Autor Thema: Laufbahnaufstieg nach Fernstudium  (Read 3489 times)

Thoth

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Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« am: 07.10.2023 12:36 »
Hallo allerseits,

ich bin derzeit Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde (E8) und werde im nächsten Jahr nebenberuflich ein Fernstudium (Public Management B.A.) beginnen, um mich auf Stellen für die 3. Qualifikationsebene, bzw. den gehobenen Dienst bewerben zu können.

In einem Jahr könnte ich im mittleren Dienst verbeamtet werden, das wäre während meines Studiums, welches ich privat organisiert habe.
In meiner Beschäftigungsbehörde ist es so, dass man nach einem Jahr Zugehörigkeit verbeamtet werden kann.

Nun stellen sich mir folgende Fragen ...

1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?

Viele Grüße

Thoth

PolareuD

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #1 am: 07.10.2023 12:44 »
Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.

zu 2. definitiv nein.

xap

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #2 am: 07.10.2023 12:46 »
1. es müssen 18 Monate Tätigkeit in der jeweiligen Laufbahn verbracht werden, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen. In deinem Fall sehe ich da 18 Monate SB als TB bevor man in den gD verbeamtet würde
2. ich würde dringend davon abraten sich im mD verbeamten zu lassen und dann Richtung Laufbahnwechsel gen gD zu streben. Das kann sich als deutlich langwieriger herausstellen als Szenario eins

Mein Tipp: Studium beenden, 18 Monate als TB als Sachbearbeiter und dann erst verbeamten lassen.

Phoenix

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #3 am: 07.10.2023 12:48 »
Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.

zu 2. definitiv nein.

Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst

während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden

Thoth

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #4 am: 07.10.2023 12:54 »
Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.

zu 2. definitiv nein.

Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst

während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden

Also wäre es schon vorteilhaft, vorher in den m.D. verbeamtet zu werden um die Erfahrungsstufen mitzunehmen?

Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.

zu 2. definitiv nein.

Ich habe auf der Seite einer Hochschule gelesen, dass diese Laufbahnbefähigung nach 12 Monaten erlangt wird, woanders habe ich 18 Monate gelesen. Welche Information ist korrekt?

Thoth

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #5 am: 07.10.2023 12:56 »
1. es müssen 18 Monate Tätigkeit in der jeweiligen Laufbahn verbracht werden, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen. In deinem Fall sehe ich da 18 Monate SB als TB bevor man in den gD verbeamtet würde
2. ich würde dringend davon abraten sich im mD verbeamten zu lassen und dann Richtung Laufbahnwechsel gen gD zu streben. Das kann sich als deutlich langwieriger herausstellen als Szenario eins

Mein Tipp: Studium beenden, 18 Monate als TB als Sachbearbeiter und dann erst verbeamten lassen.


Danke für die Antwort!
Derzeit bevorzuge ich fast, mich im m.D. verbeamten zu lassen, um die Erfahrungsstufen mitzunehmen.

Wieso kann sich das Procedere als langwidriger herausstellen? Hast du so einen Fall in der Praxis bereits beobachtet?

xap

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #6 am: 07.10.2023 13:00 »
Laufbahnwechsel müssen durch die Behörde angeboten werden. Bei Beamten habe ich das schon öfter scheitern sehen. Viel einfacher war der Wechsel als TB um sich anschließend in der gewünschten Laufbahn verbeamten zu lassen. Sind aber nur persönliche Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Thoth

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #7 am: 07.10.2023 13:08 »
Laufbahnwechsel müssen durch die Behörde angeboten werden. Bei Beamten habe ich das schon öfter scheitern sehen. Viel einfacher war der Wechsel als TB um sich anschließend in der gewünschten Laufbahn verbeamten zu lassen. Sind aber nur persönliche Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Also gehe ich falsch in der Annahme, ich könne mich als m.D. Beamter und einem abgeschlossenen Studium einfach auf eine g.D. Stelle bewerben und würde dann das oben genannte Szenario durchlaufen? Dass ich die Stelle antrete und mein m.D. Statusamt bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung behalte?

xap

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #8 am: 07.10.2023 13:17 »
Ich bin kein Personaler und kenne die genauen Voraussetzungen nicht. Ich meine aber das in der Ausschreibung der Aufstieg nach Paragraf 24 BLV vorgesehen sein muss. Vielleicht haben wir hier ja jemanden der das besser weiß.

2strong

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #9 am: 07.10.2023 13:34 »
@xap
Das muss in der Ausschreibung nicht vorgesehen sein, da es sich bei dem Verfahren nach § 24 BLV nicht um ein Aufstiegsverfahren (im engeren Sinne) handelt, sondern um eine "reguläre" Einstellung im (statushöheren) Beamtenverhältnis mit gesonderten Verfahrensvorschriften für Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (und hier dann eben ihren Status nicht aufgeben müssen).

Thoth

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #10 am: 07.10.2023 13:39 »
@xap
Das muss in der Ausschreibung nicht vorgesehen sein, da es sich bei dem Verfahren nach § 24 BLV nicht um ein Aufstiegsverfahren (im engeren Sinne) handelt, sondern um eine "reguläre" Einstellung im (statushöheren) Beamtenverhältnis mit gesonderten Verfahrensvorschriften für Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (und hier dann eben ihren Status nicht aufgeben müssen).

Hallo,

ist eine solche Einstellung denn problemlos möglich und üblich, denn die würde für mich natürlich viele Vorteile bieten

Unknown

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #11 am: 07.10.2023 13:40 »
Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.

Thoth

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #12 am: 07.10.2023 13:43 »
Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.

Hallo, korrekt, ich habe das Studium privat organisiert, es handelt sich nicht um ein Aufstiegsverfahren.

Danke für die Antwort, ich sehe für mich persönlich diese Option ebenfalls als am vorteilhaftesten an.

Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, falls das hilft.

Ist ein solches Verfahren denn üblich und problemlos möglich? Oder ergeben sich hier irgendwelche Besonderheiten bei der Einstellung im gleichen Statusamt auf einen g.D. Posten?

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #13 am: 07.10.2023 13:44 »
@Thoth
Im Bereich des Bundes problemlos möglich und üblich

Unknown

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Antw:Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
« Antwort #14 am: 07.10.2023 13:50 »
Du musst dich nach dem Bachelor als Externer auf eine passende Ausschreibung bewerben, weil immer noch Art. 33 Abs. 2 gilt. Sollte das Einstellungsverfahren erfolgreich sein, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit dein derzeitiges Statusamt behalten. Spielt die Einstellungsbehörde da nicht mit, so gehst du halt zu einer anderen. Bei einigen Bundesbehörden ist die Personalnot mittlerweile so hoch im gD, dass die jeden Externen mit Kusshand nehmen.