Autor Thema: Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS  (Read 2702 times)

systemimmanent

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Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« am: 08.10.2023 02:08 »
Guten Abend,

angenommen ich würde mich als Quereinsteiger aus der Privatwirtschaft bei einem AG (Bereich kommunaler Arbeitgeberverband) für eine unbefristete Stelle im Einkauf bewerben und eingestellt werden, wie würde ich eingruppiert werden, wenn

1.) es sich um einen kommunalen AG in Mecklenburg-Vorpommern handelt und ich nur die Voraussetzung des Inserates "...oder kfm. Ausbildung" (da Hochschulabschluss nicht vorhanden) erfülle und die auszuführende Tätigkeit der EG 11 entspricht?

2.) es sich um ein kommunales Unternehmen in Niedersachsen handelt und die auszuführende Tätigkeit der EG 11 entspricht; ich die Voraussetzung des Inserates "...oder kfm. Ausbildung" erfülle; die Voraussetzungen eines Ausnahnmetatbestands der Ausbildungs- und Prüfungspflicht NICHT bestehen?

3. Wie sähe ein Beispiel bezogen auf 1.) und 2.) aus, in dem man mich laut "Entgeltordnung (VKA) / 8.2 Nummer 2: Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person" in EG10 eingruppierte? Welche Konstellation müsste vorliegen?

Ich hoffe ausreichend Parameter genannt zu haben  :-X

Anmerkung zu 1.) In MV gilt die Ausbildungs- und Prüfungspfllicht nicht und der AG stellt in meinem Bsp. keine weiteren Hürden, daher würde ich in die E11 eingruppiert werden?

Anmerkung zu 2.) IN NDS gilt die die Ausbildungs- und Prüfungspfllicht, da ich keinen der Ausnahmetatbestände erfülle würde ich max in die 9a eingruppiert werden können?

Ich bedanke mich 8)

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #1 am: 08.10.2023 19:37 »
Grundsätzlich gilt: Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Tätigkeit, die in Summe die EG 11 ergibt, bedeutet eine Eingruppierung in EG 11. Sofern eine Voraussetzung in der Person vorliegt (z.B. durch die Ausbildungs- und Prüfungspfllicht ein bestimmter Abschluss erforderlich ist), wärest du eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert, eine EG niedriger als EG 11 wäre somit EG 10.

systemimmanent

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #2 am: 10.10.2023 14:02 »
Vielen Dank, das hat schon mal geholfen!

Börnie

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #3 am: 10.10.2023 14:58 »
Bei Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt nicht das Prinzip "eins Drunter" aus der Vorbemerkung Nr. 3, sondern die Regelungen der Nr. 7 mit entsprechender Zulagenregelung bis zum Abschluss des verwaltungslehrgang.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #4 am: 10.10.2023 18:09 »
Also hebelt Nr. 7 im Verwaltungsbereich stets die Nr. 2 aus (du hast dich sicherlich bei der Nummer vertippt)?


systemimmanent

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #5 am: 10.10.2023 19:39 »
Ok, das würde einen immensen Unterschied ausmachen bezügliches meines Niedersachsenbeispiels.
Demzufolge käme ich ohne 2. Prüfung nicht in EG 9b-12, wenn die Nr.7 Abs. 2 EGO alleinverbindlich für mein Beispiel gilt.
Dann wäre meine im 1. Post genannte "Anmerkung zu 2" korrekt. :(

systemimmanent

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Antw:Eingruppierung EG11? Beispiel MV und NDS
« Antwort #6 am: 16.10.2023 18:35 »
Hallo ein weiteres Mal,

Für Mecklenburg-Vorpommern gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Vorbemerkung 7. EGO) nicht.
Das heißt sie gilt weder räumlich, persönlich noch inhaltlich? Ist das korrekt formuliert?

Bezogen auf das Beispiel 1. meines Ausgangsthreads (Quereinsteiger, keine Berufserfahrung im ÖD und "nur" Ausbildung im kfm Bereich) spräche nichts gegen eine E11, wenn der AG keine weiteren Voraussetzungen knüpft, wie z.B. Bachelorabschluss o. ä.?

Oder gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht immer noch persönlich und ich wäre nur befreit wenn Nr.7 Punkt 5 der EGO greift, bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern:

a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber,
der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren
Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen
Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-,
Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind

Die Themen
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und
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kenne ich bereits. Schwere Kost :o!

Nochmals vielen Dank für die Hilfe hier im Forum!!!
Das Tarifwerk ist für den Laien teils schwer verständlich.