Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit in einer Staatsanwaltschaft als Serviceeinheit mit der Entgeltgruppe E9a.
Ich habe beabsichtigt in nächster Zeit einen Platz mit anderen Tätigkeiten einzunehmen (Kostenbeamter).
Ich finde leider keine Informationen dazu, welche Entgeltgruppe einem normalen Justizbeschäftigten auf diesem Platz zustehen würde, gehe aber davon aus, dass dieser Platz mit der Entgeltgruppe 8 einzuordnen wäre.
Von Kollegen habe ich nun gehört, dass man gar nicht in der Entgeltgruppe runtergestuft werden kann, sobald man diese einmal hatte. Ich bin mir da jedoch unsicher. Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können?
Freue mich über eure Antworten!