Autor Thema: Höhergruppierung Leitung Finanzen  (Read 2380 times)

Uwe82

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Höhergruppierung Leitung Finanzen
« am: 06.10.2023 18:06 »
Hallo zusammen,
seit dem 1. Quartal 2012 bin ich Leiter der Finanzen bei einer Kommune in Hessen. Anfangs habe ich die EG 10 bekommen und nach einem Antrag auf Höhergruppierung erhielt ich seit Mitte 2016 die EG 11 (ohne Stellenbewertung). Nun habe ich im letzten Monat (09/2023) erneut einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, die an eine Außenstehenden (Consulting-Firma) gesendet wurde zur Bewertung.

Als Antwort erhielt ich als Abschlussstellungnahme Folgendes:
"Aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung sind die Merkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" zwar grundsätzlich den tarifrechtlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, die darüber hinaus zwingend erforderlichen Merkmale "Maß der Verantwortung" sehen wir aus der und zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung jedoch nicht entsprechend den tarifrechtlichen Anforderungen von mehr als 50 % erfüllt, so dass eine Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD tarifgerecht ist. Eine darüber hinausgehende Eingruppierung in die EG 12 TVöD oder höher jedoch zu verneinen ist. Die Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD ist tarifgerecht."
Abschließend heißt es noch, dass der Dienstherr jedoch ausgehend von der fachlichen Eignung und Leistung des Stelleninhabers ziehen kann und auch ziehen muss.

Problem hier ist jedoch, dass das bei uns nicht gemacht wird, sondern nur die reine Bewertung gesehen wird. Also würde ich weiterhin die 11 bekommen.

Aber grundsätzlich habe ich das Problem bzw. sehe meine Verantwortung schon anders, oder zumindest mehr als 50% (Haushalt, Jahresabschluss, Controlling, Budgetverantwortung, Anordnungsbefugnis, Gebühren selbst kalkulieren. Hebesätze vorschlagen und "verteidigen", Kita-Gebühren berechnen etc.) Dies alles wird von mir erstellt etc.

Kennt sich hier jemand aus, wie wird das besagte "Maß der Verantwortung" "berechnet" oder ermittelt?

Jeder mit dem ich gesprochen habe bis jetzt sieht meine Verantwortung, nur der "Bewerter" nicht.

Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).

Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...

Grüße

Joe kommunal

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #1 am: 06.10.2023 18:28 »
Das Problem haben wir in kleineren Kommunen auch. Man macht einfach zu viel verschiedene Dinge und erreicht so nicht 50%+ der Anforderungen, obwohl man viel mehr wissen muss und ein stressigeres Leben hat.

Wenn Du kannst, konzentriere Dich nur noch auf die wirklich verantwortungsvollen Tätigkeiten. Den Rest wegdelegieren.

Einfacher könnte aber sein, sich auf ähnliche Stellen im Umkreis auf eine E12++ bewerben. Wenn man Interesse an Dir hat, dann zum Arbeitger gehen und sagen, dass man ja eigentlich gerne bleiben würde  ...

Alternativ: ein bescheidenes Leben führen.

Viel Glück. 

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #2 am: 06.10.2023 18:32 »
Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).

Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...
Der Bewerter kommt nicht zu einem Prozentsatz, der Prozentsatz steht in der Arbeitsplatzbeschreibung.

Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.

Uwe82

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #3 am: 06.10.2023 19:02 »

Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.


Die Arbeitsplatzbeschreibung habe/musste ich ja selbst machen…die Frage weiter dazu, man müsste dann wissen, was darin mit EG 12 bewertet wurde bzw wird und zu welchem Anteil, aber das wird aus der Bewertung wiederum nicht klar.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #4 am: 07.10.2023 09:38 »

Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.


Die Arbeitsplatzbeschreibung habe/musste ich ja selbst machen…die Frage weiter dazu, man müsste dann wissen, was darin mit EG 12 bewertet wurde bzw wird und zu welchem Anteil, aber das wird aus der Bewertung wiederum nicht klar.

Deine Tätigkeiten werden in einzelne Arbeitsvorgänge (wenn man es gut macht, dann sind die auszuübenden Tätigkeiten deckungsgleich mit den AVs) aufgeteilt, diese werden dann getrennt voneinander bewertet, diese Arbeitsvorgänge haben einen Zeitanteil.
Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?

Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.

Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11




Uwe82

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #5 am: 07.10.2023 10:37 »

Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?

Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.

Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11

Ja, ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen (Prozenten) erstellt.

Im Grunde stellt sich die Frage, was wird zu EG12 und was "nur" zu EG11 gezählt...

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #6 am: 07.10.2023 10:49 »

Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?

Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.

Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11
Ja, ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen (Prozenten) erstellt.

Im Grunde stellt sich die Frage, was wird zu EG12 und was "nur" zu EG11 gezählt...

Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

Uwe82

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #7 am: 07.10.2023 11:18 »
Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

Unser Personalrat besteht aus Kollegen, also ich sag mal Laien, die sich in der Materie leider nicht auskennen. Ich würde gerne jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, nur würde ich leider keinen kennen. Eine Bewertung selbst machen lassen wäre eine letzte Option, habe eine vorliegen von einer benachbarten Kommune, die aufgrund einer reinen Stellenausschreibung (mit den selben Tätigkeiten) mit EG12 bewertet wurde.

Alles echt nicht so einfach, da man halt null weiß, was zu EG12 "Verantwortung" zählt und was nicht.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #8 am: 07.10.2023 12:42 »
Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

Unser Personalrat besteht aus Kollegen, also ich sag mal Laien, die sich in der Materie leider nicht auskennen. Ich würde gerne jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, nur würde ich leider keinen kennen. Eine Bewertung selbst machen lassen wäre eine letzte Option, habe eine vorliegen von einer benachbarten Kommune, die aufgrund einer reinen Stellenausschreibung (mit den selben Tätigkeiten) mit EG12 bewertet wurde.

Alles echt nicht so einfach, da man halt null weiß, was zu EG12 "Verantwortung" zählt und was nicht.
Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?
Und den Personaler auch? (BTW: Die müssen sich ja nicht damit auskennen um dir dann sagen zu können welche AVs zur 12 und welche zur 11 führten.)
Und was wundert dich daran, dass in einer benachbarten Kommune eine EG12 rauskommt?
Da sind halt die Anteile der 12er Tätigkeiten ausreichend hoch.

Uwe82

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #9 am: 07.10.2023 13:35 »
Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?

Nein, die wird mir nicht verwehrt, nur ist da keineswegs ersichtlich warum man in der Bewertung sagt, dass das Maß der Verantwortung nicht genügt.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #10 am: 07.10.2023 13:45 »
Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?

Nein, die wird mir nicht verwehrt, nur ist da keineswegs ersichtlich warum man in der Bewertung sagt, dass das Maß der Verantwortung nicht genügt.
Also liegt dir nur eine Zusammenfassung vor. Es wird nicht dargelegt, welche Arbeitsvorgänge/Tätigkeiten welche EG haben?
Dann würde ich von der bewertenden Firma diese Informationen anfordern, denn diese Bewertung der einzelnen AVs ist Teil der Bewertung und müssen sie gemacht haben.

Uwe82

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #11 am: 07.10.2023 14:14 »
Also liegt dir nur eine Zusammenfassung vor. Es wird nicht dargelegt, welche Arbeitsvorgänge/Tätigkeiten welche EG haben?
Dann würde ich von der bewertenden Firma diese Informationen anfordern, denn diese Bewertung der einzelnen AVs ist Teil der Bewertung und müssen sie gemacht haben.

Ja es liegt mir ein 6-seitiges Schriftstück vor, was ehrlich gesagt nur bla bla ist, halt mit Gesetzestexten und Teile meiner prozentualen Aufteilen der Arbeitsvorgänge, aber nicht woraus ersichtlich wird, welche Arbeitsvorgänge welche EG haben.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #12 am: 07.10.2023 15:12 »
Dann würde ich es halt einfordern, oder zu einem ArbG gehen, sofern du der Meinung bist, dass mehr als 50% deiner AVs das "Maß der Verantwortung" hat.

Ozymandias

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #13 am: 07.10.2023 22:32 »
Macht nicht viel Sinn, sich in einem Arbeitnehmermarkt da lange rumzustreiten.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Leitung Finanzen
« Antwort #14 am: 07.10.2023 23:21 »
Natürlich nicht, aber wenn jemand sich elf Jahre lang vom AG das Geld vorenthalten lässt und dann nicht überlegt, was will ich und scheiss egal wie der AG es realisiert, der will offensichtlich nicht wechseln und nimmt es in Kauf verarscht zu werden.