Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 1795 times)

NeuSifa

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Höhergruppierung
« am: 03.10.2023 14:26 »
Guten Mittag

Liebes Forum bei mir steht demnächst eine Höhergruppierung über mehrere Lohngruppen hinweg an. Muss ich dann zwingend in den Erfahrungsstufen zurückgestuft werden oder hat der Arbeitgeber Spielraum? Kann er meine Erfahrungsstufen einfach in der neuen Lohngruppe übernehmen? Ist es möglich die Erfahrungsstufe vorweg zu gewähren?

Vielen Dank für eure Antworten

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 03.10.2023 15:03 »
Erfolgt eine Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen (nicht Lohngruppen), so erfolgt die Stufenzuordnung schrittweise, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Nachzulesen ist das in § 17 Abs. 4 TV-L. „Durchspielen“ kannst du das ganze hier: http://hg-tvl.bplaced.net/

Spielraum für die Arbeitsvertragsparteien besteht nicht. Zulagen können nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt werden.