Autor Thema: [Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre  (Read 4588 times)

HalloU2454

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Hallo zusammen,

leider finde ich diesbezüglich keine zielführenden Vorschriften/Gesetze. Desweiteren vertreten Personen in meinem Umfeld unterschiedliche Ansichten.

Folgende Ausgangslage:
-Einstieg mit 18 Jahren ins Arbeitsleben (Ausbildungsdauer 3 Jahre; Privatwirtschaft)
-2 Gesellenjahre Privatwirtschaft
-1 Gesellenjahr (Kommune)
-seit dem 24 Lebensjahr beim Land mit anschließender Verbeamtung (die ersten 3 Arbeitsjahre als Angestellter werden als ruhegehaltsfähige Jahre annerkannt)

In Summe hätte ich bis zum 65 Lebensjahr 41 Dienstjahre (ruhegehaltsfähig) und 6 Arbeitsjahre (gesetzliche Rente). Zusammen ergeben sich daraus 47 Dienst-/Arbeitsjahre. Ziel ist es vor dem 67 Lebensjahr in den Ruhestand zu gehen. Die 71,75% werden jedenfalls erreicht und mit der zusätzlichen Rente gekappt. Dürfte ich (Jahrgang 1970) dann mit 65 Jahren in den Vorgezogenen Ruhestand? Oder sind dafür reine 45 Dienstjahre (als Beamter; ruhegehaltsfähig) notwendig?
Oder werden die 6 Arbeitsjahre (gesetzliche Rente) hier im Arbeitsleben für den Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt? Mir ist schon klar, dass beide Systeme miteinander nichts bzw. so gut wie gar nichts miteinander zu tun haben.

MfG
« Last Edit: 12.10.2023 02:34 von Admin2 »

clarion

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #1 am: 12.10.2023 06:21 »
Hallo,

Die abschlagsfreie vorgezogene Rente gibt es für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Für Beamte gibt es derartige Regelungen meines Wissens nicht. Wollen Sie früher gehen, ohne krankheitsbedingt dienstunfähig sein, müssen Sie Abschläge hinnehmen. Man beachte aber, dass Beamte bereits mit 40 ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten den Maximalanspruch errreichen! Wenn Rente und Pension zusammen mehr als der Maximalanspruch beträgt, wird die Pension gekürzt.

Ich habe zudem große Zweifel,  dass die aktuelle Regelung für langjährig Rentenversicherte 2035 noch Bestand hat. Ich denke, dass die Regelaltersgrenze bis dahin noch mal angehoben werden wird. Denn gerade die in den 1970igern und 1980iger Geborenen gehören zu den geburtenschwachen Jahrgängen, deren Arbeitskraft man brauchen wird.

Tyrion

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #2 am: 12.10.2023 07:43 »
Für Beamte müsste man in das jeweils geltende Beamtenversorgungsgesetz sehen. In Niedersachsen wird der Versorgungsabschlag z. B. in § 16 Abs. 2 NBeamtVG geregelt. § 16 Abs. 2 Satz 5 NBeamtVG enthält dazu folgende Ausnahme:

Das Ruhegehalt ist nicht zu vermindern, wenn die Beamtin oder der Beamte zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand

1. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre oder
2. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre

mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6 und 8 bis 10, berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten nach § 17 Abs. 2 Satz 1, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, Zeiten nach § 60 sowie Zeiten einer der Beamtin oder dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr zurückgelegt hat.

2strong

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #3 am: 12.10.2023 12:45 »
Dürfte ich (Jahrgang 1970) dann mit 65 Jahren in den Vorgezogenen Ruhestand? Oder sind dafür reine 45 Dienstjahre (als Beamter; ruhegehaltsfähig) notwendig?
Oder werden die 6 Arbeitsjahre (gesetzliche Rente) hier im Arbeitsleben für den Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt?
Nach der geltenden Rechtslage würden die Zeiten als Angestellter mitgezählt, denn es geht hier um den versorgungsrechtkichen Begriff der "Diensthahre", nicht um "ruhegehaktsfähige Dienstjahre". Du könntest also mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten.

flip

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #4 am: 12.10.2023 19:13 »
Dürfte ich (Jahrgang 1970) dann mit 65 Jahren in den Vorgezogenen Ruhestand? Oder sind dafür reine 45 Dienstjahre (als Beamter; ruhegehaltsfähig) notwendig?
Oder werden die 6 Arbeitsjahre (gesetzliche Rente) hier im Arbeitsleben für den Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt?
Nach der geltenden Rechtslage würden die Zeiten als Angestellter mitgezählt, denn es geht hier um den versorgungsrechtkichen Begriff der "Diensthahre", nicht um "ruhegehaktsfähige Dienstjahre". Du könntest also mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten.
Bekommt man dann auch die grundsätzlich zustehende gesetzliche Rente mit Eintritt in den Ruhestand oder muss man dafür bis zur Regelaltersgrenze warten?  Bedingung hierfür bei der DRV ist ja die Versicherungszeit von 45 Jahren.

Tyrion

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #5 am: 13.10.2023 07:56 »
Die gesetzliche Rente dürfte hier, aufgrund der 6 Beitragsjahre, erst ab der Regelaltersgrenze zustehen. Eine vorzeitige Rente scheidet hier meiner Kenntnis nach aus, weil nicht zumindest 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt worden sind.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #6 am: 13.10.2023 11:14 »
...da die Pension nur bis zur Höchstgrenze von 71,25% gezahlt wird, wird diese um ggfls zustenden Rentenzahlungen gekürzt....

