Autor Thema: [Allg] Unterschreiten der Ruhezeit  (Read 5337 times)

Mark87

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[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« am: 12.10.2023 07:40 »
Hallo, ich habe ausversehen die Ruhezeit von 11 Stunden leicht unterschritten. Das war allerdings mein eigenes Verschulden und keine Anordnung von Vorgesetzten. Wer überprüft das eigentlich und kann das folgen für mich haben?

geos

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #1 am: 12.10.2023 08:25 »
Das kann dir niemand beantworten ohne weitere Infos, um welchen Bereich es geht, wie die Struktur ist, wie protokolliert wird etc.
Wenn du nur im Büro sitzt wird es niemanden interessieren. In anderen Bereichen kann das anders aussehen.
Beste Anlaufstelle für so eine Frage ist sicher kein Forum sondern deine Kollegen.

Saxum

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #2 am: 12.10.2023 08:35 »
Was heißt "leicht unterschritten"? Sofern das einmalig vorgekommen ist, vernachlässigbar ist und eher durch versehen des Arbeitnehmers geschehen ist wird hier meines Erachtens nach nichts weiteres passieren. Das Arbeitszeitgesetz ist zum Schutze der Arbeitnehmer*innen gedacht, dass also nicht die/der Vorgesetzte eine frühere Arbeitsaufnahme "erzwingen" kann oder die Arbeitszeit "unendlich lange einfordern" kann.

Da das oft missverstanden wird, der direkte Arbeitsweg gehört zur Ruhezeit bzw. diese beginnt wenn man Feierabend macht.

Konkret wäre prinzipiell der Arbeitnehmer dazu angehalten den Arbeitgeber zu unterrichten, dass die Ruhezeit nicht eingehalten wurde und kommt entsprechend x Minuten/Stunden später zur Arbeit um die Ruhezeit wieder herzustellen. Hat man Gleitzeit, kann man das selbst heilen, indem man entsprechend später zur Arbeit kommt.

Mark87

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #3 am: 12.10.2023 08:47 »
Danke schon einmal für die Antworten. Ich bin Verwaltungsbeamter im md und die Ruhezeit waren ca. 10:30h.

Saxum

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #4 am: 12.10.2023 08:51 »
Falls du also nicht schon am nächsten Tag später gekommen bist um das "auszugleichen", lass es einfach auf sich beruhen, wenn kein Schaden entstanden ist.

nusswien

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #5 am: 12.10.2023 16:41 »
Solche Sorgen möchten wir im Justizvollzug auch gerne haben. Kurze Wechsel von Spät auf Früh sind keine Seltenheit. Genauso, dass man regelmäßig in seiner Freizeit und am Wochenende angerufen wird um zum Dienst zu kommen...

Schmitti

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #6 am: 12.10.2023 16:58 »
Wer als Verwaltungsbeamter keine 11h Ruhezeit einhält, sollte sofort entlassen werden. Sowas macht doch nur die lange erkämpften Vorurteile zunichte.   >:(



Johann

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #7 am: 12.10.2023 17:10 »
Wenn du es nicht ständig machst, wird da nichts passieren.
Ich habe einmal mitbekommen, dass Arbeitszeitvergehen mal neben anderen Dingen stichpunktartig von irgendeiner Stelle überprüft wurden. Da werden dann 5 Mitarbeiter zufällig rausgepickt und jeweils 10 zufällige Tage oder irgendwas angeschaut. Wenn da etwas auffallen würde (was eigentlich nur passiert, wenn das beim Arbeitgeber System hätte), dann gäbe es für den Arbeitgeber entsprechende Konsequenzen. Wenn das mal vorkommt, gibts höchstens ein "Du, du, du".

Bei mir kommt das im Schnitt einmal im Monat vor. In der Regel dann wenn ich bis zu den erlaubten 20 Uhr arbeite und am nächsten Morgen dann von selbst um 6 Uhr wach werde. Da habe ich dann auch keine Lust noch bis 7 Uhr zu warten bevor ich anfange zu arbeiten.

Opa

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Antw:[Allg] Unterschreiten der Ruhezeit
« Antwort #8 am: 13.10.2023 07:11 »
Wobei sich mit etwas Körperpflege und einem guten Kaffee die Zeit von 6-7 Uhr recht gut überbrücken ließe.