Autor Thema: Eingruppierungshindernisse bei Bewerbung auf höherwertige Stellen  (Read 4226 times)

LouiLoui93

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Guten Morgen an alle,

ich möchte gerne meine aktuellen Erfahrungen und Herausforderungen mit euch teilen und hoffe auf eure Unterstützung und Ratschläge.

Derzeit befinde ich mich in einer Dienststelle, in der ich in der Entgeltgruppe 9b (Masterabschluss ist vorhanden!) eingruppiert bin und mich hauptsächlich mit Fachbereichen wie GM beschäftige. Leider ist meine Dienststelle für einen anderen Bereich bekannt, weshalb es mir nicht möglich ist, übergreifende Tätigkeiten innerhalb meiner Behörde auszuüben.

In letzter Zeit habe ich mich mit meinem aktuellen Abschluss für eine Stelle im ehemaligen Höheren Dienst (Entgeltgruppe 13-15) außerhalb meiner aktuellen Dienststelle beworben, und zwar als stellvertretender Referent. Nachdem ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht hatte, wurde ich kurz darauf kontaktiert und nach meiner aktuellen Eingruppierung gefragt, was ich ehrlich beantwortet habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass eine Berücksichtigung für das laufende Bewerbungsverfahren nicht möglich sei, da ich mit meiner aktuellen Entgeltgruppe nicht die Möglichkeit habe, mich auf eine Stelle ab Entgeltgruppe 13 zu bewerben. Dies, obwohl ich die Qualifikation eines Masterabschlusses und die erforderliche Fachrichtung für diesen Bereich erfülle, wie auch in der Stellenausschreibung beschrieben wurde.

Ich frage mich nun, wie es sein kann, dass meine aktuelle Eingruppierung ein Ausschlusskriterium darstellt, obwohl ich die erforderlichen Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle besitze. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Hinweise geben?  :-\

In Anbetracht meiner aktuellen Situation sehe ich mich in einer Sackgasse, da ich keine Möglichkeiten habe, mich mit meinen aktuellen Qualifikationen und meiner derzeitigen Tätigkeit weiterzuentwickeln.

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.  :)

Viele Grüße
« Last Edit: 13.05.2024 10:37 von LouiLoui93 »

troubleshooting

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Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

LouiLoui93

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Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.






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Dann macht es tatsächlich keinen Sinn. Anders herum, ein externer Bewerber ist ja dann bisher gar nicht eingruppiert und wäre erst recht auszuschließen.

Steht denn irgendetwas in der Stellenbeschreibung, womit der Ausschluss begründet wird? Weil, es müsste ja etwas, wie geschrieben (bewerben können sich ...). Ohne eine solche Einschränkung sehe ich keine Begründung für den Ausschluss. Und, selbst mit ... siehe Eingangssatz.

Btw, du kannst natürlich den Ausschluss anfechten. Aber, ganz ehrlich: Die Stelle solltest du abhaken.

Sepp0rl

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Das ist DIE größten Lektionen in meinem bisherigem Leben. Ich habe einen Masterabschluss und den Fehler begangen zunächst eine Stelle in E11 anzunehmen.

Bei  externen Bewerbungen, darf ich mir das auch immer wieder anhören, dass ich ja bisher nur im gD gearbeitet habe und daher für E13+ nicht in Frage komme. Hinzu kommt, dass mein aktueller AG alles dafür tut, dass meine Stelle auch im gD bleibt, obwohl 60%+ im hD liegen. Ich werde mich nun komplett umorientieren und in den sauren Apfel beißen und versuchen fachfremd als Anfänger auf eine E13 Stelle zu kommen.

Spiele den Mist seit 8 Jahren nun mit und es reicht mir. Würde keine Familie + Kind im Spiel sein, wäre ich schon lange weg.


MoinMoin

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Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.


Sepp0rl

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Ich gehe davon aus, dass du dich zwar außerhalb deiner jetzigen Dienststelle, aber dennoch "AG intern" (also immer noch AG Bundesland xx) beworben hast. Denn bei internen Stellenausschreibungen in den beschriebenen EG's steht auch hier im Bundesland tatsächlich immer, dass nur Bewerber auf eine 13'er Stelle zugelassen sind, welche bereits in EG 12, manchmal auch 11 sind.

Es bleiben wenige Auswege: Der langsame Aufstieg, also Treppche für Treppche oder eine Bewerbung auf eine offen (also auch extern) ausgeschriebene Stelle.
Oh, Ausweg 3 wäre natürlich der Abschied - der Vollständigkeit halber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um eine interne Stelle "AG-intern", sondern vielmehr um eine offene ausgeschriebene Stelle bei einem anderen AG.
Der Personaler hat mir mitgeteilt, dass es nicht möglich wäre, mich für die Stelle bei ihnen mit der Entgeltgruppe 13 zu bewerben, obwohl ich die vorhandenen Qualifikationen erfülle, die in der Stellenausschreibung beschrieben wurden. Obwohl ich über die erforderlichen Qualifikationen verfüge, die für die Stelle gefordert sind, und sogar die Kriterien für die Entgeltgruppe 13 erfülle, wird mir aufgrund meiner aktuellen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b diese Möglichkeit verwehrt.
Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.

Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!

