Autor Thema: Erneute Vorweggewährung gemäß §16.5 TV-L?  (Read 1203 times)

TVLOeD

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Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Aktuell bin ich in E13, Stufe 4, eingruppiert. Ich habe mich erfolgreich an einer anderen Dienststelle beworben und wurde dort auch angenommen. Für mein Bleiben wird mir seit August 2023 gemäß §16.5 TV-L die Stufe 5 vorweggewährt.

Jetzt überlege ich, mich erneut wegzubewerben und frage mich, ob ich wiederum eine Vorweggewährung gemäß §16.5 TV-L erhalten könnte. Wenn ja, wäre dies dann nur in Stufe 6 möglich? Oder besteht sogar die Möglichkeit, 25% von Stufe 2 zu verhandeln?

Weil Stufe 6 (2000 brutto mehr pro Jahr) lohnt ja überhaupt nicht, dann würde ich tatsächlich weggehen.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten und Ratschläge!

FearOfTheDuck

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Antw:Erneute Vorweggewährung gemäß §16.5 TV-L?
« Antwort #1 am: 15.10.2023 21:38 »
Ist halt ne kann-Regelung. Das müsstest du halt deinen AG fragen.

Da ist auch nichts vorweggewährt, sondern du hast bisher eine Zulage bekommen. In der Endstufe können es bis zu 20% der Stufe 2 sein. Jetzt in Stufe 4 können es die bis zu 2 Stufen darüber sein.