Hallo ein weiteres Mal,
Für Mecklenburg-Vorpommern gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Vorbemerkung 7. EGO) nicht.
Das heißt sie gilt weder räumlich, persönlich noch inhaltlich? Ist das korrekt formuliert?
Bezogen auf das Beispiel 1. meines Ausgangsthreads (Quereinsteiger, keine Berufserfahrung im ÖD und "nur" Ausbildung im kfm Bereich) spräche nichts gegen eine E11, wenn der AG keine weiteren Voraussetzungen knüpft, wie z.B. Bachelorabschluss o. ä.?
Oder gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht immer noch persönlich und ich wäre nur befreit wenn Nr.7 Punkt 5 der EGO greift, bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern:
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber,
der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren
Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen
Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-,
Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind
Die Themen
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113192.0.htmlund
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111420.0.htmlkenne ich bereits. Schwere Kost
!
Nochmals
vielen Dank für die Hilfe hier im Forum!!!
Das Tarifwerk ist für den Laien teils schwer verständlich.