Bei uns wurde von der Behördenleitung entschieden, dass es Arbeitszeit ist, bis maximal der Stunden der täglichen Arbeitszeit.
Vorraussetzung ist, dass der Lehrgang oder Dienstauftrag am Folgetag sehr früh startet bzw. die Anreise zu lang ist.
D.h. es wurde die Arbeitszeit für die Anreise am Sonntag gewährt. Ohne Zulage natürlich.
Begründung war, dass ich sonst erst am Montag Anreise, da dies dann auf jeden Fall Dienstzeit ist.
Und ich es nicht einsehe, in meiner Freizeit für den AG unentgeltlich unterwegs bin.
Wenn er möchte, dass ich pünktlich dort bin, muss er dann auch mir entgegenkommen.