Sonstiger Bezug.
Ist gemäß Steuerrecht auch richtig.
Dass der Arbeitgeber aber über viele Jahre hinweg nicht und nunmehr
geballt zahlt, führt aber letztlich zu einem Steuerschaden.
Diesen kann man geltend machen (hier muss ein Steuerberater vorher konkret berechnen und beziffern, was man an Steuern gezahlt hätte, wäre es monatlich und pünktlich gekommen und mit der Steuersumme vergleichen, die man nun wegen der Einmalzahlung zahlen muss). Diese Differenz kann sich der Arbeitnehmer zurückfordern ggf. im Klageweg.