Liebe Community-Mitglieder,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage bezüglich der Stufenlaufzeit bei Neueinstellungen weiterhelfen. In § 16 (2) ist festgelegt, wie die Zuordnung zu einer bestimmten Stufe bei der Einstellung abhängig von der einschlägigen Berufserfahrung erfolgt.
Eine Sache ist mir jedoch nicht ganz klar, und ich hoffe, jemand von euch kann Licht ins Dunkel bringen: Beginnt die Stufenlaufzeit bei der Einstellung grundsätzlich bei null, oder kann die einschlägige Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden?
Um das Ganze konkreter zu machen: Eine Person bringt eine einschlägige Berufserfahrung von 2 Jahren und 11 Monaten mit. Gemäß § 16 wird diese Person der Stufe 2 zugeordnet (da noch keine 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen). Jetzt stellt sich die Frage: Wie lange muss diese Person warten, um Stufe 3 zu erreichen? Ist es nur 1 Monat, der fehlt, um die 3 Jahre zu erreichen, oder sind es 3 Jahre, die ab dem Zeitpunkt der Einstellung gewartet werden müssen?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema. Vielleicht gibt es jemanden, der bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich mit den einschlägigen Bestimmungen auskennt und Licht ins Dunkel bringen kann.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!