MoinMoin

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Es ist aber leider gelebte Realität und ich verstehe da die "Hilflosigkeit" vom TE. Bei uns wird ja auch Masterabsolventen mit BE E9c angeboten.
Wir bieten Masterabsolventen auch die EG3 an, denn tariflich ist der auszuübenden Tätigkeit es Wumpe was der Ausübende für ein Abschluss hat.
Also wenn da 9c Tätigkeiten sind und Masterabsolventen diese Tätigkeiten machen wollen, dann ist das nicht nur gelebte Realität sondern korrektes Anwenden des Tarifrechts.

Wenn aber jemand der Zugang zu dem Bewerbungsverfahren einer EG13 Stelle verwehrt wird, obwohl er alle geforderter Voraussetzungen erfüllt, nur weil er gerade als Pförtner arbeitet, dann ist das gelebter Grundrechtsbruch.
und darum
Zitat
Evtl. wäre hier ein Gang zum RA angebracht?!
nicht evtl. sondern zwingend, damit diesen ahnungslosen Rechtsbrechern mal die Gesetze erklärt werden.

Albeles

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Das würde ich mir auch zeigen lassen, wo das im TV-L genau steht. Muss ja eine Textstelle irgendwo geben, die das belegt. Klingt wirklich nach vertausch von Beamtenrecht und Tarifrecht für Angestellte. Und mit dem freundlichen Hinweis, dass wenn eine Einladung nicht zu Stande kommt, der Rechtsweg beschritten wird.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der AG überhaupt der Richtige ist  8)

MoinMoin

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Der AG ist vielleicht der Richtige, weil er sich nicht bewusst ist, dass der Personaler so ein Scheiß baut.

LouiLoui93

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Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt.

Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss und auch Beamte einen Master mitbringen.

Mir ist ihre Argumentation nicht ersichtlich und sollte es nochmal vorkommen, dass ich eine Absage erhalte, werde ich per E-Mail einfordern.

Das klingt nach einen Beamten Personaler, der sich nicht über den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten klar ist.
1.) Es gibt kein gD hD oder vergleichbares im Tarifsystem.
2.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um sich auf eine 15er Stelle bewerben zu dürfen, dass sind höchsten Ausschlusskriterien, die der AG sich selber vorgibt.
3.) Es gibt keine Ausbildungsvoraussetzung im Tarifsystem um eine 15er Stelle bekleiden und auszuüben dürfen.

Klare Fall von Beamten Kalk!

Du wirst verarscht!

Frage die mal, wo denn bitte es steht, dass sich jemand der einen Master hat, sich nicht auf einen Stelle bewerben darf wo Master gefordert wird?

Hanebüchender Beamten Scheiß!

Wenn du ein Geduldiger Mensch bist, dann schreibst du sie freundlich an, wo den der Grundgesetzliche oder Tarifrechtliche oder Arbeitsrechtliche Passus steht, der es ihnen nicht erlaubt die einzuladen!
Sollte sie diesen nicht nennen können, würdest du dich gezwungen sehen, einen Konkurrentenklage einzureichen, da du illegal erweise ausgeschlossen wurdest.
(Vielleicht garniert mit dem freundlichen Hinweis, dass es einen unterschied zwischen Beamtenrecht und Angestelltenrecht gibt.

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Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

LouiLoui93

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Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.

Mitte Januar wurde mir eine Absage erteilt, da ich mit meiner derzeitigen Eingruppierung in EG9 nicht die erforderliche "Berechtigung" besitze und daher nicht für das weitere Bewerbungsverfahren berücksichtigt wurde.

Aufgrund meiner aktuellen Stelle und der derzeitigen Eingruppierung habe ich das Gefühl, dass ich diskriminiert werde....

MoinMoin

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Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.
Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?

Organisator

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Nach meinem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich erneut auf die Stelle beworben habe. Dabei wurde erneut die Eingruppierung thematisiert. Bereits im Telefonat habe ich erklärt, dass ich derzeit tarifbeschäftigt bin und in EG9 eingruppiert bin. Zudem habe ich einen Masterabschluss, der in der Stellenausschreibung genannt wurde und ein wesentlicher Bestandteil meines aktuellen Aufgabenbereichs ist. Aktuell findet eine Höhergruppierung statt. Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, dass in der Stellenausschreibung steht: "Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO innehaben sowie an vergleichbare Tarifbeschäftigte." Die Personalabteilung hat argumentiert, dass man bereits in EG13 eingruppiert sein muss.

Na dann ist doch alles klar - der Arbeitgeber beschränkt den Bewerberkreis. Daran ist nichts auszusetzen.
Damit dürften dann auch andere, die einen passenden Master haben, aber nicht ein Tarifbeschäftigter ist, ebenfalls nicht eingeladen werden.
Ist eine solche Einschränkung zulässig?

Wenn aber nur Tarifbeschäftigte ausgeschlossen werden, die einen passenden Master haben, aber derzeitig nicht EG13+ sind aber externe zugelassen werden, dann dürfte das doch anfechtbar sein, oder?

Ich verstehe das so, dass nur Beamte A13h - A 15 bzw. Tarifbeschäftigte E13 - E15 bewerbungsberechtigt sind.

Externe sind demnach nicht bewerbungsberechtigt.

Ich wüsste nicht, warum eine solche Einschränkung nicht zulässig sein sollte. Es werden Leute gesucht, die schon im öffentlichen Dienst tätig sind und auf dem Tätigkeitsniveau des höheren Dienstes.