Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung auf Stufenlaufzeit bei Neueinstellung

(1/2) > >>

chegator:
Liebe Community-Mitglieder,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage bezüglich der Stufenlaufzeit bei Neueinstellungen weiterhelfen. In § 16 (2) ist festgelegt, wie die Zuordnung zu einer bestimmten Stufe bei der Einstellung abhängig von der einschlägigen Berufserfahrung erfolgt.

Eine Sache ist mir jedoch nicht ganz klar, und ich hoffe, jemand von euch kann Licht ins Dunkel bringen: Beginnt die Stufenlaufzeit bei der Einstellung grundsätzlich bei null, oder kann die einschlägige Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden?

Um das Ganze konkreter zu machen: Eine Person bringt eine einschlägige Berufserfahrung von 2 Jahren und 11 Monaten mit. Gemäß § 16 wird diese Person der Stufe 2 zugeordnet (da noch keine 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen). Jetzt stellt sich die Frage: Wie lange muss diese Person warten, um Stufe 3 zu erreichen? Ist es nur 1 Monat, der fehlt, um die 3 Jahre zu erreichen, oder sind es 3 Jahre, die ab dem Zeitpunkt der Einstellung gewartet werden müssen?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema. Vielleicht gibt es jemanden, der bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich mit den einschlägigen Bestimmungen auskennt und Licht ins Dunkel bringen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

systemimmanent:
Hi, dazu habe ich lediglich ein Praxisbeispiel aus meinem Unternehmen:

Bei uns werden nur ganze Jahre berücksichtigt, d.h. eine Person, die nach 2 Jahren und 4 Monaten einschl. Berufserfahrung zu uns gestoßen ist erhielt die Stufe 2 und die Stufenlaufzeit begann bei null.
Dass die Begeisterung dieser Person groß war lässt sich erahnen....
Ob eine Anrechnung möglich ist weiß ich nicht.

Allerdings kann es für AG d. öffentl. Dienstes schon sehr bezeichnend sein bei Neueinstellung nicht die Stufe 3 zu gewähren, aufgrund des ubiquitären Fachkräftemangels.

§ 16 Stufen der Entgelttabelle
(2)Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern
keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2 Verfügt die/der Beschäftigte
über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt
die Einstellung in die Stufe 2; verfügt die/der Beschäftige über eine ein-
schlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel
eine Zuordnung zur Stufe 3. 3 Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei
Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorheri-
gen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung be-
rücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich
ist

chegator:
Ich habs befürchtet..

Würde der Arbeitnehmer - in meinem o. g. Beispiel - aber innerhalb der Probezeit nach 4 Wochen kündigen und sich direkt erneut bewerben, dann könnte er ja die einschlägige Berufserfahrung vorweisen und würde in Stufe 3 eingestellt werden.

Ich sehe Parallelen zu den Internetverträgen der Telekom. Kündigen nach der Vertragslaufzeit, um weiterhin den günstigen Preis zu erhalten.  ;D

Es ist absurd..

McOldie:
Verfügen Beschäftigte bei der Einstellung über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei
Jahren, erfolgt nach Satz 2 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3 ihrer Entgeltgruppe. Mit der
Zuordnung beginnt die jeweilige Stufenlaufzeit zum Erreichen der jeweils
nächsthöheren regulären Stufe von Neuem zu laufen. „Stufenrestlaufzeiten“ einschlägiger Be-
rufserfahrung aus früheren Arbeitsverhältnissen werden nicht angerechnet.

heike2106:
wenn man in Stufe 2 eingestuft wird, beträgt die Stufenlaufzeit 2 Jahre, bis zum Erreichen der Stufe 3.


Durch Höhergruppierungen habe ich auch schon einige Stufenlaufzeiten wiederholen müssen. Ein Ärgernis, Ja. aber vor 2017 war es mit den Rückstufungen noch schlimmer.
In Tarifverhandlungen sollten hier aber dringend Verbesserungen erreicht werden. 15 Jahre, auch ohne Höhergruppierungen, sind viel zu lang bis Stufe 6.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version