Hallo zusammen,
ich möchte gerne eine Art Bestätigungsfrage stellen:
Aufgrund meines Werdegangs werde ich irgendwann mal eine Kombi aus gesetzlicher Rente + Betriebsrente + Pension erhalten.
Um mir ausrechnen zu können, wie hoch eine zusätzliche private Altersvorsorge ausfallen müsste, versuche ich gerade zu überschlagen, wie hoch die Beträge der Pension irgendwann mal ausfallen könnten.
Ein Aspekt dabei ist, welche Zeiten vor meiner Verbeamtung in Thüringen für die Berechnung eines späteren Ruhegehalts berücksichtigt werden könnten.
Laut meiner Interpretation dieser beiden Dokumente
https://tlf.thueringen.de/fileadmin/tlf/versorgung/Informationen_zur_Beamtenversorgung__12_2022_.pdfhttps://tlf.thueringen.de/fileadmin/tlf/versorgung/schlusselverzeichnis.pdfkomme ich auf folgende Aufstellung:
Pos. Tätigkeit (auf Pension anrechenbarer Zeitraum)
a) 10 Monate Bundeswehr (10 Monate)
b) 5 Jahre Studium (3 Jahre)
c) 2 Jahre Referendariat - bei Rentenkassen nachversichert (2 Jahre)
d) 2 Jahre Angestellter öffentlicher Schuldienst Hessen
e) 9 Jahre Angestellter privater Schuldienst Thüringen (d+e zsm. 5 Jahre)
f) seit 3 Jahren Verbeamtung öffentlicher Schuldienst Thüringen + x Jahre bis zur Pension (Summe der erreichten Jahre)
Mir ist klar, dass die Anrechnung der Zeiten a) bis e) später mal beantragt werden muss.
Meine Fragen:
1.) Trifft meine Interpretation der anrechenbaren Zeiträume in etwa zu oder übersehe ich grundsätzlich etwas bzw. irgendwelche Fallstricke? Zum Beispiel bei c) weil das Ref. in der Rentenkasse nachversichert wurde?
2.) Können Zeiten, z.B. Studium oder Elternzeit sowohl bei der Rente und gleichzeitig auch bei der Pension berücksichtigt werden? Oder muss man sich da entscheiden?
3.) Für die Berechnung des zu erwartenden Alterseinkommens addiere ich Rente + Betriebsrente + Pension und ziehe von der Summe Lohnsteuer + PKV ab. Korrekt?
Besten Dank vorab euren Input.