Autor Thema: interner Stellenwechsel, wieder zurück zur alten Stelle  (Read 1568 times)

newmember

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Hallo, ich bin im TV-L NRW in meiner Behörde zu einer anderen Stelle intern 01.09. gewechselt. Meine alte Stelle hatte IT 2nd Level E9b, die neue E10, IT-Sachbearbeiter.

Die neue Stelle gefällt mir nicht und ich fühle mich hier nicht wohl. Gibt es eine Möglichkeit wieder zurück auf die alte Stelle zu wechseln?

ich habe bisher noch niemanden hierzu intern angesprochen. Welche Stelle wäre hierfür der erste Ansprechpartner, ohne jemanden zu verärgern. Personalrat?

Problem ist vllt noch. Meine ursprüngliche Stelle ist aktuell nur noch nach E9a bewertet. Würde ich dann meine alte 9b nicht mehr wieder bekommen?
« Last Edit: 09.10.2023 08:50 von newmember »

cyrix42

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Moin,

wie der AG seine Aufgaben organisiert, ist ihm überlassen. Ein Rückkehrrecht auf eine alte Stelle existiert damit naturgegebenermaßen nicht. Sinnvoll ist es aber natürlich, wenn du andere Aufgaben wünschst, das Gespräch mit deinen Vorgesetzten zu suchen und zu schauen, ob man dies bewerkstelligen kann. Im Zweifelsfall hast du ja auch auf der neuen Stelle eine Probezeit und kannst entsprechend kündigen...

troubleshooting

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Bist Du komplett gewechselt? Regelmäßig wird man erst einmal abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Ist dann wie Probezeit, nur dass man halt die alte Stelle immer noch als Rückzugsort hat.

Öffdler

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interner Stellenwechsel, wieder zurück zur alten Stelle
« Antwort #3 am: 09.10.2023 12:42 »
soweit nicht "Führung auf Probe" o. ä. würde ich aus dem Sachverhalt keine Probezeit herauslesen, scheint ja der gleiche AG zu sein ("intern").

Ansprechpartner sollten zunächst der "alte" und der "neue" Vorgesetzte sein, ob er sich eine Rückkehr überhaupt vorstellen kann bzw., ob er dich wieder gehen lassen würde.

Soweit beide positive Signale senden, wäre der Gang zum Amtsleiter o. ä. anzuraten, der Arbeitsverträge aushandelt. Personalrat könnte man parallel an dieser Stelle informieren, falls man das unbedingt möchte.

Falls es mit dem Wechsel auf die alte Stelle klappt, würde ich das nicht als "Herabgruppierung" im Tarifsinne sehen, also stünde dir vermutlich lediglich die E9a zu. Alles andere wäre vorher zu verhandeln. Evtl. können zu dieser Frage aber einige Experten aus dem Forum mehr sagen.


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Wenn du niemand verärgern willst und du keine Abordnung hast, würde ich erstmal den alten Chef ansprechen, ob die Stelle oder eine andere überhaupt noch frei sind und eine Rückkehr erwünscht wäre.

@Öffdler: Eben weil es der gleiche AG zu sein scheint, dachte ich an die Abordnung mit Ziel Versetzung. Genau das habe ich nun 2x durch - 1x "hausintern" und 1x in eine andere Behörde, wobei der oberste Dienstherr gleich ist.