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Laufbahnaufstieg gtD zu htD - Studienfachwahl
Schubidu:
Halli Hallo,
ich weiß ähnliche Themen gab es schon viele und ich habe sie auch gefühlt alle gelesen, trotzdem möchte ich euch wieder mit einer Frage zum Laufbahnaufstieg belästigen...
Es soll ein Laufbahnaufstieg von dem gehobenen technischen Dienst zum höheren technischen Dienst erfolgen.
Welche Voraussetzungen für einen Aufstieg erfüllt sein müssen und welche "Varianten" möglich sind, ist mir klar.
Ich habe "nur" noch ein Problem, den geeigneten Studiengang zu belegen. Da der Master privat absolviert werden muss, weil der Dienstherr kein offizielles Aufstiegsprogramm vorsieht, ist die richtige Wahl nicht ganz einfach.
Der Master ist schließlich zunächst mein privates Vergnügen, an dem die Hoffnung geknüpft ist, auch beruflich weiterzukommen.
Ich liebäugle zur Zeit mit dem Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik - VAWi von den Universitäten Bamberg und Duisburg-Essen (https://www.vawi.de/).
Der Master wird in der Variante mit 90 und 120 ECTS angeboten, je nach Bachelorabschluss und setzt eine einjährige Berufserfahrung voraus.
Auf Grund meines Bachelorabschlusses kann ich keinen konsekutiven Master im Bereich der Informatik besuchen.
Ich arbeite jedoch im IT-Bereich, fühle mich in diesem Bereich äußerst wohl und möchte dort auch bleiben. Daher spricht mich der Weiterbildungsstudiengang so an.
Meine Eigentliche Frage ist daher, weiß hier zufällig jemand, ob ein nicht-konsekutiver Weiterbildungsstudiengang im technischen Bereich den bildungsseitigen Anspruch an die Laufbahn des höheren technischen Dienstes erfüllt?
Vielen Dank für das lesen und ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Grüße Schubidu
Organisator:
Schau mal dazu und für weitere Hintergründe in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung. Da solltest du fündig werden.
Unknown:
Ich würde mir die aktuellen Stellenausschreibungen deines Dienstherrn anschauen. Des Weiteren würde ich mit der Personalabteilung sprechen, welche Richtung im Master sinnvoll ist und dich weiterbringt.
Ein nicht konsekutiver Master kann den Zugang zum htD ermöglichen, wenn er akkrediert ist und der Dienstherr es möglich macht. Es gibt jedoch mittlerweile auch Beispiele wo ein konsekutiver Master gefordert wird und ohne dem kein Aufstrieg möglich ist.
Hans1W:
Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
Aber BLV noch mal genauer lesen, und dich beraten lassen.
Unknown:
--- Zitat von: Hans1W am 10.10.2023 16:09 ---Du brauchst einen konsekutiven Master für den h.D. auch als techniker.
Aber BLV noch mal genauer lesen, und dich beraten lassen.
--- End quote ---
Hast du eine Quelle für deine Aussage?
In der BLV steht nichts von einem konsekutiven Master, da ist lediglich aufgeführt, wieviel CP ein Master haben könnte in Verbindung mit der Dauer der Laufbahnbefähigung.
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