Autor Thema: Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung  (Read 6680 times)

Schmitz

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Guten Tag,

bei AG gibt es eine Dienstvereinbarung bzgl. der Kernarbeitszeiten. In dieser Dienstvereinbarung wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung unterschieden.

Die Kernarbeitszeiten sind
Mo-Fr: 8:30 - 12:30
Mo-Mi: 14:30 - 16:00
Do: 14:30 - 18:00
Ergibt in Summe 28 Stunden.

Nun soll eine Teilzeitkraft mit 30 Stunden die komplette Kernarbeitszeit anwesend sein. Somit wäre Teilzeitkraft auch verpflichtet Mo-Do 2 Stunden Pause zu machen. Im Bewerbungsgespräch wurde mündlich mitgeteilt, dass nur die Vormittagszeiten zwingend einzuhalten sind. Pausenzeiten waren eigentlich nicht vorgesehen.

Kann eine solche Regelung für Teilzeitkräfte überhaupt verbindlich sein?

Viele Grüße
Schmitz

Maggus

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #1 am: 13.10.2023 14:44 »
Die Kernarbeitszeit umfasst den Zeitraum, in welchem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Außerhalb der Kernzeiten können die MA selbst bestimmt Gleitzeit auf-/bzw. abbauen.
Deshalb ist eine 2h MiPa keine Vorgabe, sondern es müssen bis 12.30 und ab 14.30 Uhr grds. alle MA anwesend sein. Ob jemand bis 13 Uhr arbeitet oder bereits ab 14 Uhr wieder beginnt müsste dem MA selbst überlassen sein.

Bei Teilzeit kommt es darauf an, wie sich die Teilzeit auf die einzelnen Wochentage verteilt.
Werden die 30h auf 4 volle Tage (z.B. Mo.-Do.) verteilt, dann arbeitet man an diesen Tagen wie ein Vollzeitmitarbeiter und hat auch Kernzeitregelung 1:1 einzuhalten.
Arbeitet man z.B. montags bis mittwochs den ganzen Tag und donnerstags und freitags nur vormittags, muss für den Donnerstag (evtl. auch für den Freitag) eine Abweichung vereinbart werden - durch DV oder Vertrag. Ohne Ausnahmeregelung hat der/die Beschäftigte ein Problem.


Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #2 am: 13.10.2023 15:17 »
Hallo Maggus,

Danke für die Ausführungen.

Vertraglich ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden festgelegt. Näheres ist nicht definiert.

Mündliche Absprache und bisher gelebt: Mo-Fr 8:30 bis 14:30. Ohne Pause.

Die 2 Stunden (bzw. 1,5 Std) MiPa ist tatsächlich keine konkrete Vorgabe, jedoch ergibt es sich aus der Pflicht mit der wöchentlichen Arbeitszeit die Kernarbeitszeit abzudecken.

Eine Ausnahmeregelung für Teilzeitbeschäftigte ist derzeit nicht in Sicht und seitens AG generell nicht gewollt.

Was lernen wir daraus: Vor Vertragsunterzeichung sämtliche DVs anfordern. Aktuelle Regelung stellt für Mitarbeiter Kündigungsgrund dar.

FearOfTheDuck

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #3 am: 13.10.2023 16:21 »
Hallo Maggus,

Was lernen wir daraus: Vor Vertragsunterzeichung sämtliche DVs anfordern. Aktuelle Regelung stellt für Mitarbeiter Kündigungsgrund dar.

Oder aber abweichende Vereinbarungen immer entsprechend schriftlich fixieren. Ob sich der AG im Zuge einer drohenden Kündigung hier vielleicht umstimmen lässt, bzw. sich seiner mündlichen Vereinbarung erinnert?

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #4 am: 13.10.2023 16:27 »
Zum Zeitpunkt der mündlichen Vereinbarung waren DVs noch nicht bekannt. AN war zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass es sich um eine Sondervereinbarung handelt. Er fragte nur, wie die Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte aussehen und bekam entsprechende Antwort.

In Zukunft: Vor Vertragsunterzeichung immer DVs anfordern.

BAT

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #5 am: 13.10.2023 16:30 »
Gibt es dazu keine Rechtsprechung?

Bei uns ist es so, dass - aber das ist nicht schriftlich festgehalten - solange man die jeweiligen täglichen Kernzheiten mit seinen für diesen Tag vereinbarten Sollstunden einhalten kann, muss man dann auch anwesend sein.

Schön, dass wir gerade am Freitag von 4,5 auf 4 Stunden runter sind, das ist meine Sollzeit an dem Tag und damit ist meine Flexibilität dahinne (für diesen Tag). Personalrat hat hierzu auch nicht nachgefragt.

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #6 am: 13.10.2023 16:33 »
Mit derzeitiger Regelung hätte AN null Flexibilität und die Vorzüge der Teilzeit wären komplett dahin.

