Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss die SBV bei Bewerbungsgesprächen anwesend sein? Ein Bewerbungsgespräch für
essbehvau:
Servus,
muss die SBV, sofern es eine gibt, bei jedem Bewerbungsgespräch dabei sein oder kann, darf diese ausgeschlossen werden oder muss diese mind. informiert, gefragt werden und kann dann selbst entscheiden, ob sie dabei sein möchte oder nicht?
Ist es erlaubt, dass ein AG ein Bewerbungsgespräch für mehrere ausgeschriebene Stellen führt oder muss zwingend ein Gespräch/Stelle geführt werden, weil es sich um zwei verschiedene Stellenbesetzungsverfahren handelt? Was wären, sofern es so ist, Mindestvoraussetzungen für ein Gespräch für mehrere Stellen? Dass z. B. alle evtl. verschiedenen potentiellen Vorgesetzten und evtl. verschiedene Personaler, sofern es pro Stellenbesetzungsverfahren einen anderen Personaler gibt anwesend sind? ...
Dankeschön.
GLG
Wombeljones:
Moing,
Die SBV muss in dem Moment beteiligt werden, in dem eine Bewerbung einer gleichgestellten Person oder einer schwerbehinderten Person reinkommt.
Dazu gehören dann auch Bewerbungsgespräche. Sie darf/kann/soll nicht ausgeschlossen werden. Einzig die schwerbehinderte Person darf die Beteiligung ablehnen, muss aber neutral(!) auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Die SBV kann selbst entscheiden, ob sie teilnimmt, ich sehe dies allerdings als Pflichtverletzung an.
Mehrere Stellen und ein Gespräch sind schwierig aber wohl nicht verboten.
maiklewa:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7597997
Umlauf:
--- Zitat von: Wombeljones am 06.10.2023 13:15 ---
Die SBV kann selbst entscheiden, ob sie teilnimmt, ich sehe dies allerdings als Pflichtverletzung an.
--- End quote ---
Wo kann man das Nachlesen?
Wombeljones:
SGB IX, §178
Das Recht auf etwas haben bedeutet NICHT, dass es eine Pflicht ist.
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