Autor Thema: Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung  (Read 3600 times)

BlackVoodoo

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Hallo.

In der Steuerverwaltung werden im Geschäftsverteilungsplan (GVPL) bei den Beamten die jeweilige Dienstbezeichnung, bei den Angestellten des öffentlichen Dienst die Entgeltgruppierung angedruckt.

Ist es eigentlich möglich, diesem (vorallem als Angestellter) Andruck aufgrund DSGVO zu widersprechen? Gibt es hierzu eine Regelung oder rechtliche Grundlage? Ich möchte eigentlich nicht, daß bei einer potentiellen Höhergruppierung jeder meiner Kollegen Bescheid weiß, da der GVPL in der Steuerverwaltung von jedem (auch von anderen Finanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes) einsehbar ist.

Vielen Dank im voraus für Infos.

Fragmon

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #1 am: 12.10.2023 07:13 »
Da im Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben weiterhin aufgeführt sind, kann jeder daraus grob (Meist keine Zeitanteile) auf die Eingruppierung schließen. Demnach halte ich eine Streichung für nicht zielführend.

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #2 am: 12.10.2023 07:46 »
Es ist durchaus Denkbar, dass man eine solchen singulären Andruck widersprechen kann.

Dann würde ein findiger AG von allen MA eine entsprechende Einverständniserklärung einfordern, womit es dann DSGVO konform wäre oder ansonsten einen Annex zum GVPL mit den einzelnen auszuübenden Tätigkeiten inkl. EG der Stelle versehen (mEn DSGVO konform, da er ein entsprechendes berechtigtes Interesse hat, dass der GVPL diese Informationen enthält) und damit wäre wiederum ersichtlich welche EG sich daraus für die Person ableitet.

troubleshooting

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #3 am: 12.10.2023 14:47 »
Also, dass der Tätigkeitsbereich abgedruckt wird, kann ich nachvollziehen, aber die konkrete EG geht erstmal extern niemand etwas an. Da würde ich direkt widersprechen. Macht mMn immer noch einen riesen Unterscheid, ob man die EG möglicherweise ableiten kann, oder ob da steht, MA Meier bekommt EG 10.

Die kommen noch auf die Idee und packen die Infos zu Stufen, sowie Zulagen mit rein.
Kann ja auch interessant sein, denn je höher die Stufe, umso mehr Erfahrung und Zulagen wie Techniker weisen ja auch Fachwissen hin.

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #4 am: 12.10.2023 15:56 »
Also, dass der Tätigkeitsbereich abgedruckt wird, kann ich nachvollziehen, aber die konkrete EG geht erstmal extern niemand etwas an. Da würde ich direkt widersprechen. Macht mMn immer noch einen riesen Unterscheid, ob man die EG möglicherweise ableiten kann, oder ob da steht, MA Meier bekommt EG 10.

Die kommen noch auf die Idee und packen die Infos zu Stufen, sowie Zulagen mit rein.
Kann ja auch interessant sein, denn je höher die Stufe, umso mehr Erfahrung und Zulagen wie Techniker weisen ja auch Fachwissen hin.
Warum sollte der AG nicht zu einer bestimmten Tätigkeit seine Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung dieser Tätigkeit öffentlich machen dürfen?
Das ist doch nichts, was unter DSGVO fällt!
Also darf einen Katalog veröffentlichen, wie seine Rechtsmeinung zu einzelnen Tätigkeiten ist.
Und natürlich darf er im GVPL veröffentlich welcher Dienstposten welche Tätigkeiten beinhaltet.
(der Rest ist nur ein Kreuzvergleich, sofern man die Zeitanteile kennt.)

Er schreibt nicht welche EG die Person bekommt, die dann diesen Dienstposten bekleidet (das kann durchaus auch eine EG weniger sein oder höher sein, weil er noch andere Tätigkeiten übertragen bekommen hat, die im GVPL nicht direkt ersichtlich sind.)



BlackVoodoo

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #5 am: 12.10.2023 16:35 »


Er schreibt nicht welche EG die Person bekommt, die dann diesen Dienstposten bekleidet (das kann durchaus auch eine EG weniger sein oder höher sein, weil er noch andere Tätigkeiten übertragen bekommen hat, die im GVPL nicht direkt ersichtlich sind.)

Die EG-Stufe wird sehr wohl angedruckt, nebst Namen, Beschäftigungsumfang und Abteilungszugehörigkeit.

In meinen Augen muß es doch die Möglichkeit geben, dem Andruck der Eingruppierung zu widersprechen. Die GVPL's sind ja nicht nur von allen Mitarbeitern meines AG's einzusehen sondern von allen Beschäftigten der Steuerverwaltung des Bundeslandes.

Johann

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #6 am: 12.10.2023 16:51 »
Man könnte einfach mal ohne rechtlichen Druck eine Anmerkung machen, dass man anzweifelt, ob das so gut ist, wenn jeder im Kreis xyz die EGs des Personenkreises zyx sehen kann.

Bei uns wurde monatlich in einem Sharepoint Artikel verkündet, welche Personen an welchem Tag zu uns kommen, unterteilt in Neueinstellung oder Abordnung. Und welche Personen uns an welchem Tag verlassen unterteilt in Rente, Pension, Abordnung oder genereller Abgang. Unter einem Artikel hat ein Mitarbeiter nur einmal ein unverbindliches Kommentar gepostet, ob das im Sinne aller wäre, wenn der genaue Grund des Abgangs drin stehen würde. Seit dem darauf folgenden Monat war diese Angabe weg und seither steht nur noch wer wann kommt und wann geht.

