Die Kernarbeitszeit umfasst den Zeitraum, in welchem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Außerhalb der Kernzeiten können die MA selbst bestimmt Gleitzeit auf-/bzw. abbauen.
Deshalb ist eine 2h MiPa keine Vorgabe, sondern es müssen bis 12.30 und ab 14.30 Uhr grds. alle MA anwesend sein. Ob jemand bis 13 Uhr arbeitet oder bereits ab 14 Uhr wieder beginnt müsste dem MA selbst überlassen sein.
Bei Teilzeit kommt es darauf an, wie sich die Teilzeit auf die einzelnen Wochentage verteilt.
Werden die 30h auf 4 volle Tage (z.B. Mo.-Do.) verteilt, dann arbeitet man an diesen Tagen wie ein Vollzeitmitarbeiter und hat auch Kernzeitregelung 1:1 einzuhalten.
Arbeitet man z.B. montags bis mittwochs den ganzen Tag und donnerstags und freitags nur vormittags, muss für den Donnerstag (evtl. auch für den Freitag) eine Abweichung vereinbart werden - durch DV oder Vertrag. Ohne Ausnahmeregelung hat der/die Beschäftigte ein Problem.