Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Was zählt (warum) zum Abstandsgebot?
Opa:
Ich verstehe nicht den Zusammenhang zwischen meinen und deinen Ausführungen.
lotsch:
Ebenso kenne ich keine unmittelbare Rechtsvorschrift, nach der Sozialleistungen wie Wohngeld mit dem Beamtenstatus unvereinbar wären (Leistungsausschluss).
Ich finde, dass Sozialleistungen, wie Wohngeld, wegen Art. 33 Abs. 5 GG mit dem Beamtenstatus unvereinbar sind.
Opa:
Das passt aber nicht zusammen, wenn du als Argument eine abschließende Aufzählung (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt, Tod) aufführst und im weiteren Text genau auf diese „Ausnahmesituationen“ Bezug genommen wird. Wohnen ist von dieser Aussage als Tatbestand nicht erfasst. Du erkennst ja selbst, dass hohe Wohnkosten weder versicherbar sind, noch einen Schadensfall darstellen. Wohnen ist ein Regelzustand und keine Ausnahmesituation.
HansGeorg:
Kurze Frage. Bei der Berechnung von Swen kommt bei der Ermittlung der Mindestalimentation nicht das Kindergeld zum Abzug. Wenn ich aber Burgerfeld beziehen würde sehr wohl. Warum?
SwenTanortsch:
Das Kindergeld wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht bei der Bemessung der gewährten Nettoalimentation betrachtet und hier zur Nettobesoldung addiert, HansGeorg (s. meine Berechnung oben). Entsprechend wirkt die Betrachtung monetär neutral. Man könnte das Kindergeld also ebenso von der Mindestalimentation abziehen und dann bei der Betrachtung der Nettoalimentation nicht heranziehen und würde dann zur identischen Differenz zwischen der Mindest- und der gewährten Nettoalimentation gelangen.
Da das Bundesverfassungsgericht die Nettoalimentation als den Betrag begreift, den der Beamte am Ende als Ganzes zu seiner Verfügung hat, zieht es nach der Bemessung der Nettobesoldung von dieser grundsätzlich die Kosten für die die Beihilfe ergänzende Kranken- und Pflegeversicherung ab und addiert das Kindergeld. Damit liegt dann die Nettoalimentation vor.
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