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MoinMoin:

--- Zitat von: Uwe82 am 07.10.2023 13:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.10.2023 12:42 ---Also wird dir die Einsichtnahme in die Beurteilung verwehrt?

--- End quote ---

Nein, die wird mir nicht verwehrt, nur ist da keineswegs ersichtlich warum man in der Bewertung sagt, dass das Maß der Verantwortung nicht genügt.

--- End quote ---
Also liegt dir nur eine Zusammenfassung vor. Es wird nicht dargelegt, welche Arbeitsvorgänge/Tätigkeiten welche EG haben?
Dann würde ich von der bewertenden Firma diese Informationen anfordern, denn diese Bewertung der einzelnen AVs ist Teil der Bewertung und müssen sie gemacht haben.

Uwe82:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.10.2023 13:45 ---Also liegt dir nur eine Zusammenfassung vor. Es wird nicht dargelegt, welche Arbeitsvorgänge/Tätigkeiten welche EG haben?
Dann würde ich von der bewertenden Firma diese Informationen anfordern, denn diese Bewertung der einzelnen AVs ist Teil der Bewertung und müssen sie gemacht haben.

--- End quote ---

Ja es liegt mir ein 6-seitiges Schriftstück vor, was ehrlich gesagt nur bla bla ist, halt mit Gesetzestexten und Teile meiner prozentualen Aufteilen der Arbeitsvorgänge, aber nicht woraus ersichtlich wird, welche Arbeitsvorgänge welche EG haben.

MoinMoin:
Dann würde ich es halt einfordern, oder zu einem ArbG gehen, sofern du der Meinung bist, dass mehr als 50% deiner AVs das "Maß der Verantwortung" hat.

Ozymandias:
Macht nicht viel Sinn, sich in einem Arbeitnehmermarkt da lange rumzustreiten.

MoinMoin:
Natürlich nicht, aber wenn jemand sich elf Jahre lang vom AG das Geld vorenthalten lässt und dann nicht überlegt, was will ich und scheiss egal wie der AG es realisiert, der will offensichtlich nicht wechseln und nimmt es in Kauf verarscht zu werden.

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