Hallo,
ich bin Polizeibeamtin im Land Berlin und habe eine wichtige Frage bezüglich der Amtsunabhängigen Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit. Die Informationen, die ich bisher erhalten habe, waren widersprüchlich, daher hoffe ich, dass Sie mir Klarheit verschaffen können.
Ich überlege, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen und möchte wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in Berlin durch die Amtsunabhängige Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit abgesichert zu sein. Muss ich mindestens fünf Jahre Beamter auf Lebenszeit sein oder reicht es, Beamter auf Lebenszeit zu sein? Es gibt auch die Aussage, dass ich mindestens fünf Jahre Dienstzeit mit Dienstbezügen haben muss. Bedeutet das, dass dies erst ab dem Status "Beamter auf Probe" plus drei Jahren gilt, da Beamte auf Widerruf während ihrer Anwärterzeit Anwärterbezüge statt Dienstbezüge erhalten?
Ich war in Berlin Anwärter (Beamter auf Widerruf) von 03/2018 bis 03/2020, dann wurde ich Beamter auf Probe von 03/2020 bis 03/2023. Seit 03/2023 bin ich Beamter auf Lebenszeit.
Ich habe versucht, Informationen aus dem Berliner Landesbeamtenversorgungsgesetz, Abschnitt § 4, zu erhalten, aber die Regelungen erscheinen mir nicht eindeutig.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Angelegenheit helfen könnten. Falls Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hariette