Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Leitung Finanzen
Uwe82:
Hallo zusammen,
seit dem 1. Quartal 2012 bin ich Leiter der Finanzen bei einer Kommune in Hessen. Anfangs habe ich die EG 10 bekommen und nach einem Antrag auf Höhergruppierung erhielt ich seit Mitte 2016 die EG 11 (ohne Stellenbewertung). Nun habe ich im letzten Monat (09/2023) erneut einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, die an eine Außenstehenden (Consulting-Firma) gesendet wurde zur Bewertung.
Als Antwort erhielt ich als Abschlussstellungnahme Folgendes:
"Aus der uns zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung sind die Merkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" zwar grundsätzlich den tarifrechtlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, die darüber hinaus zwingend erforderlichen Merkmale "Maß der Verantwortung" sehen wir aus der und zugereichten Arbeitsplatzbeschreibung jedoch nicht entsprechend den tarifrechtlichen Anforderungen von mehr als 50 % erfüllt, so dass eine Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD tarifgerecht ist. Eine darüber hinausgehende Eingruppierung in die EG 12 TVöD oder höher jedoch zu verneinen ist. Die Eingruppierung der Stelle in die EG 11 TVöD ist tarifgerecht."
Abschließend heißt es noch, dass der Dienstherr jedoch ausgehend von der fachlichen Eignung und Leistung des Stelleninhabers ziehen kann und auch ziehen muss.
Problem hier ist jedoch, dass das bei uns nicht gemacht wird, sondern nur die reine Bewertung gesehen wird. Also würde ich weiterhin die 11 bekommen.
Aber grundsätzlich habe ich das Problem bzw. sehe meine Verantwortung schon anders, oder zumindest mehr als 50% (Haushalt, Jahresabschluss, Controlling, Budgetverantwortung, Anordnungsbefugnis, Gebühren selbst kalkulieren. Hebesätze vorschlagen und "verteidigen", Kita-Gebühren berechnen etc.) Dies alles wird von mir erstellt etc.
Kennt sich hier jemand aus, wie wird das besagte "Maß der Verantwortung" "berechnet" oder ermittelt?
Jeder mit dem ich gesprochen habe bis jetzt sieht meine Verantwortung, nur der "Bewerter" nicht.
Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).
Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...
Grüße
Joe kommunal:
Das Problem haben wir in kleineren Kommunen auch. Man macht einfach zu viel verschiedene Dinge und erreicht so nicht 50%+ der Anforderungen, obwohl man viel mehr wissen muss und ein stressigeres Leben hat.
Wenn Du kannst, konzentriere Dich nur noch auf die wirklich verantwortungsvollen Tätigkeiten. Den Rest wegdelegieren.
Einfacher könnte aber sein, sich auf ähnliche Stellen im Umkreis auf eine E12++ bewerben. Wenn man Interesse an Dir hat, dann zum Arbeitger gehen und sagen, dass man ja eigentlich gerne bleiben würde ...
Alternativ: ein bescheidenes Leben führen.
Viel Glück.
MoinMoin:
--- Zitat von: Uwe82 am 06.10.2023 18:06 ---Wäre dankbar für Tipps, Hinweise oder sonstiges, wie auch der Bewerter zu einem anderen Prozentsatz meiner Verantwortung kommen könnte (eine erneute Bewertung ist möglich).
Im voraus danke an die Runde! Falls zusätzliche Infos benötigt einfach melden...
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Der Bewerter kommt nicht zu einem Prozentsatz, der Prozentsatz steht in der Arbeitsplatzbeschreibung.
Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.
Uwe82:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.10.2023 18:32 ---
Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.
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Die Arbeitsplatzbeschreibung habe/musste ich ja selbst machen…die Frage weiter dazu, man müsste dann wissen, was darin mit EG 12 bewertet wurde bzw wird und zu welchem Anteil, aber das wird aus der Bewertung wiederum nicht klar.
MoinMoin:
--- Zitat von: Uwe82 am 06.10.2023 19:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.10.2023 18:32 ---
Einfach dafür sorgen, das die Arbeitsvorgänge die mit EG12 bewertet wurden mindestens 50% der Zeitanteile ausmachen.
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Die Arbeitsplatzbeschreibung habe/musste ich ja selbst machen…die Frage weiter dazu, man müsste dann wissen, was darin mit EG 12 bewertet wurde bzw wird und zu welchem Anteil, aber das wird aus der Bewertung wiederum nicht klar.
--- End quote ---
Deine Tätigkeiten werden in einzelne Arbeitsvorgänge (wenn man es gut macht, dann sind die auszuübenden Tätigkeiten deckungsgleich mit den AVs) aufgeteilt, diese werden dann getrennt voneinander bewertet, diese Arbeitsvorgänge haben einen Zeitanteil.
Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?
Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.
Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11
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