, auch wenn sich die Basis (also die Arbeitstage pro Woche) erhöhen sollte. Das Gleiche gilt auch bei einer Verringerung der Arbeitstage und Resturlaubstagen aus einem höheren Tage-Modell.

Goldfisch

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #2 am: 02.10.2023 16:34 »
Ich bin verbeamtet, habe in Teilzeit 5 Arbeitstage pro Woche sowie ab 01.01.24 in Vollzeit ebenso 5 Arbeitstage pro Woche.

Hier im Forum habe ich folgendes gefunden, weiß jedoch leider nicht, ob ich's für meinen Sachverhalt richtig verstanden habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120277.45.html

oorschwerbleede

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #3 am: 02.10.2023 16:37 »
Ich bin verbeamtet, habe in Teilzeit 5 Arbeitstage pro Woche sowie ab 01.01.24 in Vollzeit ebenso 5 Arbeitstage pro Woche.


Dann bleibt alles, wie es ist - es ändert sich ja nichts an der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das allein ist ausschlaggebend für die Anzahl der Urlaubstage, auf die du Anspruch hast

oorschwerbleede

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #4 am: 02.10.2023 16:41 »
Hier im Forum habe ich folgendes gefunden, weiß jedoch leider nicht, ob ich's für meinen Sachverhalt richtig verstanden habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120277.45.html

Ohne mir den gesamten Topic durchgelesen zu haben geht es darin nicht um die Frage, wieviel Urlaubstage du Anspruch hast, sondern ob man sich die Differenz des Gehalts der in Vollzeit erworbenen Urlaubstage auszahlen lassen kann, wenn man sie in Teilzeit nimmt (der Urlaubstag ist ja dann mehr Stunden wert bei Vollzeit als bei Teilzeit). Die Frage hast du aber nicht aufgeworfen.

Goldfisch

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #5 am: 02.10.2023 17:07 »
Ich bin verbeamtet, habe in Teilzeit 5 Arbeitstage pro Woche sowie ab 01.01.24 in Vollzeit ebenso 5 Arbeitstage pro Woche.


Dann bleibt alles, wie es ist - es ändert sich ja nichts an der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das allein ist ausschlaggebend für die Anzahl der Urlaubstage, auf die du Anspruch hast

Wenn es bleibt wie es ist und meine 36 Resturlaubstage aus der Teilzeit auch in der Vollzeit 36 Urlaubstage sind, werde ich aber während des Urlaubs nur rund 50 % meines Gehaltes erhalten (ansonsten würde ich ja Gewinn machen)...
Um während des Urlaubs auch Vollzeitgehalt erhalten zu können, müsste ich dann wohl mit meinem Personalamt in Kontakt treten, um eine Umwandlung von 36 Resturlaubstagen aus der Teilzeit in 18 Tage Urlaub in der Vollzeit zu erwirken. Korrekt?

oorschwerbleede

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Antw:NW Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #6 am: 04.10.2023 09:02 »
Nein, du brauchst nichts umwandeln. Ein Tag Urlaub ist ein Tag Urlaub - egal wie viele Stunden du an dem Tag arbeiten müsstest. Es spielt auch keine Rolle, dass die Herkunft des Urlaubstages aus der Teilzeit stammt und jetzt in Vollzeit genommen werden soll. Trotzdem hast du den ganzen Tag frei. Und die Bezahlung richtet sich nach deinem aktuellen Stellenanteil. In Vollzeit bekommst du auch Vollzeit Sold - auch für die Urlaubstage aus der Teilzeit. Da wird nichts gekürzt und du machst ja auch keinen Gewinn. Du warst ja dafür an den Tagen der Teilzeit arbeiten, an denen du hättest frei haben können.

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Antw:[NW] Resturlaub bei Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit
« Antwort #7 am: 05.10.2023 09:28 »
Dein Vorgesetzter hätte idealerweise dafür Sorge tragen müssen, dass du deinen Urlaub bis Jahresende beantragst und nimmst. Ansonsten würde ich auch eher davon ausgehen, dass du "Glück" hast, und jetzt 36 halbe Tage geschenkt bekommst, oder dass man dann nachträglich versucht, irgendeinen Deal zu machen, wenn es dem Dienstherren doch nicht passt.