Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung auf Stufenlaufzeit bei Neueinstellung
Maggus:
--- Zitat von: chegator am 10.10.2023 18:50 ---Ich habs befürchtet..
Würde der Arbeitnehmer - in meinem o. g. Beispiel - aber innerhalb der Probezeit nach 4 Wochen kündigen und sich direkt erneut bewerben, dann könnte er ja die einschlägige Berufserfahrung vorweisen und würde in Stufe 3 eingestellt werden.
Ich sehe Parallelen zu den Internetverträgen der Telekom. Kündigen nach der Vertragslaufzeit, um weiterhin den günstigen Preis zu erhalten. ;D
Es ist absurd..
--- End quote ---
Kann man machen, allerdings muss der Arbeitgeber einen ja nicht erneut einstellen. Und selbst wenn, ist eventuell eine nahtlose Anschlussbeschäftigung dem AG gar nicht möglich.
Vielleicht macht es in diesem Beispiel einfach Sinn, das neue Arbeitsverhältnis von Anfang an mind. einen Monat später beginnen zu lassen?
ITheini:
Also: natürlich kann man nun sagen, dass 2 Jahre und 11 Monate eben keine 3 Jahre sind. Aber man muss auch sagen: wenn man bereits vor der Einstellung "so kleinlich" ist, dann wird es nach der Einstellung sicherlich nicht besser werden. und wegen 1 Monat tatsächlich 2 komplette Jahre Stufenlaufzeit neu zu beginnen, würde ich ebenfalls nicht mitmachen.
Alternativ: Wenn das alte Beschäftigungsverhältnis noch besteht, kann man ja ansonsten auch 1 Montag später anfangen ;)
SiegVibe:
Bei uns fingiert man in solchen Fällen, dass das Schülerpraktikum vor 10 Jahren zu 100 % förderlich ist. Dann passt das schon :D
MoinMoin:
Hihi, ein geschickter Eingruppierungsirrtum hilft immer.
Und wo kein Rechnungshof, da kein Kläger …..
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version