Autor Thema: Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen  (Read 4024 times)

Eukalyptus

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1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.

clarion

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Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.

MoinMoin

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1.) Zunächst, erneut zum Kern der Sache. Für einen Dienstposten A13-A15! will ich, will man keinen Berufstätigen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes der nebenbei mal einen Master gemacht hat (und jetzt denkt, damit steht ihm der ganze hD offen). Das mag bei einer Stelle A13-14 noch angehen je nach Zuschnitt, denn das ist ja auch das typische Einstiegsamt für Masterabsolventen. Hier handelt es sich aber um eine A15 Stelle!

2.) Ist die jetzige Ausschreibung durch die Erwähnung dass sich auch Personen außerhalb des öD bewerben können, vielleicht nicht gerade ein Muster an Präzision. Dieser lakonische Satz ist aber so anforderungsleer (da könnte sich auch ein Straßenkehrer bewerben) dass für mich klar ist, dass die anderen Anforderungen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte = E13+) auch für ihn äquivalent gelten. Falls der externe Bewerber bisher nicht nach TVöD o.ä. bezahlt wurde sondern nach IG Metalltarif, wird man die geforderte  Entsprechung E13+ eben irgendwie anders bewerten müssen.

Fazit: Zu Recht keine Chance. Aber keine Sorge - es wird noch genügend andere Chancen geben.
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

MoinMoin

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Sicherlich unglücklich  formuliert. Aber aus dem Kontext ist schon zu erkennen, dass man Leute mit Berufserfahrung im höheren Dienst sucht bzw. Leute aus der PW mit vergleichbarer Berufserfahrung.

Ich schließe mich da Organisator an.
Ja weing Chancen den Job zubekommen, aber nur wenn die Ablehungsbegründung stimmt.
Und nicht genommen weil egx, ist halt illegal.

Eukalyptus

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...
Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

Wie ich glaubte (zweimal) hinreichend plausibel angemerkt zu haben, wurde LouiLoui auch formal zu Recht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Wenn aus dem Sachzusammenhang deutlich wird dass Bewerber des öD sich nur ab einem bestimmten Tätigkeitsniveau (hier: A13/E13) bewerben können, so muss das auch für Bewerber außerhalb des öD gelten, nur dann eben äquivalent. Dass das Wörtchen "äquivalent" oder "entsprechend" hier nicht auftaucht, ist unsauber, aber vom Ergebnis her irrelevant (erneut: "Sachzusammenhang"). Und LouiLou ist im öffentlichen Dienst auf EG9, also trifft die Einschränkung ohnehin zu.

Was nun das Gedankenexperiment betrifft dass sich hier ein Bewerber aus dem gD bewirbt (der Bildungsvoraussetzungen erfüllt und auch schon mal auf dem Niveau des hD gearbeitet hat) würde ich mitgehen, dass dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Denn jede Formulierung der Ausschreibung muss ja einen Sinn haben, willkürliche Anforderungen ("wir wollen aus Standesdünkel heraus nur (jetzige) Angehörigen des hD in der Bewerbermenge haben") sind angreifbar (ob im Vorfeld der Ausschreibung beim Personalrat oder nachher beim  Gericht..).

MoinMoin

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Aber zu Unrecht nicht ins Bewerberverfahren aufgenommen und zu Unrecht behauptet, dass man nicht berücksichtigt werden kann!

Wie ich glaubte (zweimal) hinreichend plausibel angemerkt zu haben, wurde LouiLoui auch formal zu Recht aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Wenn aus dem Sachzusammenhang deutlich wird dass Bewerber des öD sich nur ab einem bestimmten Tätigkeitsniveau (hier: A13/E13) bewerben können, so muss das auch für Bewerber außerhalb des öD gelten, nur dann eben äquivalent. Dass das Wörtchen "äquivalent" oder "entsprechend" hier nicht auftaucht, ist unsauber, aber vom Ergebnis her irrelevant (erneut: "Sachzusammenhang"). Und LouiLou ist im öffentlichen Dienst auf EG9, also trifft die Einschränkung ohnehin zu.

Was nun das Gedankenexperiment betrifft dass sich hier ein Bewerber aus dem gD bewirbt (der Bildungsvoraussetzungen erfüllt und auch schon mal auf dem Niveau des hD gearbeitet hat) würde ich mitgehen, dass dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Denn jede Formulierung der Ausschreibung muss ja einen Sinn haben, willkürliche Anforderungen ("wir wollen aus Standesdünkel heraus nur (jetzige) Angehörigen des hD in der Bewerbermenge haben") sind angreifbar (ob im Vorfeld der Ausschreibung beim Personalrat oder nachher beim  Gericht..).
Du bist also der Meinung, das der öDler mit e9 nicht eingeladen werden darf, der Bürger mit einem Monat Berufserfahrung in der pW oder der Beamte A13 mit einem Monat in A13 darf aber eingeladen werden (wegen der unpräzisen Ausschreibung).
Und eine Ablehnung der Person, die in der eg9 hängt mit der Begründung du bist e9 ist dann eine unanfechtbare Begründung?
Fein kann man glauben, aber plausibel ist dies nicht und gerichtlich dürfte die Meinung auch schwer haltbar sein.

ist aber irrelevant und nur von akademischen Wert, weil man nicht einladen muss.

Plausibel ist, dass man nur die Leute einlädt, die auch entsprechende Berufserfahrung haben, auch wenn man es nicht gefordert hat.
Und man sollte seine Personaler besser schulen, dass die nicht so einen Unsinn nach Außen tragen und bessere Ausschreibungen machen