Autor Thema: [BY] Familientage/Familienpolitische Teilzeit  (Read 1260 times)

Perso123

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Hallo zusammen,

gem. der Broschüre Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, ist es gem. Nr. 3 der Verwaltungsvorschrift möglich sogenannte Familientage bzw. familienpolitische Teilzeit zu nehmen. Es muss ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach Art. 88 BayBG i.V.m. mit einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit im Sinn des § 2 Abs. 2 Satz 3 BayAzV gestellt werden. Die Kürzung der Besoldung wird dann je nachdem, wie viele Freistellungstage gewünscht sind, umgerechnet.

Die monatlichen Bezüge werden für jeden Freistellungstag um 1/260 gekürzt, bei einem Tag um 0,385%, bei 5 Tagen um 1,925% und bei 10 Tagen um 3,85%.
Bei 10 Tagen Freistellung beträgt der Teilzeitumfang somit 96,15 v.H. der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.


Gibt es Nachteile dieses Modells? Hat sich jemand bereits für dieses Modell entschieden?

Danke für eure Rückmeldung!

Viele Grüße
Perso123
« Last Edit: 22.10.2023 02:52 von Admin2 »