Das Problem ist insbesondere die Unterbrechung der Kernzeit um 2 Stunden
« Last Edit: 13.10.2023 16:49 von Schmitz »

Maggus

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #7 am: 13.10.2023 17:32 »
Zum Zeitpunkt der mündlichen Vereinbarung waren DVs noch nicht bekannt. AN war zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass es sich um eine Sondervereinbarung handelt. Er fragte nur, wie die Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte aussehen und bekam entsprechende Antwort.

In Zukunft: Vor Vertragsunterzeichung immer DVs anfordern.

Die Teilzeit wird mit täglich 6h bereits gelebt.
Dadurch kann doch die mündliche Absprache belegt werden?!
Es wurde mündlich was vereinbart (leider nicht schriftlich) aber diese Regelung wurde seit längerer Zeit auch so gelebt ohne dass es Diskussionen gab. Damit scheint es doch inhaltlich korrekt zu sein. Dann kann m.E. der Arbeitgeber die gelebte Praxis einfach in Frage stellen.

Wird es allerdings erst seit kurzem gelebt oder hat der AG die Umsetzung bereits zeitnah moniert und kann sich an eine mündliche Einigung nicht erinnern, wird die Belegbarkeit dieser Beweiserbringung fast unmöglich.

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #8 am: 13.10.2023 18:18 »
Bei AN1 wird es erst seit 2 Monaten gelebt.

Es gibt aber weitere AN, welche ebenfalls abweichende Zeiten der DV leben.

Ein Vollzeit-AN hat sich sich deswegen beschwert.

Schmitz

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #9 am: 13.10.2023 20:55 »
Die tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden kann durchaus belegt werden. Im Zeiterfassungsprogramm ist als tägliches Soll 6 Stunden hinterlegt.

Ich sehe das so: Mein Tagessoll ist 6 Stunden. Die Kernarbeitszeit startet um 08:30, also muss ich spätestens dann im Büro sein. Je nachdem wann ich gestartet bin ist um spätestens 14:30 der Tagessoll erfüllt. Eine erzwungene Pause abseits des ArbZG halte ich für bedenklich. Demnach geben meine Arbeitszeiten eine Anwesenheit zu den Nachmittags-Kernzeiten überhaupt nicht her.

Ergo: Ich werde es drauf ankommen lassen und bei Ermahnung um ein Arbeitszeugnis bitten.

RsQ

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #10 am: 13.10.2023 22:04 »
Zitat
Eine erzwungene Pause abseits des ArbZG halte ich für bedenklich.
2h Zwangs-Mittagspause -  das allein wäre doch ein Unding. Das gibt es so garantiert nirgends und dürfte auch nicht durchsetzbar ein (allenfalls im Home-office  8)).

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #11 am: 13.10.2023 22:19 »
Zitat
Eine erzwungene Pause abseits des ArbZG halte ich für bedenklich.
2h Zwangs-Mittagspause -  das allein wäre doch ein Unding. Das gibt es so garantiert nirgends und dürfte auch nicht durchsetzbar ein (allenfalls im Home-office  8)).
Das kannst du bedenklich finden.
Und meinen das so etwas nirgends gibt.
Aber es gibt natürlich Arbeitsbereiche, wo das ganz normal und notwendig ist.
Im öD dürfte das aber regelmäßig eine unsinnige Gängelung sein, als Kernarbeitszeit.

Bei TZ gilt doch mEn immer die einzelvertragliche Regelung der Arbeitszeit, was Lage angeht.

Opa

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #12 am: 14.10.2023 08:05 »
Zitat
Eine erzwungene Pause abseits des ArbZG halte ich für bedenklich.
2h Zwangs-Mittagspause -  das allein wäre doch ein Unding. Das gibt es so garantiert nirgends und dürfte auch nicht durchsetzbar ein (allenfalls im Home-office  8)).
In Pflegeberufen sind sogenannte geteilte Dienste, d.h. 2-4 Stunden Arbeitsunterbrechung an einem Arbeitstag, nichts seltenes.

RsQ

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #13 am: 14.10.2023 17:46 »
Und dann fährt man zwischendurch nach Hause oder gammelt 2 Std. am Arbeitsplatz rum? Das ist doch bekloppt, da es einem reale Freizeit nimmt.

MoinMoin

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Antw:Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
« Antwort #14 am: 14.10.2023 17:56 »
Und dann fährt man zwischendurch nach Hause oder gammelt 2 Std. am Arbeitsplatz rum? Das ist doch bekloppt, da es einem reale Freizeit nimmt.
Wenn der AG für diese Zeit keine Arbeit für dich hat, ist es genauso bekloppt dich bezahlt rumsitzen zu lassen.
Solche Konstellationen sind in der reinen Verwaltung eher nicht gegeben.