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Uwe82:


--- Zitat von: MoinMoin am 06.10.2023 18:32 ---Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?

Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.

Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11

--- End quote ---

Ja, ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen (Prozenten) erstellt.

Im Grunde stellt sich die Frage, was wird zu EG12 und was "nur" zu EG11 gezählt...

MoinMoin:

--- Zitat von: Uwe82 am 07.10.2023 10:37 ---

--- Zitat von: MoinMoin am 06.10.2023 18:32 ---Du hast also deine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen versehen?

Ein einzelner AV kann nicht zu einem Teil mit EG12 bewertet werden, er ist es ganz oder gar nicht.

Wenn du also 60% Debitorenbuchhaltung und 40% Anlagenbuchhaltung machst
und ersteres EG11 und zweites EG12 wäre, dann bist du EG11

--- End quote ---
Ja, ich habe meine Arbeitsplatzbeschreibung mit Zeitanteilen (Prozenten) erstellt.

Im Grunde stellt sich die Frage, was wird zu EG12 und was "nur" zu EG11 gezählt...

--- End quote ---

Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

Uwe82:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.10.2023 10:49 ---Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

--- End quote ---

Unser Personalrat besteht aus Kollegen, also ich sag mal Laien, die sich in der Materie leider nicht auskennen. Ich würde gerne jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, nur würde ich leider keinen kennen. Eine Bewertung selbst machen lassen wäre eine letzte Option, habe eine vorliegen von einer benachbarten Kommune, die aufgrund einer reinen Stellenausschreibung (mit den selben Tätigkeiten) mit EG12 bewertet wurde.

Alles echt nicht so einfach, da man halt null weiß, was zu EG12 "Verantwortung" zählt und was nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Uwe82 am 07.10.2023 11:18 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.10.2023 10:49 ---Entweder du lässt dir Einblick in die Bewertung geben, oder dem Personalrat oder lässt selber eine Bewertung machen, oder fragst einen Fachkundigen oder stellst hier deine Daten rein und hoffst, dass jemand dir dazu eine Einschätzung geben will/kann.

"Kito Gebühr" berechnen, dürfte z.B. keine EG12 sein.
Hebesätze vorschlagen und "verteidigen" wahrscheinlich auch nicht, da andere dafür die Verantwortung tragen, schätze ich.

--- End quote ---

Unser Personalrat besteht aus Kollegen, also ich sag mal Laien, die sich in der Materie leider nicht auskennen. Ich würde gerne jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, nur würde ich leider keinen kennen. Eine Bewertung selbst machen lassen wäre eine letzte Option, habe eine vorliegen von einer benachbarten Kommune, die aufgrund einer reinen Stellenausschreibung (mit den selben Tätigkeiten) mit EG12 bewertet wurde.

Alles echt nicht so einfach, da man halt null weiß, was zu EG12 "Verantwortung" zählt und was nicht.

--- End quote ---
Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?
Und den Personaler auch? (BTW: Die müssen sich ja nicht damit auskennen um dir dann sagen zu können welche AVs zur 12 und welche zur 11 führten.)
Und was wundert dich daran, dass in einer benachbarten Kommune eine EG12 rauskommt?
Da sind halt die Anteile der 12er Tätigkeiten ausreichend hoch.

Uwe82:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.10.2023 12:42 ---Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?

--- End quote ---

Nein, die wird mir nicht verwehrt, nur ist da keineswegs ersichtlich warum man in der Bewertung sagt, dass das Maß der Verantwortung nicht genügt.

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