Autor Thema: verdi und Rechtsschutz - "rückwirkend", evtl. andere RSVs  (Read 972 times)

stefan3456789

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Hallo,

ich habe weder eine RSV (habe nie eine benötigt!) noch bin ich Mitglied bei verdi. Nun wurde mir gesagt, dass ich bei verdi im konkreten Fall Rechtsschutz hätte, durch den den Anwaltskosten gedeckt sind.

Ich bin seit 15.4.22 befristet angestellt. Ein paar andere ebenso mit demselben Befristungsgrund. Eine Kollegin hat nun einen Anwalt eingeschaltet gehabt, der ihr dann zur Entfristung verholfen hat, weil die Doppelbefristung nicht rechtens war.

Jetzt habe ich begründete Ängste, ob mir nicht ein Änderungsvertrag vorgelegt wird, den ich natürlich nicht unterschreiben muss, aber wenn, dann beraube ich mich selbst einer sog. Entfristungsklage. Nun würde ich aber gar nicht so lange warten wollen, sondern auch vorzeitig einen Anwalt beuaftragen wollen, da ich nicht glaube, dass es ausreicht, wenn ich meinen Arbeitgeber selbst dazu auffordere, meinen Vertrag mit Verweis auf die Kollegin zu entfristen. Der Anwalt kostet aber Geld und wenn es zu einer Entfristungsklage dann doch kommen sollte, sind round about 3000 € fällig, die ich schlicht und ergreifend nicht habe.

Würde nun beim jetzigem Beginn einer Mitgliedschaft bei verdi oder beim Abschluss einer Berufs-RSV dieser Rechtsfall bezahlt, natürlich außerhalb der i. d. R. dreimonatigen Wartezeit, die vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und somit vor der letzten Möglichkeit (drei Wochen nach Beschäftigungsende) abgelaufen ist, oder würden verdi und die RSV sagen, dass auch außerhalb der Wartezeit dieser Rechtsfall nicht bezahlt wird, weil sich rechtmäßig (?) auf das Datum des Arbeitsvertrages bezogen wird, der vor Abschluss der Mitgliedschaft, der Versicherung liegt und somit außerhalb dieser und daher nicht versichert ist/sein kann?

Vielen lieben Dank.

Viele Grüße

was_guckst_du

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..ich würde einfach unter Hinweis auf den gleichgelagerten Fall der Kollegin die Entfristung verlangen...wenn die Sache doch so eindeutig ist, wird der AG das auch machen...und wenn er sich in Kenntnis der Rechtslage weigert, dann eben anwaltliches Schreiben aufsetzen lassen...und wenns immer noch nicht klappt, klagen...

...wie gesagt...das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es sich um gleichgelagerte Fälle handelt...dann trägt  der AG auch die evtl. Gerichtskosten...

...rückwirkend zahlt keine RSV und auch keine Gewerkschaft....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Magda

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Bei mir war ver.di sehr kulant in Bezug auf die Wartezeit.

Anfang August habe ich mündlich Kenntnis von einer anstehenden unschönen Personalveränderungen erhalten. Ich trat daraufhin in die ver.di ein. Anfang Oktober bekam ich den Sachverhalt schriftlich. Ich legte Widerspruch ein. Ende September erhielt ich den Bescheid mit der Ablehnung meines Widerspruchs. Anfang Dezember waren die 3 Monate Wartezeit vergangen und ich stellte einen Antrag auf Rechtschutz und die ver.di klagte in meinem Namen.