Servus,
muss die SBV, sofern es eine gibt, bei jedem Bewerbungsgespräch dabei sein oder kann, darf diese ausgeschlossen werden oder muss diese mind. informiert, gefragt werden und kann dann selbst entscheiden, ob sie dabei sein möchte oder nicht?
Ist es erlaubt, dass ein AG ein Bewerbungsgespräch für mehrere ausgeschriebene Stellen führt oder muss zwingend ein Gespräch/Stelle geführt werden, weil es sich um zwei verschiedene Stellenbesetzungsverfahren handelt? Was wären, sofern es so ist, Mindestvoraussetzungen für ein Gespräch für mehrere Stellen? Dass z. B. alle evtl. verschiedenen potentiellen Vorgesetzten und evtl. verschiedene Personaler, sofern es pro Stellenbesetzungsverfahren einen anderen Personaler gibt anwesend sind? ...
Dankeschön.
GLG