Hallo zusammen,
folgender Fall.: Kollege war zuvor bei Behörde A und wechselte zu uns, in die Behörde B.
Er war bei der Behörde A in der e9a/4 eingruppiert und kam in die e10/4. Soweit so gut.
Als ich von Behörde C zu Behörde B wechselte, wurde ich in die e10/2 eingruppiert.
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Als ich mich beim Referenten beschwerte, warum das beim Kollegen geht und bei mir nicht, wollte der Referent das klären lassen. Und sagte auch hierzu, dass ich mir keine Sorgen machen soll, er wird nicht zurückgestuft, da das ja schon durch ist.
Nun kam eine Email von der Personalabteilung, dass das ein Fehler war und die diesen Kollegen in die e10/2 zurückstufen, mit Verweis auf § 37 TV-L.
Er arbeitet schon 3 Monate bei uns.
Frage: es heißt immer, wenn man den Vertrag unterschrieben hat, kann man nachträglich NICHTS ändern, warum geht das dann doch?
Kann der Kollege Widerspruch einlegen?
Was würdet Ihr an seiner stelle tun, damit er in der e10/4 verbleiben kann?
Mir fällt da nur ein, im schlimmsten Fall kündigen und dann keine Versetzung, sondern Neueinstellung machen.
Bei uns wurde letztens sogar einer in die e10/6 eingruppiert als Neueinstieg...
PS: rechnerisch und gesetzlich ist es schon richtig, wenn man von der e9a/4 kommt, wird man in die e10/2 eingruppiert. Aber Tarif besagt ja NUR das MINDESTE, mehr kann der AG immer geben.