Der Elefant ist der, dass das Grundgesetz auf gesellschaftliche Verhältnisse des 19ten Jahrhunderts verweist und die Verfassungsrichter das stumpf so durchsetzen statt eine fällige Neuordnung anzumahnen.
Das steht dem BVerG nicht zu ein Paradigma Wechsel anzumahnen.
und sie setzen nichts durch, sondern verweisen auf die Fehler der Gestzgebung hin.
Auch haben sie nur über bestehendes zu urteilen.
Aber sie haben mEn durchaus angedeutet, dass ein Wechsel von der 4K Betrachtung möglich wäre, wenn es entsprechend vom Gesetzgeber begründet wird.