Eingruppierung in EG 9a im TV-L - Hat schon jemand eine NACHZAHLUNG erhalten?

Begonnen von Holly1234, 13.10.2023 20:09

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Sciro

Noch nicht, aber morgen haben wir mit Sicherheit ein Formular erstellt  :)
Dies könnte man dann weiterreichen und evtl noch ergänzen.
Vielleicht existiert schon eins. Warten wir die Antworten ab.

Sylvia81

Das wäre super. Wir haben auf Nachfrage nur die Mitteilung erhalten, der Verdi beizutreten 🤷🏼‍♀️

Sciro

Ein Musterschreiben als Dateianhang, aber ohne Garantie bezüglich des Inhalts! Ein gleichlautendes Schreiben habe ich für den Arbeitgeber erstellt.
:D


Milchshake

Mir liegt bis heute keine Entscheidung bzgl. der Überprüfung über die Eingruppierung vor. Gibt es Möglichkeiten dies voranzutreiben?

MoinMoin

Ja, Entgelt einfordern und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.

LeniD

Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage zur Nachzahlung der Höhergruppierung. Ein Kollege hat bereits eine Nachzahlung bekommen und nun auch den Lohnzettel, dieser ist allerdings sehr unübersichtlich. Beginnt mit 2018 ....
Wer hat solch eine Auflistung ebenfalls erhalten und versteht diese womöglich?

Vg LeniD

Putzibuh

Zitat von: Lo sa am 21.12.2023 10:10
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Wabi Sabi

Zitat von: Putzibuh am 16.04.2024 15:19
Zitat von: Lo sa am 21.12.2023 10:10
In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).

In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.

Das könnte etwas mit dem § 37 TV-L zu tun haben?!  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Sciro

Zitat von: Sciro am 03.04.2024 20:15
Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.

Ich habe heute per Postzustellungsurkunde eine Mitteilung vom LBV NRW erhalten bezüglich meiner Einwände. Dort werden der Sachverhalt, die rechtliche Würdigung, die Verjährung, die Ausschlussfrist und die Auswirkung der Höhergruppierung aufgeführt.

Zitat der letzten beiden Absätze:
"Die Reduzierung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung ist korrekt erfolgt. Ihrem Anliegen kann nicht entsprochen werden.

Bezüglich der Verzugszinsen erhalten Sie ein gesondertes Schreiben."


Bei Interesse oder Bedarf kann ich noch mehr hier Text zur Verfügung stellen.

Jetzt muss ich abwarten, ob andere auch ein solches Schreiben erhalten haben und was weiter zu veranlassen ist oder nicht.

Sylvia81

Mich würde der Text interessieren. Vielen Dank für deine Info.

Sciro

Das mit den Bildern klappte nicht. Ich versuche, diese zu verkleinern.

Sciro

Die Bilder sollten eigentlich kleiner sein. Entschuldigung.

ike

Wenn man mit der Maus rechts klickt auf die Bilder und "Grafik in neuem Tab öffnen" (o.ä.) klickt, kann man die sechs (!) Bilder sehen.

Sylvia81

Zitat von: Sciro am 18.05.2024 13:07
Zitat von: Sciro am 03.04.2024 20:15
Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.

Ich habe heute per Postzustellungsurkunde eine Mitteilung vom LBV NRW erhalten bezüglich meiner Einwände. Dort werden der Sachverhalt, die rechtliche Würdigung, die Verjährung, die Ausschlussfrist und die Auswirkung der Höhergruppierung aufgeführt.

Zitat der letzten beiden Absätze:
"Die Reduzierung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung ist korrekt erfolgt. Ihrem Anliegen kann nicht entsprochen werden.

Bezüglich der Verzugszinsen erhalten Sie ein gesondertes Schreiben."


Bei Interesse oder Bedarf kann ich noch mehr hier Text zur Verfügung stellen.

Jetzt muss ich abwarten, ob andere auch ein solches Schreiben erhalten haben und was weiter zu veranlassen ist oder nicht.


Guten Morgen,
meine Kollegin hat gestern den gleichen Brief erhalten. Hast Du diesbezüglich neue Informationen? Oder lässt du es einfach laufen?