Oh, das Thema kommt mir bekannt vor.
Bei mir wurden auch die ersten 8 Jahre von 2003-2011 nach einer Wartezeit in die gesetzliche Rentenversicherung überführt da nicht der Plan bestand in den ÖD zu gehen.
01.14 erfolgte die erneute Ernennung als Soldat auf Zeit und 09.22 die zweite Entlassung auf Antrag.
Da ich mich derzeit über eine Vorbehaltsstelle im Vorbereitungsdienst für den g.D. befinde wird der geplante Rentennachversicherungsbetrag der Dienstzeit 2 +Rentennachversicherungerhöhungsbeitrag "plus" für Dienstzeit 1+2 (Erhöhungsbeitrag der im Zuge der Attraktivitätssteigerung eingeführt wurde) zurück gehalten.
Die bis jetzt auf der gesetzlichen Seite erworbenen Ansprüche der ersten 8 Jahre können durch Verjährung und Gesetz nicht zurück geholt werden und werden auf eine spätere Pension in Höhe von rund 250 Euro als Rente angerechnet.
Die dort abgeleisteten 8 Jahre sind gleichfalls ruhegehaltsfähig und zählen als Dienstjahre bei der Berechnung (ruhegehaltsfähige Dienstzeit x 1,79375 = Ruhegehaltssatz).
Eine Überversorgung ist hierbei durch das kappen bei 71,75 % als Maximalsatz eh nicht wirklich erkennbar.
Hierbei überlege ich die prognostizierte Rente als jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit auszurechnen und in einem Teilzeitarbeitsmodel zu nutzen. Das gleiche gilt übrigens auch für doppelt Ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Auslandseinsatz welche wohl nur auf Antrag bei Fehlen von Zeiten anerkannt werden. Hierbei lohnt sich dann eine Überlegung ob man nicht dafür sorgt über Teilzeit, dass Zeiten fehlen. Whatever.
Die Rentenansprüche der Dienstzeit zwei werden laut Aussage SozialdienstBw und BVA bei einer späteren Ernennung zum BaP oder BaL wieder in Staatssäckchen des Bundes (oder anderen Dienstherren) überführt um die Pensionslast zu kompensieren.
Als Fazit wird dir später deine Rente immer ab dem Renteneintrittsalter (67) von der Pension abgezogen. Diese Rente muss meines Wissens aber beantragt werden wo hingegen der Dienstherr diesen Teil ob beantragt oder nicht wohl einbehält. Ob du dort auf die maximalen Dienstjahre gekommen bist, darüber hinaus oder darunter ist anscheinend egal. Es ist entsprechend zu empfehlen die Dienstjahre durch TZ oder Anrechnung von Auslandszeiten so abzuschmelzen dass ab 67 die Summe von Pensionsansprüchen und in Geld ausgezahlten Rentenansprüchen bei 71,75 % oder dessen Geldwert liegt.
Soweit zumindest mein Sachstand. Man möge mich hierbei gerne korrigieren.