Autor Thema: Darf eine Stelle zu viel neu besetzt werden?  (Read 1134 times)

rosenhannes

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Guten Morgen,

bei uns im Bereich fällt ein Kollege auf unbestimmte Zeit aus und es steht eigentlich schon fest, dass dieser leider nicht wiederkommt und in einem anderen Bereich nach Rückkehr arbeiten wird.

Nun ist es so, dass in dem Bereich, in dem er arbeitet, eine Stelle zu viel vorhanden ist (nach Aussagen des Vorgesetzten). Diese aber seit Jahren dennoch besetzt ist, weil es die Fallzahlen zugelassen haben, aber inzwischen ist diese Stelle zu viel immer weniger zu rechtfertigen, weil die Fallzahlen konstant rückläufig sind.

Jetzt wurde seitens des Vorgesetzten diese Stelle mit einem anderen Kollegen aus einem anderen Bereich aus derselben Abteilung besetzt, der dort mind. z. T. neu eingearbeitet werden muss.

Andere Kollegen hätten aber an dieser Stelle auch Interesse gehabt und fühlen sich mind. nicht gefragt und evtl. einer Bewerbungsmöglichkeit "beraubt", sofern man das so sagen kann und darf. Es gab also keine interne Ausschreibung.

Müsste diese Stelle nicht mind. intern ausgeschrieben werden?

Oder hätte man diese "Stelle zu viel" überhaupt auf eigene Faust (?) seitens des Vorgesetzten neu besetzt werden dürfen. Inwieweit der Personalbereich involviert war, ist sonst niemandem bekannt.

Da der neue Kollege mit dem Vorgesetzten sehr "dicke" ist, hat diese interne Besetzung allerdings irgendwie Geschmäckle.

Oder dürfte es diese Stelle seitens Stellen- und/oder Haushaltsplan gar nicht mehr geben und somit einfach so neu besetzt werden?

Besten Dank.

MfG

blondie

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Antw:Darf eine Stelle zu viel neu besetzt werden?
« Antwort #1 am: 04.10.2023 12:13 »
Darauf kann dir hier keiner eine hilfreiche Antwort geben. Dazu bräuchte man mehr und bessere Details.

Max

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Antw:Darf eine Stelle zu viel neu besetzt werden?
« Antwort #2 am: 04.10.2023 15:03 »
Im Allgemeinen kann der AG AN umsetzen ohne hierzu ein Besetzungsverfahren durchzuführen.

clarion

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Antw:Darf eine Stelle zu viel neu besetzt werden?
« Antwort #3 am: 04.10.2023 23:08 »
Der Arbeitsgeber hat ein weites Ermessen, was die Organisation und Aufgabenzuteilung abgeht.

Sollte die Besetzung der Stelle mit einer Höhergruppierung verbunden gewesen sein,  so hätte unser Personalrat versucht,  eine Ausschreibung durchzuführen, und wäre mit dem Ansinnen auch offene Türen eingebrannt.