Autor Thema: Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 4354 times)

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« am: 12.10.2023 11:03 »
Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?

Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.
Das ist reiner Formalismus.
Die enorme Last, die sich aus der der Tariferhöhung folgenden Erhöhung der Beamtenbesoldung ergibt, ist der Elefant im Raum...

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1 am: 12.10.2023 12:32 »
Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?

Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.
Das ist reiner Formalismus.
Die enorme Last, die sich aus der der Tariferhöhung folgenden Erhöhung der Beamtenbesoldung ergibt, ist der Elefant im Raum...
Der Elefant ist aber der, der sich aus dem BVerG Vorgaben zur amtsangemessene Alimentation für die Beamten ergibt.

Warnstreik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #2 am: 13.10.2023 10:31 »
Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?

Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.
Das ist reiner Formalismus.
Die enorme Last, die sich aus der der Tariferhöhung folgenden Erhöhung der Beamtenbesoldung ergibt, ist der Elefant im Raum...
Der Elefant ist aber der, der sich aus dem BVerG Vorgaben zur amtsangemessene Alimentation für die Beamten ergibt.

Der Elefant ist der, dass das Grundgesetz auf gesellschaftliche Verhältnisse des 19ten Jahrhunderts verweist und die Verfassungsrichter das stumpf so durchsetzen statt eine fällige Neuordnung anzumahnen.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3 am: 13.10.2023 12:01 »
Der Elefant ist der, dass das Grundgesetz auf gesellschaftliche Verhältnisse des 19ten Jahrhunderts verweist und die Verfassungsrichter das stumpf so durchsetzen statt eine fällige Neuordnung anzumahnen.
Das steht dem BVerG nicht zu ein Paradigma Wechsel anzumahnen.
und sie setzen nichts durch, sondern verweisen auf die Fehler der Gestzgebung hin.
Auch haben sie nur über bestehendes zu urteilen.
Aber sie haben mEn durchaus angedeutet, dass ein Wechsel von der 4K Betrachtung möglich wäre, wenn es entsprechend vom Gesetzgeber begründet wird.