Autor Thema: Ist eine Rückgruppierung grundsätzlich möglich?  (Read 2500 times)

MichelleWi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit in einer Staatsanwaltschaft als Serviceeinheit mit der Entgeltgruppe E9a.
Ich habe beabsichtigt in nächster Zeit einen Platz mit anderen Tätigkeiten einzunehmen (Kostenbeamter).
Ich finde leider keine Informationen dazu, welche Entgeltgruppe einem normalen Justizbeschäftigten auf diesem Platz zustehen würde, gehe aber davon aus, dass dieser Platz mit der Entgeltgruppe 8 einzuordnen wäre.

Von Kollegen habe ich nun gehört, dass man gar nicht in der Entgeltgruppe runtergestuft werden kann, sobald man diese einmal hatte. Ich bin mir da jedoch unsicher. Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können?

Freue mich über eure Antworten!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,432
Antw:Ist eine Rückgruppierung grundsätzlich möglich?
« Antwort #1 am: 28.05.2024 14:46 »
Von Kollegen habe ich nun gehört, dass man gar nicht in der Entgeltgruppe runtergestuft werden kann, sobald man diese einmal hatte. Ich bin mir da jedoch unsicher. Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können?
Die Aussage ist absolut falsch, denn einvernehmlich kann man natürlich runtergruppiert werden.
Und wenn du Tätigkeiten übernimmst (oder dich gar darauf bewirbst) die niedriger eingruppiert sind, dann bist du auch niedriger eingruppiert.

Susa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
Antw:Ist eine Rückgruppierung grundsätzlich möglich?
« Antwort #2 am: 28.05.2024 15:47 »
Von Kollegen habe ich nun gehört, dass man gar nicht in der Entgeltgruppe runtergestuft werden kann, sobald man diese einmal hatte. Ich bin mir da jedoch unsicher. Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können?
Die Aussage ist absolut falsch, denn einvernehmlich kann man natürlich runtergruppiert werden.
Und wenn du Tätigkeiten übernimmst (oder dich gar darauf bewirbst) die niedriger eingruppiert sind, dann bist du auch niedriger eingruppiert.

Aber doch nur einvernehmlich. Wenn Chef doch meint ich soll jetzt mal was niedrigeres erledigen ist das doch sein Ding. Entweder gibt er mir dann was anderes dabei oder ich mach das freiwillig in der Entgeltstufe.
Aber WER stimmt denn bei sowas zu??? Naja gut, außer wie Du sagst, man bewirbt sich drauf.
Hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört das jemand zurückgestuft wurde auch wenn sie gerne mal damit drohen :-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,432
Antw:Ist eine Rückgruppierung grundsätzlich möglich?
« Antwort #3 am: 29.05.2024 06:39 »
Ich habe sogar schon Beamte erlebt, die sich degradieren haben lassen, damit sie ein anderen Dienstherren / Posten bekommen.
Geld ist nicht alles.