Unknown

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #7 am: 12.10.2023 16:55 »
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

BlackVoodoo

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #8 am: 12.10.2023 17:26 »
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

Ganz einfach. Bei mir steht aufgrund einer Zuweisung neuer Tätigkeiten eine Höhergruppierung von mind 2, wenn nicht gar 3 Entgeltgruppen an. Es kann nicht angehen, dass das ganze Haus wie auch andere von dieser Höhergruppierung Kenntnis nehmen, wenn ich dem nicht zustimme. Denn es wird bei uns Mitarbeitern nur die Abteilungszugehörigkeit angedruckt (zb Kasse, Vollstreckung usw). Hieraus ist das effektive Arbeitsgebiet und die übertragenen Aufgaben nicht ersichtlich.

Warum also sollte ich als AN nicht widersprechen dürfen, dass meine Entgeltgruppe für jeden ersichtlich veröffentlicht wird?

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #9 am: 12.10.2023 21:20 »
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei den Beamten kann man ebenso auf die Wertigkeit des Amtes anhand der Amtsbezeichnung schließen. Wieso sollte es bei den Tarifbeschäftigten nicht möglich sein?

Ganz einfach. Bei mir steht aufgrund einer Zuweisung neuer Tätigkeiten eine Höhergruppierung von mind 2, wenn nicht gar 3 Entgeltgruppen an. Es kann nicht angehen, dass das ganze Haus wie auch andere von dieser Höhergruppierung Kenntnis nehmen, wenn ich dem nicht zustimme. Denn es wird bei uns Mitarbeitern nur die Abteilungszugehörigkeit angedruckt (zb Kasse, Vollstreckung usw). Hieraus ist das effektive Arbeitsgebiet und die übertragenen Aufgaben nicht ersichtlich.

Warum also sollte ich als AN nicht widersprechen dürfen, dass meine Entgeltgruppe für jeden ersichtlich veröffentlicht wird?
Das habe ich doch aufgeführt, dass dies platte, rein personenbezogenen Zuordnung uU nicht korrekt ist, aber die indirekte nicht zu beanstanden.
Also wenn es dich stört, dann beanstande es, wenn der AG es anders darstellt, dann denke ich hast du keine Chance hast, dass diese Information nicht nachlesbar ist.
Also eine detaillierte Darstellung im GVP was deine Tätigkeiten sind ist nicht anfechtbar, denke ich.
Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.

TV-Ler

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #10 am: 13.10.2023 07:02 »
Mal eine, möglicherweise dusselige, Frage: Was habe ich mir unter dem Begriff "angedruckt" konkret vorzustellen?

troubleshooting

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #11 am: 13.10.2023 07:50 »
Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.

Und da es genau daran entweder aus Unvermögen oder aus Faulheit regelmäßig hapert, hat man mit dem Weglassen der konkreten EG den Namen zugeordnet schon viel gewonnen.

Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.

Ich hätte dem direkt, mit Kopie Personalrat widersprochen. Wie ich eben zB auch bei meinem letzten AG der Aufnahme in die Geburtstagsliste widersprochen habe oder der Bekanntgabe meines Weggehens. Ja, auch da hätte man von einer Ausschreibung drauf schließen können, aber da die nach nun Monaten immer noch nicht erfolgt ist... Witzigerweise haben es auch immer noch einige nicht kapiert, dass ich nicht mehr da bin - soviel zu 2 und 1 zusammenzählen.

MoinMoin

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #12 am: 13.10.2023 07:59 »
Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig

troubleshooting

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #13 am: 13.10.2023 08:47 »
Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig

Wieder die Frage, was hat denn eine EG im GVPL zu suchen? Nichts, aber auch gar nichts. Da geht es ausschließlich um Tätigkeiten und deren Zuordnung.

E15TVL

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Antw:Geschäftsverteilungsplan Andruck Entgelteingruppierung
« Antwort #14 am: 13.10.2023 08:48 »
Da im Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben weiterhin aufgeführt sind, kann jeder daraus grob (Meist keine Zeitanteile) auf die Eingruppierung schließen. Demnach halte ich eine Streichung für nicht zielführend.
[...]
Also eine detaillierte Darstellung im GVP was deine Tätigkeiten sind ist nicht anfechtbar, denke ich.
Der Rest ist nur 2 und 1 zusammenzählen.
Sind die Aufgaben bei euch im GVPL tatsächlich so detailliert beschrieben, dass man auf die Entgeltgruppe schließen könnte, selbst wenn sie nicht mit angegeben wäre? Zwischen meinen Aufgaben im GVPL und den Arbeitsvorgängen in der Tätigkeitsbeschreibung liegen Welten und ließen auch keine Rückschlüsse auf die Eingruppierung zu. Die Entgeltgruppe wird im GVPL auch genauso wenig angegeben, wie Amtsbezeichnungen bei Beamten (in meinem Bundesland macht man sich ohnehin nicht viel aus diesen Bezeichnungen, außer bei den Staatssekretären und Ministern).

Wie gesagt, mMn Name, Stelle, Tätigkeitsbereich - fertig.
Und einen zweiten GVPL mit Stelle, Telefonnummer, Tätigkeitsbereich, EG - fertig

Wieder die Frage, was hat denn eine EG im GVPL zu suchen? Nichts, aber auch gar nichts. Da geht es ausschließlich um Tätigkeiten und deren Zuordnung.
Sehe ich auch so...
Selbst für die Telefonnummern gibt es Telefonbücher.