Guten Morgen,
folgender SV spielt sich gerade in unserer Abteilung ab:
Kollege fängt als Quereinsteiger mit abgeschlossenem Studium 2019 beim Sozialamt an.
Da sein Studium nicht vollumfänglich anerkannt wird, bekommt er die Auflage den VL II zu absolvieren.
Im Rahmen des VL II können einige Teile seines Studiums angerechnet werden.
Innerhalb des VL II liefert er gute Leistungen.
Aufgrund von einem Trauerfall kurz vor den Abschlussprüfungen ist er so "dumm" und kopiert seine Abschlusshausarbeit aus dem Internet zusammen. Dies fällt auf - er bekommt jedoch eine zweite Chance und gibt eine neue selbst geschriebene Hausarbeit ab.
Hier hat er mit seinem Dozenten immer in enger Absprache zusammen gearbeitet und er war lt. dem Dozenten auf dem Richtigen Weg.
Nach Abgabe kam dann das böse Erwachen - er fiel durch! Angeblich komplett am Thema vorbei - obwohl der Dozent vorab immer gutes Feedback gegeben hat. Aktuell läuft hier der Widerspruch.
Nun aber zum eigentlichen Problem:
Bei der Einstellung 2019 wurde er in 9B eingruppiert + Zulage nach 9C, da die Tätigkeiten 9C entsprechen. Soweit alles richtig.
Ihm wurde die Aufgaben dauerhaft übertragen.
Nun wollte das Personalamt aufgrund der ersten Hausarbeit eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Diese war nach einem Personalgespräch vom Tisch - es wurde "nur" abgemahnt. Ist dies überhaupt rechtens? Es wurde Ihm doch - aufgrund des Trauerfalls - eine zweite Chance gegeben?
Jetzt soll er auch noch in eine andere Abteilung versetzt werden und er soll ab nächste Woche Aufgaben nach 9B wahrnehmen. Für diese Aufgaben ist lt. Stellenausschreibung auch der VL 2 notwendig. Nur wird in der Abteilung schon mehr als 2 Jahren nach Personal gesucht.
Das kann doch auch nicht rechtens sein? Ihm wurden die Aufgaben nach 9C dauerhaft übertragen und das hat doch auch Bestand? Eben so lange mit entsprechender Zulage, da er die Eingruppierungsvoraussetzungen nicht erfüllt?!
Für Antworten wären wir sehr dankbar!