Autor Thema: Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel  (Read 1595 times)

MJK1989

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Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« am: 12.10.2023 14:40 »
Hallo,

ich habe folgendes Thema. Ich habe einen Arbeitgeberwechsel hinter mir und bin mir unsicher was den restlichen Urlaubsanspruch angeht.
Beim alten Arbeitgeber beschäftigt in diesem Jahr 01.01.23 bis 30.09.23. Neubeschäftigung ab dem 01.10.23. Beide Arbeitgeber TVöD Kommunen. Ich arbeite Vollzeit. Also 30 Tage Urlaub.

Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich 23 Tage Urlaub genommen (1/12*30*9=22,5 --> 23). Der neue Arbeitgeber argumentiert nun, dass mir nicht mehr als 30 Tage Urlaub im Jahr zustehen. Daher werden mir 7 Tage Urlaub gewährt. Aus meiner Sicht müsste der neue Arbeitgeber für die restlichen Monate nach dem gleichen Schema vorgehen wie oben, also 1/12*30*3=7,5 --> 8. Durch die Rundungsregel kann der neue Arbeitgeber eigentlich nicht auf 7 Tage abrunden. Insgesamt hätte ich dadurch jedoch dieses Jahr 31 Tage Urlaub.

Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?

Vielen Dank und liebe Grüße!

tina92

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Antw:Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 12.10.2023 16:12 »
Der neue Arbeitgeber darf den gewährten Urlaub des Vorarbeitgebers anrechnen, § 6 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz.
Somit alles korrekt, es bleibt bei 7 Tagen.

MJK1989

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Antw:Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 12.10.2023 17:31 »
Besten Dank für die Antwort. Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um Doppelurlaub, da jeder Arbeitgeber den Anspruch zunächst aus seiner Sicht Prüfen muss. Das sind die genannten 23 und 8 Tage, die sich aus der Rundung ergeben. Hätte ich bereits mehr Urlaub genommen, wäre dieser entsprechend beim neuen Arbeitgeber abzuziehen.

Gibt es noch eine zweite Meinung?✌️

Julia12345

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Antw:Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 12.10.2023 22:52 »
Ich habe 2021 genau den gleichen Sachverhalt persönlich erlebt. Der Kommentar von Rehm gibt die Antwort: 31 Tage Urlaub, da jeweils aufgerundet wird. Mein AG wollte dies auch erst nicht akzeptieren und hat beim KAV die Bestätigung und ich meine 8 Tage Urlaub für den Zeitraum 01.10.-31.12. erhalten...

andi1504

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Antw:Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 13.10.2023 08:02 »
Ich bin da ganz bei Julia12345. § 5 Abs. 3 BUrlG betrifft nur für den Fall, bei dem der AN vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits mehr Urlaub genommen hat, als ihm nach der Kürzung zusteht. Das ist ja hier nicht der Fall, da nicht mehr als die 23 zustehenden Urlaubstage beim vorherigen AG genommen wurden. In beiden Arbeitsverhältnissen ist der jeweilige anteilige Urlaubsanspruch nach den tarifvertraglichen Vorschriften zu ermitteln.  Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden.

tina92

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Antw:Urlaubsanspruch Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 16.10.2023 13:39 »
Revidiere meine Meinung. Stimmt, lt. Rehm Kommentar stehen 8 Tage zu.