Hallo,
ich habe folgendes Thema. Ich habe einen Arbeitgeberwechsel hinter mir und bin mir unsicher was den restlichen Urlaubsanspruch angeht.
Beim alten Arbeitgeber beschäftigt in diesem Jahr 01.01.23 bis 30.09.23. Neubeschäftigung ab dem 01.10.23. Beide Arbeitgeber TVöD Kommunen. Ich arbeite Vollzeit. Also 30 Tage Urlaub.
Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich 23 Tage Urlaub genommen (1/12*30*9=22,5 --> 23). Der neue Arbeitgeber argumentiert nun, dass mir nicht mehr als 30 Tage Urlaub im Jahr zustehen. Daher werden mir 7 Tage Urlaub gewährt. Aus meiner Sicht müsste der neue Arbeitgeber für die restlichen Monate nach dem gleichen Schema vorgehen wie oben, also 1/12*30*3=7,5 --> 8. Durch die Rundungsregel kann der neue Arbeitgeber eigentlich nicht auf 7 Tage abrunden. Insgesamt hätte ich dadurch jedoch dieses Jahr 31 Tage Urlaub.
Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?
Vielen Dank und liebe Grüße!