Hallo,
Die abschlagsfreie vorgezogene Rente gibt es für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Für Beamte gibt es derartige Regelungen meines Wissens nicht. Wollen Sie früher gehen, ohne krankheitsbedingt dienstunfähig sein, müssen Sie Abschläge hinnehmen. Man beachte aber, dass Beamte bereits mit 40 ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten den Maximalanspruch errreichen! Wenn Rente und Pension zusammen mehr als der Maximalanspruch beträgt, wird die Pension gekürzt.
Ich habe zudem große Zweifel, dass die aktuelle Regelung für langjährig Rentenversicherte 2035 noch Bestand hat. Ich denke, dass die Regelaltersgrenze bis dahin noch mal angehoben werden wird. Denn gerade die in den 1970igern und 1980iger Geborenen gehören zu den geburtenschwachen Jahrgängen, deren Arbeitskraft man brauchen wird.