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Höhergruppierung in E10 nach gewisser Laufzeit/Zugehörigkeit möglich?

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MoinMoin:

--- Zitat von: corsafan am 16.10.2023 07:35 ---Hallo zusammen,

mal ein Thema abseits der Tarifgepräche :)

Ich hatte mich Anfang des Jahres auf eine mit E10 ausgeschriebene Stelle beworden und auch bekommen. Mit der Begründung, dass ich nicht an der Uni/FH war sondern"nur" den Industriemeister habe, wurde ich in die E9a/4 eingestuft.

--- End quote ---
Wenn die Stelle eine EG10er Tätigkeit hat und du diese Tätigkeiten übertragen bekommen hast und du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst (also Studium) dann würdest du eine EG niedriger eingruppiert werden.
Also EG9b !

Wenn sie jedoch dir anstelle der ursprünglich geplanten Tätigkeit andere übertragen haben (hier also mutmaßlich 9a Tätigkeiten) dann ist alles korrekt.


Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass man dich die ursprünglichen Tätigkeiten übertragen hat, aber sich einfach Denkt: Ups der ist Industriemeister, also wird er auch nur so bezahlt.
Was ein klarer Eingruppierungsirrtum der Personaler wäre ist und eher die Regel als die Ausnahme wäre.


Du musst also herausfinden, was deine auszuübenden Tätigketien sind.

corsafan:
Hey Leute,

danke für euer Input. Man lernt nie aus  ;D

Ich werde mich mal zu den Tätigkeiten informieren.

Danke und einen schönen Tag wünsch ich euch 8)

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