In Bezug auf die Progression vom mittleren zum gehobenen Dienst sollte die adäquate Dauer der Ausharrung in der Endbesoldungsstufe des mittleren Dienstes (A9) temporär evaluiert werden. Dieses Unterfangen impliziert die Konnotation der Evaluationsprozesskomplexität, die von Prädikaten höchster Exzellenz dominiert wird. In puncto der Konstitution der Evaluationskriterien obliegt der präzisen Abgrenzung und Spezifikation der behördeninternen Legislativinstanzen die höchstrichterliche Entscheidungsgewalt. Das Ergründen vergangener Ausführungen unterliegt der Intransparenz, was zu der Empfehlung führt, eine Korrespondenzinitiative mit der administrativen Dienststelle zu etablieren, um das Dunkelfeld dieser disziplinären Untersuchungen zu eliminieren.