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Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
flip:
Muss ich nach Krankheit mit ärztlich bescheinigter AU eine "Gesundmeldung" in Textform abgeben?
Kann der AG oder Dienstherr das verlangen? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?
Reicht es nicht aus, sich zum Dienstantritt in der Zeiterfassung einzustempeln und die Arbeit aufzunehmen?
McOldie:
wenn es keine dienstinternen Anweisungen gibt, benötigt man keine Gesundschreibung
ElBarto:
Vom AG kann natürlich etwas anderes vorgeschrieben werden, warum sollte man sich dessen verweigern.
Interessant ist so eine Gesundmeldung vor allem dann, wenn die Arbeit vor Ende der vom Arzt bescheinigten AU.Zeit wieder aufgenommen wird.
Z.B. AU-Bescheinigung vom 02.10. bis einschließlich 06.10. Weil Du aber am Freitag Abend weggehen und Party machen willst gehst Du am 06.10. wieder in die Arbeit. Dann interessiert das die Personalabteilung, weil diese das der Krankenkasse weitermeldet und das Auswirkungen auf Lohnfortzahlung und sonstiges hat/haben kann.
So am Rande...
Grundsätzlich endet die AU-Zeit mit Ablauf der Dienstzeit am 06.10. man müsste also nicht zwingend in die Arbeit um Abends feiern zu können. Sehen einen aber Kollegen oder Chefs ist das doof und am Montag sollte man dann auch wirklich in der Arbeit erscheinen. Hat sonst a Gschmäckle...
MoinMoin:
Da die AU stets nur eine vorübergehende AU ist (eine Prognose des Arztes), ist es de Facto so, dass wenn man vor Ende der AU wieder arbeitsfähig ist, man wieder zur Arbeit gehen muss.
Besser gesagt, müsste, da es idR ja schlecht nachweisbar ist.
Einige AG habe aber schiss und wollen eine ärztliche Feststellung darüber, das man arbeitsfähig ist.
Eine Gesundschreibung gibt es in dem Sinne nicht.
Insbesondere, weil man auch keine Krankschreibung erhält.8)
flip:
Mir geht es letztlich nur um die Bürokratie und den Aufwand der da betrieben wird. Wir habe elektronische Zeiterfassung. Mein direkter Vorgesetzter meldet zusätzlich jeden morgen das anwesende Personal, wer frei, Urlaub etc. hat und wer sich krank gemeldet hat per Formblatt ans Geschäftszimmer und die wiederum an die personalführende Stelle. Die AU-Bescheinigung geht über den direkten Vorgesetzten ebenso ans Geschäftszimmer und die weiter an die personalführende Stelle.
Jeder führt eine Liste.
Und jetzt soll ich nach der AU zusätzlich noch einen formlosen Text verfassen, im Sprachgebrauch der personalführenden Stelle eine "Gesundmeldung" abgeben. Diese unverzüglich nach Dienstantritt rückwirkend zum ersten Tag nach der AU.
In meinem Fall wäre das Montags, dann versende ich etwa den Text: "Hiermit melde ich mich wieder arbeits-/dienstfähig rückwirkend zum Samstag den tt.mm.jjjj". Und natürlich ist noch der Korrekturbeleg für die Zeiterfassung zu erstellen und in den Geschäftsgang zu geben...
Wir verwalten uns zu Tode!
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