Möglicherweise hat JoergK81 die Regelung zur Stufenlaufzeit mit einer Regelung zur Jahressonderzahlung verwechselt. Die Kürzung der Jahressonderzahlung um jeweils ein Zwölftel erfolgt für die Kalendermonate, in denen an keinem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung usw. bestanden hat. Dort ist also entscheidend, ob tatsächlich volle Kalendermonate vorhanden sind, in denen kein Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung usw. bestand. Für Elternzeit gibt es dort allerdings noch Sonderregeln.