Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
Thoth:
Hallo allerseits,
ich bin derzeit Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde (E8) und werde im nächsten Jahr nebenberuflich ein Fernstudium (Public Management B.A.) beginnen, um mich auf Stellen für die 3. Qualifikationsebene, bzw. den gehobenen Dienst bewerben zu können.
In einem Jahr könnte ich im mittleren Dienst verbeamtet werden, das wäre während meines Studiums, welches ich privat organisiert habe.
In meiner Beschäftigungsbehörde ist es so, dass man nach einem Jahr Zugehörigkeit verbeamtet werden kann.
Nun stellen sich mir folgende Fragen ...
1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?
Viele Grüße
Thoth
PolareuD:
Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
xap:
1. es müssen 18 Monate Tätigkeit in der jeweiligen Laufbahn verbracht werden, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen. In deinem Fall sehe ich da 18 Monate SB als TB bevor man in den gD verbeamtet würde
2. ich würde dringend davon abraten sich im mD verbeamten zu lassen und dann Richtung Laufbahnwechsel gen gD zu streben. Das kann sich als deutlich langwieriger herausstellen als Szenario eins
Mein Tipp: Studium beenden, 18 Monate als TB als Sachbearbeiter und dann erst verbeamten lassen.
Phoenix:
--- Zitat von: PolareuD am 07.10.2023 12:44 ---Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
--- End quote ---
Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst
während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden
Thoth:
--- Zitat von: Phoenix am 07.10.2023 12:48 ---
--- Zitat von: PolareuD am 07.10.2023 12:44 ---Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
--- End quote ---
Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst
während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden
--- End quote ---
Also wäre es schon vorteilhaft, vorher in den m.D. verbeamtet zu werden um die Erfahrungsstufen mitzunehmen?
--- Zitat von: PolareuD am 07.10.2023 12:44 ---Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
--- End quote ---
Ich habe auf der Seite einer Hochschule gelesen, dass diese Laufbahnbefähigung nach 12 Monaten erlangt wird, woanders habe ich 18 Monate gelesen. Welche Information ist korrekt?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version