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Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten mit Rentensansprüchen: Doppelte Anrechnung?

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Einigung2023:

--- Zitat von: ABCDE am 08.10.2023 20:43 ---Es geht bei der Frage nicht um freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Soldaten auf Zeit zahlen während ihrer Dienstzeit keine Rentenbeiträge. Nach Dienstzeitende, wenn sich keine weitere versicherungsfreie Tätigkeit zum Beispiel als Beamter anschließt, werden sie in der Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge zahlt der Bund an den Rentenversicherungsträger. Die Nachversicherung kann aufgeschoben werden, wenn die versicherungsfreie Tätigkeit nicht unmittelbar erfolgt, aber nur maximal 2 Jahre.

--- End quote ---

Danke für die Aufklärung. Ich dachte es geht um die „Abfindung“ 🫣🙃
Leider kann ich dir in der Konstellation keine Antwort geben.

flip:
Für das Ruhegehalt gibt es Höchstbeträge. Die Ruhensregelung nach § 55 BeamtVG erfolgt nach Betrag und nicht nach Zeiten.

Aratrim:
Oh, das Thema kommt mir bekannt vor.
Bei mir wurden auch die ersten 8 Jahre von 2003-2011 nach einer Wartezeit in die gesetzliche Rentenversicherung überführt da nicht der Plan bestand in den ÖD zu gehen.
01.14 erfolgte die erneute Ernennung als Soldat auf Zeit und 09.22 die zweite Entlassung auf Antrag.

Da ich mich derzeit über eine Vorbehaltsstelle im Vorbereitungsdienst für den g.D. befinde wird der geplante Rentennachversicherungsbetrag der Dienstzeit 2 +Rentennachversicherungerhöhungsbeitrag "plus" für Dienstzeit 1+2 (Erhöhungsbeitrag der im Zuge der Attraktivitätssteigerung eingeführt wurde) zurück gehalten.

Die bis jetzt auf der gesetzlichen Seite erworbenen Ansprüche der ersten 8 Jahre können durch Verjährung und Gesetz nicht zurück geholt werden und werden auf eine spätere Pension in Höhe von rund 250 Euro als Rente angerechnet.
Die dort abgeleisteten 8 Jahre sind gleichfalls ruhegehaltsfähig und zählen als Dienstjahre bei der Berechnung (ruhegehaltsfähige Dienstzeit x 1,79375 = Ruhegehaltssatz).
Eine Überversorgung ist hierbei durch das kappen bei 71,75 % als Maximalsatz eh nicht wirklich erkennbar.

Hierbei überlege ich die prognostizierte Rente als jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit auszurechnen und in einem Teilzeitarbeitsmodel zu nutzen. Das gleiche gilt übrigens auch für doppelt Ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Auslandseinsatz welche wohl nur auf Antrag bei Fehlen von Zeiten anerkannt werden. Hierbei lohnt sich dann eine Überlegung ob man nicht dafür sorgt über Teilzeit, dass Zeiten fehlen. Whatever.

Die Rentenansprüche der Dienstzeit zwei werden laut Aussage SozialdienstBw und BVA bei einer späteren Ernennung zum BaP oder BaL wieder in Staatssäckchen des Bundes (oder anderen Dienstherren) überführt um die Pensionslast zu kompensieren.

Als Fazit wird dir später deine Rente immer ab dem Renteneintrittsalter (67) von der Pension abgezogen. Diese Rente muss meines Wissens aber beantragt werden wo hingegen der Dienstherr diesen Teil ob beantragt oder nicht wohl einbehält. Ob du dort auf die maximalen Dienstjahre gekommen bist, darüber hinaus oder darunter ist anscheinend egal. Es ist entsprechend zu empfehlen die Dienstjahre durch TZ oder Anrechnung von Auslandszeiten so abzuschmelzen dass ab 67 die Summe von Pensionsansprüchen und in Geld ausgezahlten Rentenansprüchen bei 71,75 % oder dessen Geldwert liegt.

Soweit zumindest mein Sachstand. Man möge mich hierbei gerne korrigieren.


PhiSchu1088:

--- Zitat von: Aratrim am 13.10.2023 09:35 ---Hierbei überlege ich die prognostizierte Rente als jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit auszurechnen und in einem Teilzeitarbeitsmodel zu nutzen.

--- End quote ---

Das ist möglich?
Ich frage, weil ich vor meiner Dienstzeit beim Bund rund 7 Jahre in der freien Wirtschaft tätig war und in die DRV eingezahlt habe. Somit habe ich ja auch Ansprüche erworben.

PolareuD:

--- Zitat von: PhiSchu1088 am 13.10.2023 11:19 ---
--- Zitat von: Aratrim am 13.10.2023 09:35 ---Hierbei überlege ich die prognostizierte Rente als jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit auszurechnen und in einem Teilzeitarbeitsmodel zu nutzen.

--- End quote ---

Das ist möglich?
Ich frage, weil ich vor meiner Dienstzeit beim Bund rund 7 Jahre in der freien Wirtschaft tätig war und in die DRV eingezahlt habe. Somit habe ich ja auch Ansprüche erworben.

--- End quote ---

Ein Anrechnen von Rentenansprüchen erfolgt meines Wissens erst wenn die Höchstversorung (71,75%] überschritten wird. In dem Fall erfolgt die Kürzung der Pension auf Niveau der Höchstversorung. Wenn man einer potentiellen Kürzung entgegen wirken will, ist es möglich durch Teilzeit seine Pensionsansprüche zu reduzieren.

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