...die abschlagsfreie Pensionierung ist in der Kombination Lebensalter 65 und 45 Dienstjahre möglich...ich glaube nicht, dass die 6 Jahre anderweitige Tätigkeit hier anrechnebar sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

HalloU2454

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #7 am: 13.10.2023 11:39 »
...da die Pension nur bis zur Höchstgrenze von 71,25% gezahlt wird, wird diese um ggfls zustenden Rentenzahlungen gekürzt....

...die abschlagsfreie Pensionierung ist in der Kombination Lebensalter 65 und 45 Dienstjahre möglich...ich glaube nicht, dass die 6 Jahre anderweitige Tätigkeit hier anrechnebar sind...

Das ist hier die Frage ob die abschlagsfreie Pensionierung nur in der Kombi (Lebensalter 65 und 45 "ruhegehaltsfähige Jahre") möglich sind. Laut dem Post von @2strong ist ein Eintritt mit 65  und  45 Dienstjahren (unabhängig ob DRV oder ruhegehaltsfähige Jahre" möglich. 

2strong

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #8 am: 14.10.2023 00:30 »
Genau so ist es. Die 45er-Regelung für sogenannte langjährige Beschäftigte ist im Dienst- wie im Rentenrecht identisch. Nach 45 Arbeits- bzw. Dienstjahren darf man in Ruhestand. Das heißt mitnichten, dass dann bereits maximaler Versorgungsanpruch besteht. Beispielsweise führten auch 45 Jahre Teilzeit zu 45 Jahren Dienstzeit.

Wenn sich die 45 Jahre vorliegend aus einer Kombination aus Beamten- und vorhergehenden Angestelltenzeiten ergeben, ist das daher kein Problem. Mit erreichen der 45 Jahre kann dann sowohl Pension bezogen als auch Rente beantragt werden.

Tyrion

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #9 am: 14.10.2023 01:40 »
Genau so ist es. Die 45er-Regelung für sogenannte langjährige Beschäftigte ist im Dienst- wie im Rentenrecht identisch. Nach 45 Arbeits- bzw. Dienstjahren darf man in Ruhestand. Das heißt mitnichten, dass dann bereits maximaler Versorgungsanpruch besteht. Beispielsweise führten auch 45 Jahre Teilzeit zu 45 Jahren Dienstzeit.

Wenn sich die 45 Jahre vorliegend aus einer Kombination aus Beamten- und vorhergehenden Angestelltenzeiten ergeben, ist das daher kein Problem. Mit erreichen der 45 Jahre kann dann sowohl Pension bezogen als auch Rente beantragt werden.

Nein, so ganz stimmt das nicht. In der gesetzlichen RV gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren.

Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen für die 45 Versicherungsjahre grundsätzlich nur Zeiten, die auch mit Beitragszahlungen belegt sind. Hier finden z. B. Elternzeiten ohne Entgeltzahlung oder Zeiten im späteren Beamtenverhältnis, für die ein beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch besteht, keine Berücksichtigung.

Eine vorzeitige Altersrente ist in der gesetzlichen RV erst nach 35 Versicherungsjahren möglich. Da hier nur sechs Versicherungsjahre vorliegen, wird diese Voraussetzung nicht erfüllt. Die vorzeitige Pension wirkt sich auf den Rentenbeginn also nicht aus.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #10 am: 15.10.2023 14:46 »
...abschlagsfreie Pension nur in der Kombination 65 Lj. vollendet bei gleichzeitigem Vorliegen 45 anrechenbare Dienstjahre.....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

HalloU2454

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« Antwort #11 am: 15.10.2023 22:13 »
...abschlagsfreie Pension nur in der Kombination 65 Lj. vollendet bei gleichzeitigem Vorliegen 45 anrechenbare Dienstjahre.....
Meinst du mit deinem letzten Post (45 anrechenbare Dienstjahre = 45 ruhegehaltsfähige Jahre)? Für mich hören sich Dienstjahre nach berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten sowie ruhegehaltsfähigen Zeiten an  ??? Dienstherr ist das Land RLP.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #12 am: 16.10.2023 11:51 »
....ich gehe in einigen Wochen abschlagsfrei in Pension mit 65 Jahren bei 45 Dienstjahren (wobei meine Dienstjahre auch gleichzeitig ruhegehaltsfähige Jahre sind)...bei diesen 45 Jahren wurden neben meiner Tätigkeit im öD lediglich meine Zeit als Wehrpflichtiger (15 Monate) anerkannt...eine dreijährige pflichtversicherungspflichtige Ausbildung in der Privatwirtschaft fand keine Berücksichtigung)..

alles NRW
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Antw:[Allg] Vorgezogener Ruhestand 45 Dienst-/Arbeitsjahre
« Antwort #13 am: 16.10.2023 14:58 »
....ich gehe in einigen Wochen abschlagsfrei in Pension mit 65 Jahren bei 45 Dienstjahren (wobei meine Dienstjahre auch gleichzeitig ruhegehaltsfähige Jahre sind)...bei diesen 45 Jahren wurden neben meiner Tätigkeit im öD lediglich meine Zeit als Wehrpflichtiger (15 Monate) anerkannt...eine dreijährige pflichtversicherungspflichtige Ausbildung in der Privatwirtschaft fand keine Berücksichtigung)..

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Ich bin fündig geworden § 24 Abs. 2 S.5,6 LBeamtVG

"Berücksichtigungsfähige Zeiten sind:
- Beamten-, Wehrdienst-, Zivildienst- und anerkannte Vordienstzeiten in einem
 privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (ruhegehaltfähigen Zeiten nach
 §§ 13 bis 16 LBeamtVG)
- Zeiten, in denen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand;
einschließlich Zeiten der Pflege. Es darf sich dabei jedoch nicht handeln um"