Du hast eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von -- je nach Bundesland -- irgendwas zwischen 38,7 und 40,1 Stunden für eine volle Stelle. Weiterhin bist du tarifvertraglich verpflichtet, in dieser Zeit Arbeit "mittlerer Art und Güte" abzuliefern. Nicht mehr und nicht weniger. Sollten die dir übertragenen Aufgaben in dieser Zeit nicht sinnvoll zu erledigen sein, stellst du eine Überlastanzeige und forderst von deinem Dienstvorgesetzten eine Priorisierung der zu erledigen Aufgaben ein; das, was weniger wichtig eingeschätzt wird, bleibt dann liegen. Müssen die Dinge dennoch getan werden, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, mit allen Konsequenzen, die das dann hat (inkl. Vergütungspflicht bzw. Freizeitausgleich). Sollte dies dennoch nicht reichen, muss er mehr Personal dafür einstellen. Aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das des Arbeitgebers.
Da dein Arbeitgeber dir gegenüber auch eine Vorsorgepflicht hat, müsste er dich bei der Übernahme unbezahlter Überstunden sogar abmahnen, da du damit deine Gesundheit gefährdest und damit langfristig ausfallen könntest.