Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit nach bestandener Führung auf Probe (Anerkennung der bisherigen?)
ChrisMitH:
Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine spezielle Frage.
Ich befinde mich seit 1 Jahr in einer Führungsposition, welche gem. § 31 TVöD für 2 Jahre auf Probe erfolgt.
Für die Aufgabe erhalte ich weiterhin das Entgelt der EG 9a Stufe 4 und zusätzlich den Unterschiedsbetrag zu der neuen EG.
Mitte nächsten Jahres laufen die 2 Jahre ab. Laut der normalen Stufenlaufzeit würde ich in 11/2024 in eine höhere Stufe (von EG 9a 4 in 5) steigen. Sollte ich nun aber die Führung auf Probe erfolgreich meistern, würde ich die neue EG aber bereits ab 01.06. erhalten. Beginnt die Stufenlaufzeit dann wieder von vorn, oder läuft diese aus der EG 9a 4 weiter und wird mit in die höhere EG übernommen und anerkannt, weil die Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber ist?
Falls die Stufenlaufzeit nicht anerkannt wird und neu zu laufen beginnt (mit dem Tag der Höhergruppierung), welche Möglichkeiten hätte ich? Es wäre doch schade, die 4 Jahre in der Stufenlaufzeit "verschenkt" zu haben und dann neu beginnen zu müssen.
Ganz lieben Dank im Voraus für die Antworten und Hilfe! Ich habe mich versucht viel zu belesen, aber auf diese Konstellation keine Antwort gefunden. Von einigen Seiten hört man, dass die Laufzeit anerkannt wird und es im §31 TVöD versteckt stehen soll, aber ich lese da nichts heraus.
Ich freue mich auf den Austausch!
Liebe Grüße
ChrisMitH
Maggus:
Nach erfolgreicher Absolvierung der Führung auf Probe erfolgt mit der dauerhaften Übertragung die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe und Stufe, wie sie zum Zeitpunkt einer Übertragung ohne vorübergehende Übertragung (hier Führung auf Probe) erfolgt wäre. Also von EG 9a Stufe 4 z.B. nach EG 10 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit ist hierbei entsprechend anzurechnen, d.h. 2 Jahre in Stufe 4 sind dann bereits absolviert.
(Protokollerklärungen zu Abs. 4 und 4a des § 17 TVöD)
ElBarto:
--- Zitat von: Maggus am 12.10.2023 16:37 ---Nach erfolgreicher Absolvierung der Führung auf Probe erfolgt mit der dauerhaften Übertragung die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe und Stufe, wie sie zum Zeitpunkt einer Übertragung ohne vorübergehende Übertragung (hier Führung auf Probe) erfolgt wäre. Also von EG 9a Stufe 4 z.B. nach EG 10 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit ist hierbei entsprechend anzurechnen, d.h. 2 Jahre in Stufe 4 sind dann bereits absolviert.
(Protokollerklärungen zu Abs. 4 und 4a des § 17 TVöD)
--- End quote ---
Dabei ist es aber entscheidend, dass die Zulage auf die dann neue Stufe bereits ab Probezeitbeginn gezahlt wird, oder?
Maggus:
--- Zitat von: ElBarto am 13.10.2023 07:52 ---
--- Zitat von: Maggus am 12.10.2023 16:37 ---Nach erfolgreicher Absolvierung der Führung auf Probe erfolgt mit der dauerhaften Übertragung die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe und Stufe, wie sie zum Zeitpunkt einer Übertragung ohne vorübergehende Übertragung (hier Führung auf Probe) erfolgt wäre. Also von EG 9a Stufe 4 z.B. nach EG 10 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit ist hierbei entsprechend anzurechnen, d.h. 2 Jahre in Stufe 4 sind dann bereits absolviert.
(Protokollerklärungen zu Abs. 4 und 4a des § 17 TVöD)
--- End quote ---
Dabei ist es aber entscheidend, dass die Zulage auf die dann neue Stufe bereits ab Probezeitbeginn gezahlt wird, oder?
--- End quote ---
Nein, leider nicht.
Der MA wird so gestellt, als hätte man ihm die Führungsaufgabe sofort ohne Probe übertragen, d.h. er wird auf Basis seiner Daten von vor Jahren höhergruppiert.
Wenn innerhalb der Führung auf Probe kein Stufenwechsel erfolgte, ist das positiv, da der dann bereits 2 Jahre in seiner Stufe verbracht hat. Findet ein Stufenwechsel innerhalb der Führung auf Probe statt, fällt der MA leider wieder in seine vorherige Stufe zurück. Dasselbe Problem existiert auch bei der vorübergehenden Übertragung gem. § 14.
Das BMI hat für die Beschäftigten beim Bund anscheinend 2021 eine übertarifliche Regelung umgesetzt.
Hier wird wenn aus einer vorübergehenden Übertragung gem. § 14 TVöD in eine dauerhafte werden soll und innerhalb dieser Zeit ein Stufenwechsel stattgefunden hat, die dadurch entstehende Differenz dem MA mit einer Zulage ausgeglichen.
ElBarto:
Hmmm.
Wie wäre es dann mit höherwertiger Tätigkeit auf Probe und anschließender dauerhafter Übertragung mit dem Beginn der Stufenlaufzeit.
Hatte selbst erst denn fall, dass ich mich deswegen um 6 Monate zu früh gefreut habe, da ich dachte die Stufenlaufzeit hätte mit Übertagung auf Probe begonnen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version