Autor Thema: Gruppenleiter Justiz  (Read 6314 times)

MoinMoin

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #15 am: 14.10.2023 10:37 »
Dann wird es Zeit, dass von Unten der Druck nach oben weitergereicht wird.
Nicht nur Überlastungsanzeigen, sondern ein dauerhaftes in die Pflicht nehmen, das die Führung zu entscheiden hat, was nicht geschafft werden soll.
Denn:
Zuwenig Personal ist alleinig die Schuld der da Oben, denn mit mehr Gehalt und Wertschätzung gibt es auch mehr Personal.

Wenn also jemand geht mit den Worten oder in es einfach als AufNimmerWiedersehen Email an alle inkl. Hausspitze schreibt:
Ich wäre gerne geblieben, wenn man die tariflichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. So dass das auch ganz oben ankommt und permanent bei jedem Abgang vom PR thematisiert wird, dann können die da oben nicht mehr behaupten, sie könnten nichts dafür.

Und diese Theorie wird von einigen in der Praxis gelebt, mit Erfolg.

Eleon

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Antw:Gruppenleiter oder sei nicht nützlich
« Antwort #16 am: 16.10.2023 09:40 »
Gruppenleitung hört sich toll an und könnte der Weg "nach oben" sein. Ist es aber oftmals nicht. Häufig werden diejenigen für diesen Job ausgesucht, die ihren Job gerne erledigen, gut mit Kolleginnen und Kollegen auskommen und fit im Kopf sind. Eine Schmeichelei hier und eine Schmeichelei da und schon sitzt man in der Falle.

Diverse Besprechungen, Dienstanweisung, Druck/Anfragen von "oben", weil etwas nicht läuft, genöle der MitarbeiterInnen von "unten". Selbst wenn eine Gruppenleitung mit einer höheren Entgeltgruppe verbunden wäre, würde ich heute so einen Job nicht mehr annehmen. Es ist das Geld nicht wert.

Okay, bin aber auch schon über 60 und habe mit 30 völlig anders gedacht. 

Annaalfabet

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #17 am: 16.10.2023 10:09 »
Du gibst es auf den Punkt wieder. Genöle von unten, Kritik von oben. Man kann es keinem recht machen und steht immer zwischen den Stühlen..... Und das jetzt für das gleiche Entgelt.


Zinc

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #18 am: 16.10.2023 10:53 »
Du gibst es auf den Punkt wieder. Genöle von unten, Kritik von oben. Man kann es keinem recht machen und steht immer zwischen den Stühlen..... Und das jetzt für das gleiche Entgelt.

Also bei uns ist der Gruppenleiter eine Gehaltsgruppe über uns. Aber wir alle wissen ja, wie gering die Differenz im TVL ist. Dieser Gruppenleiter will auch schon seit langer Zeit weg von diesem Posten, allerdings findet sich keiner, der den Job für das Geld machen möchte.

Eleon

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #19 am: 16.10.2023 11:23 »
Zinc, niemand muss einen Job machen, den er nicht mag. Wenn sich keiner findet für den Job, sollte der Arbeitgeber einmal in sich gehen und fragen, woran das liegen könnte.

Derzeit ist der Arbeitsmarkt gut aufgestellt und ich würde mich wegbewerben.
Das Leben ist zu kurz für schlechte Jobs und unfähige Vorgesetzte.

Lilith2023

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #20 am: 21.10.2023 13:55 »
Hallo.

Ich bin bei uns im Gericht auch Gruppenleiterin. Für die 9b läuft meine Klage vor dem Arbeitsgericht... Nach den Änderungen bei meinen Kollegen, die jetzt alle in die 9a gekommen sind, ist es so, dass 4 Kollegen mehr verdienen wie ich, da ich einige Jahre jünger bin. Ich habe das meiner Geschäftsleiterin vorgetragenen und gefragt, ob sich da was machen lässt,aber dies würde natürlich verneint. Wollte den Job dann abgeben, was mir aber untersagt wurde.

Das kann es nicht sein..... Man hat Leitung und wird dafür nicht entlohnt. Da muss sich mal was ändern.

Wollte ich nur mal schildern....


cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #21 am: 21.10.2023 14:20 »
Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.

Micha1974

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #22 am: 21.10.2023 15:54 »
Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.

Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.


cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #23 am: 21.10.2023 16:20 »
Warum sollte mein Gehalt davon abhängen, wie alt meine Untergebenen sind? Jedenfalls wäre dies ja offenbar Konsequenz der Forderung, die Lilith2023 implizit in den Raum stellt…

Tiffy

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #24 am: 21.10.2023 19:23 »

Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.
Doch, im Einzelfall kann so etwas sein und wurde auch sogar schon gerichtlich bestätigt (alter Lehrgeselle bekam genauso viel oder mehr als jüngerer vorgesetzter Meister, Klage erfolglos).

Lo sa

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #25 am: 22.10.2023 10:30 »
3 Sa 680/22 LAG Hamm
Hier wurde die E9b abgelehnt, da die Leitung einer "großen Serviceeinheit" 10 unterstellte Mitarbeiter erfordert.
Wenn keine 10 vorliegen, liegt auch nicht die E9b vor.
Da kann der Arbeitgeber auch nichts dran ändern. Wenn es jetzt Schieflagen gibt, weil sich die Tarifvertragsparteien bei der Auslegung des "Arbeitsvorgangs" geirrt haben, können auch nur die Tarifvertragsparteien das ändern, indem sie bei der EntgO etwas  ändern würden für den Bereich Justiz.

clarion

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #26 am: 23.10.2023 19:58 »
Dass junge Vorgesetzte  weniger als altgediente Mitarbeiter  bekommen, ist doch so ungewöhnlich nicht.

VaPi

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #27 am: 24.10.2023 14:58 »
Klar kann man jetzt hier so antworten und sich auch auf die Seite der Arbeitgeber stellen (vlt zurecht), dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann. Danken tut es einem keiner und mehr Kohle gibts also auch nicht. Top für Motivation. Bei Geschäftsstellen ergibt sich zum Beispiel noch die witzige Situation zwischen Beamten und TBs: Einstieg junger Beamter A6 Stufe 1. TB Einstieg E9a.

cyrix42

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #28 am: 24.10.2023 15:31 »
dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann.

Ich sehe das Problem nicht: Entweder, es handelt sich nicht um höherwertige Aufgaben. Dann liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers einfach irgendwem die Aufgabe aufzudrücken. Oder aber diese führen zu einer Höhergruppierung. Dann gibt es auch mehr Geld…

troubleshooting

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Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #29 am: 24.10.2023 15:52 »
Es ist ganz einfach, wenn einen der AG nicht schützt, muss man sich selbst schützen. Tätigkeiten mit heim nehmen, ist in meinen Augen der völlig falsche Weg. Wenn keine Leute da sind, muss halt Arbeit liegen bleiben - fertig! Solange die (zu) wenigen es immer irgendwie regeln, ist beim AG kein Druck auf Verbesserungen.